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   BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98   

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https://dejure.org/1999,50712
BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98 (https://dejure.org/1999,50712)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1999 - 5 AZB 56/98 (https://dejure.org/1999,50712)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 (https://dejure.org/1999,50712)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Dafür sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung maßgeblich (BAG Beschluß vom 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1968 (- 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953) entschieden, daß ein Theaterintendant, dessen Dienstvertrag in den wichtigen Punkten mit dem vom Deutschen Bühnenverein entworfenen Muster eines Intendantenvertrages übereinstimmt, in einem solchen Ausmaß Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, daß er nicht mehr als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person angesehen werden kann.
  • BAG, 17.03.1997 - 5 AS 3/97
    Auszug aus BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Beschluß vom 17. März 1997 - 5 AS 3/97 - diese Vorlage für unzulässig erklärt und ausgesprochen, daß das Landesarbeitsgericht über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Braunschweig vom 27. Juli 1995 zu entscheiden hat.
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

    Auszug aus BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an; die Verkehrsanschauung ist zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 6. Mai 1998 - 5 AZR 347/97 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.02.1999 - 5 AZB 56/98
    Für den Bereich Medien (Rundfunk und Fernsehen) hat der Senat entschieden, daß Rundfunk- und Fernsehmitarbeiter nicht schon deshalb Arbeitnehmer sind, weil sie auf den Apparat der Anstalt und das Mitarbeiterteam angewiesen sind (BAG Urteil vom 30. November 1994-5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Damit hat der Kläger während seiner Tätigkeit für die Beklagte als gesetzliches Vertretungsorgan der Beklagten als der für das Personal zuständige Geschäftsführer Arbeitgeberbefugnisse im Verhältnis zu den Arbeitnehmer gehabt und kann jedenfalls auch nach Berücksichtigung seines Fixgehalts von zuletzt 349.394,43 EUR nicht als eine Person angesehen werden, die einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist (vgl. dazu auch BAG, Beschl. v. 22.02.1999 - 5 AZB 56/98, juris).
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Kläger wesentliche Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen hat (vgl. hierzu: BAG, Beschl. v. 22.02.1999 - 5 AZB 56/98 - ).
  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    An der vergleichbaren Schutzbedürftigkeit fehlt es, wenn der Dienstnehmer - wie hier - Bezüge erzielt, wie sie etwa für Geschäftsführer typisch sind und Arbeitgeberfunktionen wahrgenommen werden (BAG vom 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - RzK I 10a Nr. 43).
  • LAG Köln, 30.03.2015 - 5 Ta 91/15

    Zuständiger Rechtsweg für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH auf Vergütung

    Dabei berücksichtigt das BAG, ob der Selbständige die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen innehatte und er Bezüge zu beanspruchen hatte, wie sie für Geschäftsführer typisch sind (BAG 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - juris; 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - AP § 5 ArbGG 1979 Nr. 37).
  • LAG Sachsen, 25.01.2016 - 4 Ta 180/15

    Ordentlicher Rechtsweg für Feststellungsklage zur Kündigung des

    Dabei berücksichtigt das BAG, ob der Selbständige die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen innehatte und er Bezüge zu beanspruchen hatte, wie sie für Geschäftsführer typisch sind (BAG 22.02.1999 - 5 AZB 56/98 - Juris; 16.07.1997 - 5 AZB 29/96 - AP § 5 ArbGG 1979 Nr. 37).
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