Rechtsprechung
   BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,380
BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18 (https://dejure.org/2020,380)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2020 - 7 ABR 18/18 (https://dejure.org/2020,380)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 (https://dejure.org/2020,380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Konstitutive Wirkung des Gleichstellungsbescheides mit Schutzwirkung zugunsten des behinderten Menschen; Keine Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX bei Umsetzung des behinderten Menschen während des laufenden Gleichstellungsverfahrens

  • bag-urteil.com

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

  • rewis.io

    Schwerbehindertenvertretung - Umsetzung - Gleichstellungsantrag - Beteiligungsrecht

  • Betriebs-Berater

    Zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wegen Umsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Schwerbehindertenvertretung - Umsetzung - Gleichstellungsantrag - Beteiligungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und Antragserweiterung in der Rechtsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsetzung - und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und der hinreichend bestimmte Unterlassungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag - und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine vorsorgliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Arbeitnehmer-Umsetzung vor Entscheidung über Gleichstellungsantrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schwerbehindertenvertretung - Unterrichtung und Anhörung - Umsetzung eines einfach behinderten Arbeitnehmers vor Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

  • datev.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ab wann ist die Schwerbehindertenvertretung einzubinden?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Konkretisierung der Beteiligungsrechte: Ab wann ist Schwerbehindertenvertretung einzubinden?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ohne Entscheidung über Gleichstellungsantrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV kann keine vorsorgliche Beteiligung durchsetzen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV ist nicht vorsorglich zu beteiligen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV kann keine vorsorgliche Beteiligung durchsetzen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV ist nicht vorsorglich zu beteiligen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung über dessen Gleichstellungsantrag - Vorsorgliche Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über Umsetzung vor Entscheidung über Gleichstellungsantrag nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Konstitutive Wirkung des Gleichstellungsbescheides mit Schutzwirkung zugunsten des behinderten Menschen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2749
  • NZA 2020, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    (1) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, BAGE 155, 61) .

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, aaO; 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .

    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Hierdurch wird das Beteiligungsverfahren nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX weder eine angemessene Vorkehrung iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK noch Teil einer solchen (vgl. zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 25, BAGE 155, 61) .

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, aaO; 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32) .

    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55) .

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9; 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 13, BAGE 133, 342) .

    Der beantragte Tenor ließe offen, welches rechtmäßige Verhalten der Arbeitgeberin genau abverlangt würde (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 10 zu einem Antrag, mit dem der Arbeitgeberin untersagt werden sollte, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, "bevor nicht der Schwerbehindertenvertreter unterrichtet und ihm Gelegenheit gegeben wurde, dazu Stellung zu nehmen") .

    Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten bzw. Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 20 f.).

    Wenn bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Einzelnen beschrieben werden müssten (BAG 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 17; 20. Juni 2018 - 7 ABR 39/16 - Rn. 20; 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 16; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36) .

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14; 12. August 2009 - 7 ABR 15/08 - Rn. 12 mwN, BAGE 131, 316) .

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .

    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21) .

    Dies gilt jedoch nicht für die gerichtliche Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 21).

  • EuGH, 11.09.2019 - C-397/18

    Nobel Plastiques Ibérica

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Es geht zB um eine entsprechende Gestaltung der Räumlichkeiten oder eine Anpassung des Arbeitsgeräts, des Arbeitsrhythmus, der Aufgabenverteilung oder des Angebots an Ausbildungs- und Einarbeitungsmaßnahmen (EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 65).

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    § 173 Abs. 3 SGB IX gilt nicht nur für schwerbehinderte Menschen, sondern auch für ihnen gleichgestellte behinderte Menschen (vgl. zur wortgleichen Vorgängerregelung in § 90 Abs. 2a SGB IX aF ausführlich BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 29 ff., 37 ff., 43 ff., BAGE 121, 335).

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits anerkannt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Anerkennung der Schwerbehinderung (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (vgl. zu § 90 Abs. 2a SGB IX aF: BAG 9. Juni 2011 - 2 AZR 703/09 - Rn. 18; 29. November 2007 - 2 AZR 613/06 - Rn. 15; 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - aaO) .

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Das gilt insbesondere auch deshalb, weil ein Verstoß gegen die in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelte Unterrichtungs- und Anhörungspflicht der Schwerbehindertenvertretung vor einer Umsetzung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmers - im Gegensatz zur unterbliebenen Beteiligung des Integrationsamts im Fall der Kündigung - nicht zur individualrechtlichen Unwirksamkeit der Umsetzung führt (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rn. 48, BAGE 123, 191 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF; 28. Juli 1983 - 2 AZR 122/82 - BAGE 43, 210 zur entsprechenden Vorschrift im SchwbG; Pahlen in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 178 Rn. 9 mwN).

    Auch arbeitsrechtlich führt ein Verstoß gegen die in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelte Verpflichtung, die Schwerbehindertenvertretung vor einer Umsetzung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmers zu unterrichten und anzuhören, nicht zur individualrechtlichen Unwirksamkeit dieser Maßnahme (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - Rn. 48, BAGE 123, 19 zu § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20, aaO; 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .

    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

  • EuGH, 04.07.2013 - C-312/11

    Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Gemeint sind geeignete materielle oder organisatorische Maßnahmen, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um den Arbeitsplatz der Behinderung entsprechend einzurichten und dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 22, BAGE 155, 61; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 4. Juli 2013 - C-312/11 -; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
    Damit korrespondiert die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Sie eröffnet der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen von Entscheidungen hinzuweisen, die für die Belange eines schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderter Beschäftigter als Kollektiv erheblich sind (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 16 f., BAGE 135, 207 zu § 95 SGB IX aF) .

