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   BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16   

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https://dejure.org/2019,618
BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16 (https://dejure.org/2019,618)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2019 - 9 AZR 45/16 (https://dejure.org/2019,618)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 (https://dejure.org/2019,618)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Urlaubsabgeltung - Tod im laufenden Arbeitsverhältnis

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsabgeltung - Tod im laufenden Arbeitsverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erben können sich nicht genommene Urlaubsansprüche auszahlen lassen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (40)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zahlungen zur Abgeltung des Urlaubs bei Tod des Arbeitnehmers sind beitragspflichtig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung auch bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Haben Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltung - und der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - und die Urlaubsabgeltung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erben haben Anspruch auf Abgeltung des vom Erblasser nicht genommenen Urlaubs

  • lto.de (Kurzinformation)

    BAG ändert Rechtsprechung nach EuGH-Urteil: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Nicht genommener Urlaub ist vererbbar

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch geht im Todesfall auf Erben über

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BAG bestätigt: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Tod im laufenden Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung steht den Erben zu

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung steht den Erben zu

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Zur Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erben aufgepasst! Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererblich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgeltungsansprüche nicht genommenen Urlaubs endlich vererbbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erben können Abgeltung des Resturlaubs verlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Erben auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mit dem Tod bekommen die Erben den Urlaub ausbezahlt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tod im laufenden Arbeitsverhältnis - haben Erben Anspruch auf Abgeltung verbleibender Urlaubstage?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung steht den Erben zu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar und fällt in den Nachlass nach § 1922 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Tod im laufenden Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Anspruch der Erben auf Abgeltung des nicht erfüllten gesetzlichen Urlaubsanspruchs des verstorbenen Arbeitnehmers

Besprechungen u.ä. (4)

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vererbbarkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubsansprüche sind vererbbar

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch der Erben auf Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erben können sich nicht genommene Urlaubsansprüche auszahlen lassen (IBR 2019, 1129)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2046
  • ZIP 2019, 1301
  • ZIP 2019, 89
  • MDR 2019, 1202
  • NZA 2019, 829
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    c) Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. November 2018 (- C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu insb. EuGH 12. Juni 2014 - C-118/13 - [Bollacke]) erkannt, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers der von ihm erworbene, vor seinem Tod nicht mehr genommene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub untergeht, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf die Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers übergehen könnte (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) .

    Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses spiele für den Anspruch auf eine finanzielle Vergütung keine Rolle (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth] Rn. 42 bis 48) .

    Stehe ihm ein privater Arbeitgeber gegenüber, folge sie aus Art. 31 Abs. 2 GRC (vgl. EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth] Rn. 92) .

    d) Die nationalen Gerichte sind danach gehalten, bei der Anwendung des nationalen Rechts dieses so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie auszulegen, um das in der Richtlinie festgelegte Ziel zu erreichen und damit Art. 288 Abs. 3 AEUV nachzukommen (vgl. EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth] Rn. 66 f.) .

    Damit bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob und inwieweit diese Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes aufgrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 6. November 2018 (- C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) wegen Unvereinbarkeit mit Art. 31 Abs. 2 GRC unangewendet bleiben müssten.

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 196/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    Für den gesetzlichen Mindesturlaub ergibt dies die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 1, 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. Arnold/Zeh NZA 2019, 1, 5; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 1 Rn. 23; Joussen RdA 2015, 305, 321; Kamanabrou RdA 2017, 162, 164 f.; Pötters Anm. EuZW 2014, 590, 592; Ricken NZA 2014, 1361, 1362 f.; Schneider ZESAR 2017, 79, 82 f.; Worm/Thelen NJW 2016, 1764, 1765) .

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Rechtsprechung (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14) nicht weiter fest.

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stand den Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete (zuletzt BAG 18. Oktober 2016 - 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) - jeweils Rn. 14 mwN) .

    b) Mit Beschlüssen vom 18. Oktober 2016 (- 9 AZR 45/16 (A) - und - 9 AZR 196/16 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC dem Erben eines während des Arbeitsverhältnisses verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den dem Arbeitnehmer vor seinem Tod zustehenden Jahresurlaub einräumt.

