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   BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02   

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https://dejure.org/2004,17548
BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02 (https://dejure.org/2004,17548)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 6 AZR 543/02 (https://dejure.org/2004,17548)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 (https://dejure.org/2004,17548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angestellten der Deutschen Bahn AG auf eine tarifliche Verpflegungspauschale während einer Rufbereitschaft; Anspruch auf die tarifliche Verpflegungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit; Sinn und Zweck der tariflichen Verpflegungspauschale; Begriff der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Sie verlängert nicht die regelmäßige Arbeitszeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 4 b bb der Gründe).

    Diese Bindung des Arbeitnehmers betrifft seine Freizeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98

    Rufbereitschaft - Funktelefon

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64, 66).

    Bei Einsatzwechseltätigkeit ist es ihm nicht oder schlechter möglich, Lebensmittelvorräte zu halten, um sich so preiswert selbst zu verpflegen, zB regelmäßig zu kochen (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 d der Gründe).

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Arbeitsbereitschaft kann allerdings auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsstelle konkret festzulegen, dadurch in der freien Wahl des Aufenthaltsortes beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    Diese Aufenthaltsbeschränkung beruht nicht auf einer Aufenthaltsbestimmung der Beklagten, sondern darauf, dass der Kläger sich nicht in einer Entfernung vom Arbeitsort aufhalten konnte, die dem Zweck der Rufbereitschaft zuwiderlief (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu II 2 der Gründe).

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VI R 198/77 - BFHE 131, 64, 66).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Der Arbeitnehmer erbringt während der Rufbereitschaft nicht die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete, sondern eine andere, zusätzliche Leistung (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 48, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    a) Das folgt aus dem Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 4 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).
  • BFH, 07.05.2001 - VI B 238/00

    Einkommensteuer - Verpflegungsmehraufwendung - Verböserung - Doppelte

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Ob es für die Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes bei Einsatzwechseltätigkeit auf die Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes oder von der am Ort der Beschäftigung ankommt (vgl. BFH 7. Mai 2001 - VI B 238/00 -), ist entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nicht entscheidungserheblich.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 846/01
    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Juli 2002 - 8 Sa 846/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20

    Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als

    In einem solchen Fall ersetzt der Arbeitgeber die örtlichen Beschränkungen lediglich durch den Faktor Zeit (vgl. BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - zu II 2 c der Gründe; 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - zu II 1 der Gründe) und ordnet dadurch konkludent Bereitschaftsdienst an.
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13

    Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

    Der Kläger hat Anspruch auf gesonderte Vergütung der geleisteten Bereitschaften und der dabei angefallenen Vollarbeit, und zwar unabhängig davon ob es sich - was sich aus den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht zweifelsfrei nachvollziehen lässt - bei den Bereitschaften im Rechtssinne um Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft gehandelt hat (zu den Unterschieden BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16, 18 mwN; zum Umschlagen von Rufbereitschaft in Bereitschaftsdienst s. BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - zu II 2 c der Gründe; ErfK/Wank 15. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 30; Buschmann/Ulber ArbZG 8. Aufl. § 2 Rn. 21) .
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 -, zu II 2 a der Gründe; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62, 69; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 1015/08

    Rufbereitschaftszulage für Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

    Für diese Leistung, die in der Beeinträchtigung seiner Freizeitgestaltung liegt, erhält der Arbeitnehmer die Zulage nach § 18 Abs. 2 ZTV (Senat 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 06.10.2006 - 3 Sa 1439/05

    Abgrenzung von Rufbereitschaft un Arbeitsbereitschaft - Vergütung - BMT-G 2

    Arbeitsbereitschaft kann allerdings auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsstelle konkret festzulegen, dadurch in der Wahl des Aufenthaltsorts beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 - Juris, zu II. 2. c) d.Gr.).
  • LAG Thüringen, 18.05.2021 - 1 Sa 32/20

    Zahlung von Bereitschafts-Stunden - Abgrenzung Bereitschaftsdienst von

    Eine Anordnung von Bereitschaftsdienst kann daher auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des Aufenthaltsortes beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit genau vorgibt (BAG, Urteil vom 22.1.2004 - 6 AZR 543/02; BAG, Urteil vom 31. Mai 2001, 6 AZR 171/00, Juris Rn 21; BAG, Urteil vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89).
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