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   BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08   

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https://dejure.org/2009,4281
BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08 (https://dejure.org/2009,4281)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 6 AZR 5/08 (https://dejure.org/2009,4281)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 (https://dejure.org/2009,4281)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung der Ausschlussfrist

  • openjur.de

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT; Anforderungen an die Wahrung der Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung kinderbezogener Anteile im Ortszuschlag nach BAT

  • Judicialis

    BAT § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundes-Angestelltentarifvertrag ( BAT ) § 70
    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung kinderbezogener Anteile im Ortszuschlag nach BAT

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100, 108).

    Auch diese Bestimmung setzte aus den vorstehend genannten Gründen voraus, dass die "einmalige Geltendmachung" einen bereits entstandenen Anspruch betraf (vgl. Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100, 109).

    Dies war nur der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten waren (Senat 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100, 109).

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Der kinderbezogene Entgeltbestandteil war als Teil des Ortszuschlags ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne von § 70 BAT (Senat 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - zu 4 der Gründe, EzBAT BAT § 29 Nr. 39).

    b) Der Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag nach § 29 Abschnitt B Abs. 3 und 4 BAT hing davon ab, ob materiellrechtlich ein Anspruch auf Kindergeld bestand (Senat 18. November 2004 - 6 AZR 512/03 - EzBAT BAT § 29 Nr. 39).

  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Die Geltendmachung des Anspruches der Klägerin auf die Gewährung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile für den streitbefangenen Zeitraum ist auch nicht ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zuzulassen (vgl. BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140; Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 31 f., AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 53 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 189).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Ob die am 11. März 2003 erörterten Anträge der Beklagten zugegangen sind und ob sie zu diesem Zeitpunkt von der Klägerin bereits unterschrieben und damit formgerecht waren (vgl. BAG 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 - mwN, BAGE 107, 304, 312; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28, 31 f.), kann dahinstehen.
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Ob die am 11. März 2003 erörterten Anträge der Beklagten zugegangen sind und ob sie zu diesem Zeitpunkt von der Klägerin bereits unterschrieben und damit formgerecht waren (vgl. BAG 17. September 2003 - 4 AZR 540/02 - mwN, BAGE 107, 304, 312; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28, 31 f.), kann dahinstehen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2007 - 3 Sa 272/07

    Ortszuschlag, Kinderbezogener Anteil, Ansprüche, Antrag, Ausschlussfrist,

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 8. November 2007 - 3 Sa 272/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08
    Die Geltendmachung des Anspruches der Klägerin auf die Gewährung der kinderbezogenen Entgeltbestandteile für den streitbefangenen Zeitraum ist auch nicht ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zuzulassen (vgl. BAG 27. März 1963 - 4 AZR 72/62 - BAGE 14, 140; Senat 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 31 f., AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 53 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 189).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Die tarifliche Ausschlussfrist hat der Kläger nicht deshalb versäumt, weil er seinen entstandenen Anspruch (dazu BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 13 ff., AP BAT § 70 Nr. 39) lediglich durch eine E-Mail geltend gemacht hat.
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Vor Entstehen eines Anspruchs liegt regelmäßig kein Anspruch vor, der im Sinne tariflicher Ausschlussfristen geltend gemacht werden könnte (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    b) Die tarifliche Ausschlussfrist hat der Kläger nicht deshalb versäumt, weil er seinen entstandenen Anspruch (dazu BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 13 ff., AP BAT § 70 Nr. 39) lediglich durch eine E-Mail geltend gemacht hat.
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14 mwN, AP BAT § 70 Nr. 39) .

    Dementsprechend setzt die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich den Bestand des Anspruchs voraus (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - aaO; vgl. 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 100; ebenso Schaub/Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 209 Rn. 56; Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 6 Rn. 78) .

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Es bleibt ungewiss, ob und in welchem Umfang Ansprüche entstehen; die rasche Klärung von Ansprüchen wird nicht erreicht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT;

    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO).

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 806/09

    Geltendmachung des Anspruchs auf Sozialzuschlag nach § 33 BMT-G-O

    Die Geltendmachung vor der Entstehung des Anspruchs wahrt die Ausschlussfrist grundsätzlich nicht (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2; vgl. auch 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Bezugnahmeklausel Nr. 26) .

    Derselbe Sachverhalt liegt dann vor, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 18, AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2) .

    In den Fällen, in denen ungewiss ist, ob die Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 EStG erreicht oder überschritten wird, beginnt die Ausschlussfrist erst in dem Moment zu laufen, in dem die Einkünfte des Kindes überschaubar sind (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 20, AP BAT § 70 Nr. 39 = EzTöD 100 TVöD-AT § 37 Nr. 2) .

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Das wäre nur der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten wären (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.2009, 6 AZR 5/08, Juris Rn. 18), also aus einem gleichförmig wiederkehrenden Sachverhalt sich ständige Leistungen ergeben.
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 925/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT -

    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO).

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

    Derselbe Sachverhalt iSd. § 70 Satz 2 BAT liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage aus einem bestimmten Tatbestand Ansprüche herzuleiten sind (st. Rspr., BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 18; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 -; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 -; 27. April 1995 - 8 AZR 582/94 -; 7. September 1994 - 10 AZR 766/93 - BAGE 77, 346; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 -) .
  • LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 744/13

    Differenzvergütung wegen Altersdiskriminierung

  • LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 587/13

    Differenzvergütung wegen Altersdiskriminierung

  • LAG Hessen, 25.09.2013 - 2 Sa 666/13

    Ausschlussfrist - schriftliche Geltendmachung - Entstehen des Anspruchs

  • LAG Hessen, 09.04.2014 - 2 Sa 1243/13

    Ausschlussfrist, schriftliche Geltendmachung, Entstehen des Anspruchs

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 529/15

    AGB Kontrolle - tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2022 - 7 Sa 395/21

    Tarifvertragsauslegung - kommunaler Nahverkehr - Urlaubsabgeltung - Sonderzahlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2013 - 26 Sa 2397/12

    Ausschlussfrist bei Höhergruppierung nach Geltendmachung der Vergütung nach der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2018 - 2 Sa 116/17

    Eingruppierung - Heilerziehungspfleger/in - Arbeitsvertragsrichtlinien des

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