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   BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12   

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BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12 (https://dejure.org/2014,4922)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2014 - 7 AZR 243/12 (https://dejure.org/2014,4922)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 (https://dejure.org/2014,4922)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung; Rechtsmissbrauch; tarifliche Zulässigkeit; Grundrechtecharta

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 242 BGB, § 1 TVG, Art 30 EUGrdRCh, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Missbräuchliche Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse mit mehreren vertraglich verbundenen Arbeitnehmern

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

  • hensche.de

    Befristung: Missbrauch, Kettenbefristung, Befristung: Kettenbefristung, Befristung: Verlängerung, Befristung: Tarifvertrag

  • bag-urteil.com

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

  • ra.de
  • hensche.de
  • RA Kotz

    Rechtsmissbrauch - unzulässige Kettenbefristung mehrerer verbundener Vertragsarbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse mit mehreren vertraglich verbundenen Arbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmissbrauch bei der sachgrundlosen Befristung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken gegen kalendermäßige sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1551
  • NZA 2014, 483
  • BB 2014, 883
  • JR 2015, 159
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Der Vertragsinhalt hat sich nicht geändert und die Vereinbarungen wurden auch jeweils vor Ablauf des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses abgeschlossen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

    Jedoch wird bei einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG ausschließlich der vereinbarte Endtermin hinausgeschoben, während die sonstigen Vertragsinhalte nicht verändert werden dürfen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Indem der deutsche Gesetzgeber die zulässige Gesamtdauer sachgrundloser Befristungen auf zwei Jahre und die Anzahl der zulässigen Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums auf drei Verlängerungen begrenzt, genügt er seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht (vgl. BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 26 mwN) .

    Zwar mag Art. 30 GRC im Rahmen der Auslegung von § 5 Nr. 1 Buchst. b und c Rahmenvereinbarung dafür sprechen, dass diese Bestimmungen nicht jede mitgliedstaatliche Regelung einer noch so langen zeitlichen Dauer befristeter Arbeitsverträge oder einer noch so großen Anzahl von Verlängerungen gestatten (vgl. dazu - freilich ohne ausdrücklichen Bezug auf Art. 30 GRC - schon BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 30; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Nach deren § 5 Nr. 1 ergreifen die Mitgliedstaaten, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen (vgl. dazu etwa EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 26; vgl. auch BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 24 mwN) :.

    Zwar mag Art. 30 GRC im Rahmen der Auslegung von § 5 Nr. 1 Buchst. b und c Rahmenvereinbarung dafür sprechen, dass diese Bestimmungen nicht jede mitgliedstaatliche Regelung einer noch so langen zeitlichen Dauer befristeter Arbeitsverträge oder einer noch so großen Anzahl von Verlängerungen gestatten (vgl. dazu - freilich ohne ausdrücklichen Bezug auf Art. 30 GRC - schon BAG 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 - Rn. 30; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Der Vertragsinhalt hat sich nicht geändert und die Vereinbarungen wurden auch jeweils vor Ablauf des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses abgeschlossen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

    Jedoch wird bei einer Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG ausschließlich der vereinbarte Endtermin hinausgeschoben, während die sonstigen Vertragsinhalte nicht verändert werden dürfen (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, BAGE 119, 212; 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 7, BAGE 125, 248) .

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 468/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Mindestdauer

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Das ergibt die Auslegung der Tarifnorm (ebenso bereits BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 -) :.
  • LAG Köln, 02.12.2011 - 10 Sa 1229/10

    Befristung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Nach deren § 5 Nr. 1 ergreifen die Mitgliedstaaten, um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zu vermeiden, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen (vgl. dazu etwa EuGH 26. Januar 2012 - C-586/10 - [Kücük] Rn. 26; vgl. auch BAG 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 24 mwN) :.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06  - Rn. 30 , BAGE 124, 110 ) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 44 mwN) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
    Dem Schutzzweck von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG als umgangener Norm ist genügt, wenn sich der Vertragspartner des Arbeitnehmers nach § 242 BGB nicht auf die Zulässigkeit der von ihm vereinbarten Befristung berufen kann (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17, 25 ff.) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 28; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben

    Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 14 Abs. 2 TzBfG von der durch § 5 Nr. 1 Buchst. b und Buchst. c der Rahmenvereinbarung eröffneten Möglichkeit, die Dauer befristeter Arbeitsverhältnisse und die zulässige Anzahl der Verlängerungen festzulegen, Gebrauch gemacht (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 35) .