    Durch die Beteiligungspflicht soll es zwar der Schwerbehindertenvertretung ermöglicht werden, nach § 178 Abs. 1 SGB IX tätig zu werden und den Arbeitgeber auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen von Entscheidungen hinzuweisen, die für die Belange eines schwerbehinderten Menschen oder schwerbehinderter Beschäftigter als Kollektiv erheblich sind (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 16 f., BAGE 135, 207 zu § 95 SGB IX aF).

  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit -

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • VGH Bayern, 01.07.1987 - 18 C 87.00852
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

  • BVerwG, 10.07.1985 - 2 B 75.84

    Zur vorherigen Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten bei Umsetzung

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 703/09

    Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 613/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 14.12.2021 - 17 Sa 1185/20

    Datenübermittlung im Konzern; Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 22.01.2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 14).
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    (2) Weder die Richtlinie 2000/78/EG noch die Bestimmungen der UN-BRK verlangen ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung angemessener Vorkehrungen (vgl. zur Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 44, BAGE 169, 267; zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX aF BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 23 ff., BAGE 155, 61) .
  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Der so verstandene Antrag ist iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt (vgl. zu den Anforderungen: BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 169, 267; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt damit grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festgestellt (oder eine Gleichstellung erfolgt) ist oder die Stellung des Antrags auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch (bzw. auf Gleichstellung) mindestens drei Wochen zurückliegt (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 33 mwN, BAGE 169, 267; vgl. im Einzelnen Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 168 Rn. 8 und § 173 Rn. 36 ff.) .
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

    (1) Nach der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung vor der beabsichtigten Umsetzung eines Arbeitnehmers (vorsorglich) zu unterrichten und anzuhören, wenn der Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zwar beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, über den Gleichstellungsantrag jedoch noch nicht entschieden worden ist (BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 25 ff., BAGE 169, 267) .

    Diese Rückwirkung wird erst durch den stattgebenden Gleichstellungsbescheid begründet, weshalb sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens noch nicht eingetreten ist (vgl. ausführlich BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 27, BAGE 169, 267) .

    Auch bei der Ermittlung der für die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung nach § 177 Abs. 1 SGB IX erforderlichen Mindestanzahl von fünf schwerbehinderten Menschen sind Beschäftigte mit einem GdB von 30 oder 40 nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Wahltag bereits durch Bescheid der Bundesagentur für Arbeit gleichgestellt sind (vgl. ausführlich: BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 30 f., BAGE 169, 267; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 1. Juli 1987 - 18 C 87.00852 -) .

    Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt hätte, die Verfahrenspflichten nach § 164 Abs. 1 Satz 4, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX auch für Bewerbungen behinderter Menschen, über deren Gleichstellungsantrag zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewerbung noch nicht entschieden ist, vorzusehen, hätte es gerade angesichts der konstitutiven Wirkung des Gleichstellungsbescheids nahegelegen, hier eine vergleichbare Regelung aufzunehmen (vgl. ausführlich BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 32 ff., BAGE 169, 267) .

    Der Zweck dieser Verfahrensvorschriften, die verstärkte Einstellung und Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, kann im Bewerbungsverfahren nur gezielt verfolgt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt feststeht, dass sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch bewirbt (vgl. ausführlich BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 35 ff., BAGE 169, 267) .

    Insbesondere stellen die in § 164 Abs. 1 Satz 4, § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelten Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung keine angemessenen Vorkehrungen iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i iVm. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK dar (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 38 ff., BAGE 169, 267) .

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18  - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64; 11. April 2013 -  C-335/11  ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54 f.; vgl. zur Umsetzung BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 47, BAGE 169, 267) .

    In beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich im Übrigen um ein die jeweilige Entscheidung nicht tragendes obiter dictum (vgl. zu BVerwG 7. April 2011 - 2 B 79.10 -: BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 49, BAGE 169, 267) .

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 364/19

    Tariflicher Mehrurlaub - Gleichbehandlung - Behinderung

    Von einer Behinderung im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG kann nur ausgegangen werden, wenn die Beeinträchtigung des Gesundheitszustands zu einer langfristigen Teilhabestörung führt (erstmals vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 40 ff.; vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Die in Anspruch genommene Arbeitgeberin kann bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen, welche Handlungen sie künftig zu unterlassen hätte, um sich rechtmäßig zu verhalten (vgl. zu den Anforderungen: BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 14 mwN, BAGE 169, 267; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 9/20

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Leistungsbeurteilung nach ERA-TV

    cc) Gegenstand der Unterrichtung und Anhörung sind alle Angelegenheiten und Entscheidungen, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren (BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 26, BAGE 169, 267; 19. Dezember 2018 - 7 ABR 80/16 - Rn. 21) .
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 22.01.2020 - 7 ABR 18/18, juris Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2021 - 7 Sa 159/21

    Kündigung in der Probezeit - Beteiligung Betriebsrat und

    44 Die Kündigung ist auch nicht wegen der Unterlassung einer gebotenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam, § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX. Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 25 ff.) war die Beklagte nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Kündigung des Klägers (vorsorglich) zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden war.

    Sinn und Zweck der in § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelten Beteiligungspflicht sprechen ebenfalls gegen eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers zu unterrichten und zu dieser anzuhören, wenn über dessen Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 ABR 18/18 - Rn. 25 ff. mwN., juris).

    Diese - zeitlich vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Januar 2020 (7 ABR 18/18) ergangene - Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern betrifft zum einen den Fall einer Arbeitnehmerin, deren Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt wurde, nicht hingegen den vorliegenden Fall einer rückwirkenden Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 TaBV 7/20

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - mitbestimmungspflichtiges Verhalten im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2023 - 12 E 9/23

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben als Anspruch eines Leistungsberechtigten durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht