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   BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11   

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https://dejure.org/2013,4288
BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 (https://dejure.org/2013,4288)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • openjur.de

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 33 Abs 2 TVöD
    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichszahlung nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • rewis.io

    Ausgleichszahlung gem. § 11 TV-Umgestaltung Bundeswehr nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Prozessrecht; Befristung - Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung; Aussetzung eines Rechtsstreits durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleichszahlung nach Bewilligung einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlung nach TV UmBw - befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung - Aussetzung eines Rechtsstreits durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 224
  • BB 2013, 1204
  • NZA-RR 2013, 386
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Die Parteien streiten in einem seit dem 18. April 2011 anhängigen Rechtsstreit, der nunmehr vor dem Landesarbeitsgericht Hamm unter dem Az. - 15 Sa 45/13 - geführt wird, über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2009 sowie die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger ab dem 1. Juli 2009 monatliche Ausgleichszahlungen nach § 11 TV UmBw in Höhe von 1.919,66 Euro zu zahlen.

    Im Revisionsverfahren hat sich die Beklagte in einem Teilvergleich verpflichtet, bei Obsiegen des Klägers im vorliegenden Verfahren diesem für die Zeit vom 10. bis 30. April 2011 eine Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw zu zahlen, soweit das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum nach einer rechtskräftigen Feststellung im Verfahren - 15 Sa 45/13 - des Landesarbeitsgerichts Hamm noch bestanden hat.

    Selbst unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung der Beklagten, wie sie sie in dem unter dem Az. - 15 Sa 45/13 - vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geführten Verfahren - abweichend von ihrer im vorliegenden Rechtsstreit auch noch in der Verhandlung vor dem Senat am 22. Januar 2013 verteidigten Ansicht - vertritt, ist das Arbeitsverhältnis deshalb frühestens mit Ablauf des 9. April 2011 beendet worden.

  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09

    Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Ergeben sich unter Berücksichtigung von Treu und Glauben ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien, können die Gerichte die Lücke schließen (BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 423/09 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 10) .

    Gesetzliche oder tarifliche Änderungen, die den Tarifvertragsparteien bei Abschluss des TV UmBw und/oder bei späteren Änderungen unbekannt waren und die sie auch nicht absehen konnten (zu einer derartigen Konstellation siehe BAG 16. Dezember 2010 - 6 AZR 423/09 - Rn. 15, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 10) , sind nicht erfolgt.

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Vielmehr muss der nur teilweise in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, auf Antrag nach seinem Leistungsvermögen auf einem freien, ihm zumutbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, sofern dies auch dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 108, 77; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03

    Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Vielmehr muss der nur teilweise in seiner Erwerbsfähigkeit geminderte Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, auf Antrag nach seinem Leistungsvermögen auf einem freien, ihm zumutbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt zu werden, sofern dies auch dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 100/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 108, 77; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 102, 114) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Für diese Beschäftigten sichert § 11 TV UmBw den Besitzstand (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17, AP TV UmBw § 6 Nr. 3) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Bestehen mehrere Möglichkeiten, die Lücke zu schließen, bleibt also den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung, muss es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 30) .
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Dabei ist zum Ausgleich für den Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung die Ausgleichszahlung gegenüber dem letzten tatsächlichen Einkommen abgesenkt (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 20, ZTR 2009, 641) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Ausgleichszahlung

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    In einem solchen Fall ist die Zuvielforderung noch verhältnismäßig geringfügig iSd. § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, so dass die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (st. Rspr. seit BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - Rn. 26, AP TV-L § 16 Nr. 1 = EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 6) .
  • ArbG Rheine, 29.03.2010 - 1 Ca 38/10

    Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29. März 2010 - 1 Ca 38/10 - abgeändert:.
  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09

    Anderweitiges Vorabentscheidungsverfahren - Aussetzung

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

  • LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10

    Ruhen tariflicher Ausgleichszahlung bei Bezug befristeter

  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Das ist aufgrund der insoweit bestehenden verfassungsrechtlichen Anforderungen nur der Fall, wenn keine dem Arbeitgeber zumutbare Möglichkeit besteht, den Beschäftigten auf einem freien Arbeitsplatz zu beschäftigen, dessen Anforderungen dieser nach seinem verbliebenen Leistungsvermögen genügt (vgl. BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 37; Weinmann in Burger TVöD/TV-L 3. Aufl. § 33 Rn. 39; BeckOK TV-L/Kuner Stand 1. März 2014 § 33 Rn. 9a) .

    Soweit ein Hinzuverdienst zur Kürzung oder bei entsprechender Höhe des Zuverdienstes auch zum völligen Ruhen der Rente nach § 96a SGB VI führt (vgl. Kamprad in Hauck/Noftz SGB VI Stand Mai 2008 K § 43 Rn. 3; zur Wirkungsweise des § 96a SGB VI vgl. BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 28) , beruht dies auf der freien Entscheidung der Beschäftigten.

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    Diese soll ebenfalls nur einen Lohnausgleich darstellen (BAG 17. März 2016 - 6 AZR 221/15 - Rn. 30; 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 30; Kamprad in Hauck/Noftz SGB VI Stand Mai 2008 K § 43 Rn. 1) .

    Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird jedoch nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nach § 96a SGB VI nicht überschritten wird (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 28) .

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

    Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22.01.2013 (6 AZR 392/11) unter Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01.07.2009 bis zum 09.04.2011 eine monatliche Ausgleichszahlung nach 11 TV UmBw von 1.919,66 EUR zu zahlen.

    Doch haben die Tarifvertragsparteien durch die Formulierung in 17 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw zum Ausdruck gebracht, dass sie insoweit auf 33 Abs. 2 TVöD abstellen wollen, der die Rechtsfolgen der Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten auf das Arbeitsverhältnis regelt und hierbei zwischen befristeten und unbefristeten Erwerbsminderungsrenten unterscheidet (BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11; vgl. auch BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 918/08, ZTR 2010, 316; LAG Hamm, 24.03.2011 - 17 Sa 2265/10 juris).

    Mit dem Kläger, aber auch unter Einbeziehung und Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 6 AZR 392/11 ist davon auszugehen, dass der intendierte Schutz einer ausgeglichenen Leistungsbeziehung durch 33 TVöD in der Sonderkonstellation der Härtefallregelung des 11 TV UmBw nicht erreichbar ist.

    Für diese Beschäftigten sichert 11 TV UmBw den Besitzstand (BAG, 22.01.2013, a.a.O. mit Hinweis auf BAG 18.01.2012 - 6 AZR 462/10, AP TV UmBw 6 Nr. 3).

    Ausdrücklich kommt es nicht an auf die Möglichkeit einer tatsächlichen Tätigkeit des Beschäftigten (BAG, 22.01.2013, a.a.O.).

    (BAG 6 AZR 392/11, Rn. 37, 38).

    Im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung lag bereits vor das Urteil des Bundesarbeitsgerichts 6 AZR 392/11, verkündet am 22.01.2013.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Die Entscheidung über die Aussetzung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II

    Die Entscheidung über die Aussetzung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im

    Dies würde für sich genommen zu einer Verschlechterung der Altersabsicherung führen, da die Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TV UmBw aF nur in Höhe des um 28 vH verminderten Einkommens gezahlt wird (vgl. hierzu BAG 22. Januar 2013 - 6 AZR 392/11 - Rn. 24) .
  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Das Gericht hat dabei über die Frage der Aussetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 22.01.2013, 6 AZR 392/11, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

    Das Gericht hat dabei über die Frage der Aussetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG vom 22.01.2013, 6 AZR 392/11, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11
    Hiergegen hat der Kläger Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt unter dem Aktenzeichen 6 AZR 392/11.
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