    Die Rahmenvereinbarung ist ihrerseits mit Art. 30 GRC vereinbar (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 35 f.) .

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

    cc) Die Zulässigkeit einer Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG unterliegt weder verfassungsrechtlichen noch - anders als der Kläger vor allem in den Instanzen gemeint hat - unionsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu zuletzt BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 34) .

    Von der durch § 5 Nr. 1 Buchst. b und c der Rahmenvereinbarung eröffneten Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG Gebrauch gemacht (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 35) .

    Die insoweit wohl bestehende immanente Schranke ist aber jedenfalls durch § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG gewahrt (BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 36) .

    Mit Urteilen vom 4. Dezember 2013 (- 7 AZR 468/12 -) und vom 22. Januar 2014 (- 7 AZR 243/12 -) hat der Senat entschieden, dass § 33 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 TV-BA nur eine Mindestdauer des ersten sachgrundlos befristeten Vertrags verlangt, nicht aber auf Vertragsverlängerungen anzuwenden ist.

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 10. Februar 2015 - 3 AZR 904/13 - Rn. 27; 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 115/13

    Befristung - sonstiger Sachgrund - geplante Besetzung des Arbeitsplatzes mit

    Diese Regelung, nach welcher die Vertragsdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags mindestens sechs Monate betragen muss, gilt nicht für Vertragsverlängerungen, sondern nur für den Erstvertrag (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 468/12 - Rn. 23; 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 27; 19. März 2014 - 7 AZR 828/12 - Rn. 32).

    Daher gibt es keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die Tarifvertragsparteien hätten - anders als § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG - nur eine einmalige Verlängerung des ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsvertrags vorgesehen (vgl. BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - Rn. 33) , so dass bereits eine geringere Anzahl von Vertragsverlängerungen eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit indizieren könnte als außerhalb des Anwendungsbereichs von § 33 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 TV-BA oder vergleichbaren Bestimmungen.

  • ArbG Berlin, 13.03.2015 - 28 Ca 741/15

    Befristungskontrolle - Reihe von sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverträgen -

    BAG 22.1.2014 - 7 AZR 243/12 - EzA § 14 TzBfG Nr. 102 = NZA 2014, 483 = ZTR 2014, 292 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können.

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen".S. BAG 22.1.2014 - 7 AZR 243/12 - EzA § 14 TzBfG Nr. 102 = NZA 2014, 483 = ZTR 2014, 292 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können.

    114) S. BAG 22.1.2014 - 7 AZR 243/12 - EzA § 14 TzBfG Nr. 102 = NZA 2014, 483 = ZTR 2014, 292 [Orientierungssatz 1.]: "Ein Rechtsmissbrauch kann vorliegen, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können.

  • LAG München, 19.11.2019 - 6 Sa 370/19

    Mehrflugdienststundenvergütung

    Jeweils ist aber die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 12.8.2015 - 7 AZR 592/13, NZA 2016, 173 Rz. 16; ferner BAG v. 10.2.2015 - 3 AZR 904/13, juris Rz. 27; BAG v. 22.1.2014 - 7 AZR 243/12, NZA 2014, 483 Rz. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 327/15

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Untertarifliche Bezahlung;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 -, BAGE 124, 110) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • LAG München, 10.08.2020 - 6 Sa 258/19

    Tarifliche Verpflegungsmehraufwendung

    Jeweils ist aber die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 12.8.2015 - 7 AZR 592/13, NZA 2016, 173 Rz. 16; ferner BAG v. 10.2.2015 - 3 AZR 904/13, juris Rz. 27; BAG v. 22.1.2014 - 7 AZR 243/12, NZA 2014, 483 Rz. 28; LAG München v. 19.11.2019 - 6 Sa 370/19, BeckRS 2019, 39683, unter II 1 a bb (2) (b)).
  • LAG Köln, 30.04.2014 - 5 Sa 13/14

    Stufenzuordnung nach Eingruppierung in eine niedrigere Enrgeltgruppe

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG 22. Januar 2014 - 7 AZR 243/12 - juris, mwN) .
  • LAG München, 28.01.2020 - 6 Sa 513/19

    Wechselschichtzulage und Wechselschichtzusatzurlaub

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2014 - 6 Sa 1/13

    Auslegung eines Haustarifvertrags - Ortszuschlag bei Verheirateten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.04.2014 - 6 SaGa 16/13

    Tarifauslegung - Aufteilung - Kontaktzeit - weitere Arbeitszeit

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