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    Vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwerbe der Arbeitnehmer keine Vermögensposition, die als Teil seines Vermögens nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall auf die Erben übergehe und sich als Vollrecht, werdendes Recht oder Anwartschaft nach seinem Tod in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln könne (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZR 532/11 - Rn. 12; 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 14 ff. mwN, BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG lässt damit seinem Wortlaut nach die Auslegung zu, dass Urlaub abzugelten ist, weil das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet und dadurch unmittelbar ("wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses") die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung eintritt (vgl. Kamanabrou RdA 2017, 162, 165; Schipper/Polzer NZA 2011, 80, 81; aA noch BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 22 ff., BAGE 139, 168) .

    § 7 Abs. 4 BUrlG bestimmt als spezialgesetzliche Regelung des Leistungsstörungsrechts die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und verdrängt damit die allgemeinen Regelungen der §§ 275 ff. BGB, die ansonsten bei Unmöglichkeit von Leistungen gelten (BAG 20. September 2011 - 9 AZR 416/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 139, 168) .

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

    Die Bestimmungen des § 1 und § 7 Abs. 4 BUrlG sollen gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer in regelmäßigem Rhythmus eine gewisse Zeit der Erholung erhält (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24, BAGE 142, 371; 26. Juni 1969 - 5 AZR 393/68 - zu 1 der Gründe, BAGE 22, 85) und Urlaubsansprüche nicht über einen langen Zeitraum angesammelt oder allein durch Zahlung von Geld ersetzt werden.

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    Besteht jedoch ein Auslegungsspielraum, ist das nationale Gericht verpflichtet, diesen zur Verwirklichung des Richtlinienziels bestmöglich auszuschöpfen (vgl. BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 46 f.) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    Auf diesen Zusatzurlaub sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (st. Rspr., zB BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - Rn. 40 mwN, BAGE 140, 133) .

    Der Zusatzurlaubsanspruch nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF teilt das rechtliche Schicksal des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs, es sei denn, tarifliche oder einzelvertragliche Bestimmungen sehen für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vor (BAG 13. Dezember 2011 - 9 AZR 399/10 - aaO) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    § 1 BUrlG entspricht insoweit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, der den Anspruch auf Freistellung und denjenigen auf Zahlung des Urlaubsentgelts als zwei Aspekte eines einzigen Anspruchs behandelt (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21, BAGE 150, 355) .

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt jedoch die Arbeitspflicht und damit die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer durch Freistellung von der Arbeitspflicht Urlaub zu gewähren (vgl. BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 19, BAGE 150, 355) .

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    a) Tarifvertragsparteien können Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN; BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 14) .

    Fehlen solche, ist von einem Gleichlauf des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    aa) Art. 267 AEUV weist dem Gerichtshof zur Verwirklichung der Verträge über die Europäische Union, der Rechtssicherheit und der Rechtsanwendungsgleichheit sowie einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts die Aufgabe der verbindlichen Auslegung der Verträge und Richtlinien zu (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 27, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 26, BAGE 142, 371) .

    Ob und inwieweit das innerstaatliche Recht eine entsprechende richtlinienkonforme Auslegung zulässt, haben allein die nationalen Gerichte zu beurteilen (BVerfG 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - Rn. 47; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 29, BAGE 158, 121; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 31, BAGE 142, 371) .

  • EuGH, 12.06.2014 - C-118/13

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod

    Auszug aus BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16
    Für den gesetzlichen Mindesturlaub ergibt dies die richtlinienkonforme Auslegung der §§ 1, 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. Arnold/Zeh NZA 2019, 1, 5; ErfK/Gallner 19. Aufl. BUrlG § 1 Rn. 23; Joussen RdA 2015, 305, 321; Kamanabrou RdA 2017, 162, 164 f.; Pötters Anm. EuZW 2014, 590, 592; Ricken NZA 2014, 1361, 1362 f.; Schneider ZESAR 2017, 79, 82 f.; Worm/Thelen NJW 2016, 1764, 1765) .

    c) Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 6. November 2018 (- C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. dazu insb. EuGH 12. Juni 2014 - C-118/13 - [Bollacke]) erkannt, dass Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers der von ihm erworbene, vor seinem Tod nicht mehr genommene Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub untergeht, ohne dass ein Anspruch auf finanzielle Vergütung für diesen Urlaub besteht, der im Wege der Erbfolge auf die Rechtsnachfolger des Arbeitnehmers übergehen könnte (EuGH 6. November 2018 - C-569/16 und C-570/16 - [Bauer und Willmeroth]) .

  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

  • BAG, 12.03.2013 - 9 AZR 532/11

    Urlaubsabgeltung - Tod des Arbeitnehmers

  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 Sa 21/15

    Vererbbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Der durch § 1 BUrlG begründete, im bestehenden Arbeitsverhältnis aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch der Klägerin aus den Jahren 2013 und 2014, der sich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs wandelte (vgl. EuGH 25. Juni 2020 - C-762/18 und C-37/19 - [Varhoven kasatsionen sad na Republika Bulgaria] Rn. 83; st. Rspr. des BAG seit BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23, BAGE 165, 90) , wäre als finanzieller Aspekt des originären Urlaubsanspruchs nur mit der Möglichkeit der Verjährung behaftet bestehen geblieben.
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

    Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

    aa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - aaO; 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 27, BAGE 165, 90) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    aa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

    Der innere Zusammenhang zwischen der auf der Grundlage des Arbeitsvertrags tatsächlich geleisteten bzw. zu leistenden Arbeit und dem Urlaub wird durch die Ablösung des Freistellungsanspruchs von der Vergütungskomponente und deren Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch aufgelöst (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23) .

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht gewährten Urlaubs entsteht als solcher mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 165, 90) .

    (aa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23, BAGE 165, 90) .

    Der Anspruch auf Abgeltung des aus den Jahren 2010 bis 2014 stammenden Urlaubs im Umfang von insgesamt 150 Tagen ist mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien am 19. Oktober 2015 entstanden (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 165, 90) .

    Der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs aus dem Jahr 2015 entstand mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses der Parteien am 19. Oktober 2015 (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, vgl. zum Entstehungszeitpunkt BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 165, 90) .

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung nicht gewährten Urlaubs entsteht als solcher mit der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 30 mwN, BAGE 165, 90) .

    (aaa) Zwar wandelt sich nach der neueren Senatsrechtsprechung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs zunächst erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23, BAGE 165, 90) .

    Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelt sich der aus Freistellung von der Arbeitspflicht und Bezahlung zusammengesetzte Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG (vgl. BAG 16. Februar 2021 - 9 AS 1/21 - Rn. 21, BAGE 174, 53) in einen Anspruch auf Abgeltung des noch nicht erfüllten Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG um, ohne dass der finanzielle Aspekt des originären Urlaubsanspruchs erlischt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 23, BAGE 165, 90) .

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - aaO; 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 27, BAGE 165, 90) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von den Regelungen des BUrlG abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn.27).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

    Die Bestimmung knüpft allein an die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verursachte Unmöglichkeit an, den noch bestehenden Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zu realisieren (BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 22) .
  • BAG, 16.02.2021 - 9 AS 1/21

    Insolvenz - geldwerte Urlaubsansprüche - Rangzuordnung

    b) Der Senat hat die strikte Trennung von der Befreiung von der Arbeitspflicht und der Fortzahlung der vertraglichen Vergütung aufgegeben (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 21, BAGE 165, 90; 10. Februar 2015 - 9 AZR 455/13 - Rn. 21, BAGE 150, 355) .
  • BAG, 20.08.2019 - 9 AZR 41/19

    Heimarbeit - Verdienstsicherung und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 5 Sa 267/19

    Urlaubsabgeltung - Schwerbehindertenzusatzurlaub - Hinweispflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2019 - 7 Sa 414/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch schwerbehinderter Menschen - Zusatzurlaub - tarifliche

  • BAG, 12.10.2021 - 9 AZR 577/20

    Vorabentscheidungsersuchen - Urlaub - Altersteilzeitarbeitsverhältnis im

  • LAG Hamm, 11.02.2021 - 5 Sa 1125/20

    Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom gesetzlichen Urlaub; Abgeltung tariflichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 59/20

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis - Urlaubsübertragung -

  • LAG Thüringen, 28.04.2021 - 6 Sa 304/18

    Höhe der Urlaubsabgeltung - unverschuldete Arbeitsversäumnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 486/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

  • VG Kassel, 23.03.2022 - 1 K 870/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte

  • VGH Bayern, 16.02.2021 - 3 ZB 20.2862

    Keine Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs eines verstorbenen Beamten

  • VG München, 21.10.2020 - M 5 K 20.2997

    Keine Abgeltung von Resturlaubs über Mindesturlaub hinaus

  • LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 401/20

    Urlaubsabgeltung nach Langzeiterkrankung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • VG Frankfurt/Oder, 18.08.2022 - 3 L 103/22

    Zur besondern Voraussetzung der Vollstreckbarkeit von Nebenforderungen gemäß § 19

  • VG Frankfurt/Oder, 22.08.2022 - 2 K 444/20
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