Rechtsprechung
BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der Verwirkung
- openjur.de
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG
- Bundesarbeitsgericht
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 613a Abs 1 S 1 BGB
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG - IWW
BGB § 242, BGB § 613a Abs. 1 S. 1, BGB § 613a Abs. 6, ZPO § 256 Abs. 1, ZPO § 265, ZPO § 325 Abs. 1, ZPO § 559 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- rewis.io
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung; Einwand der Verwirkung
- rechtsportal.de
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung; Einwand der Verwirkung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Feststellungsinteresse
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 02.07.2009 - 7 Ca 554/09
- LAG Thüringen, 17.09.2010 - 7 Sa 449/09
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Papierfundstellen
- BB 2012, 1983
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (38)
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Mit dem Feststellungsbegehren kann der Streit der Parteien über Grund und Umfang insbesondere der zukünftigen Leistungspflichten, die sich aus der Bezugnahmeklausel aus dem Arbeitsvertrag vom 15. Dezember 1992 ergeben, geklärt werden (ebenso BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 15, NZA 2012, 100) .Bei der Bezugnahmeregelung in dem im Jahre 1992 geschlossenen Arbeitsvertrag handelt es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren Senatsrechtsprechung, für deren Auslegung diese Rechtsprechung nach wie vor anzuwenden ist (ausf. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 17 ff., NZA 2012, 100) .
Die arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel, deren Auslegung vom Senat ohne Einschränkung überprüft werden kann (dazu und zu den Maßstäben BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 21 mwN, NZA 2012, 100) , enthält infolge der Angestelltentätigkeit der Klägerin eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des TV Ang (Ost) einschließlich der sonstigen für das Beitrittsgebiet geschlossenen Tarifverträge, die aber nicht inhaltsdynamisch ausgestaltet ist.
Der Arbeitsvertrag ist hinsichtlich der Bezugnahme nur zeitdynamisch auf den TV Ang (Ost) , nicht aber inhaltsdynamisch auf die Tarifverträge der DT AG ausgestaltet (ausf. BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 22 ff. mwN, NZA 2012, 100) .
BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 25 ff. mwN, NZA 2012, 100; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 34 ff. mwN; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 28 ff.) .
- BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
Verwirkung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
(1) Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29, NZA-RR 2011, 609; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .Anders als in den Fällen, in denen der Gläubiger von der bisherigen Vertragslage gestaltend abweicht (vgl. BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2; BGH 13. Februar 2008 - VIII ZR 14/06 - Rn. 7 f., NJW 2008, 1302) , haben weder die VCS noch die Beklagte aus der Sicht der Klägerin eine von ihnen ausgehende Änderung der vertraglichen Abreden angekündigt oder vollzogen, aufgrund deren das Arbeitsverhältnis nunmehr in Anwendung der Regelungen des UTV durchgeführt werde.
Ein Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seinen Arbeitgeber auf dessen möglicherweise fehlerhafte rechtliche Auffassung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass sich der Arbeitgeber auf für einen Arbeitnehmer ersichtlich fehlerhafte tatsächliche Annahmen gestützt hätte, von denen der Anspruch abhing und deren Aufklärung dem Arbeitnehmer ein Leichtes gewesen wäre (so auch BAG 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 24, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .
Zudem muss ein Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29 mwN, NZA-RR 2011, 609; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 105, 317; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Der Berechtigte muss unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (s. nur BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 36 ff. mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121) .Es fehlt deshalb entgegen der Auffassung der Beklagten an einem "positiven vertrauensfördernden Verhalten" der Klägerin und damit an Anhaltspunkten, dass die Beklagte als Schuldnerin davon ausgehen konnte, die Klägerin kenne als Gläubigerin ihr Rechte und mache sie gleichwohl über längere Zeit hinweg nicht geltend (vgl. auch BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 34 mwN, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121) .
- BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09
Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
(1) Ein Gläubiger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29, NZA-RR 2011, 609; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22 mwN, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .Zudem muss ein Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer mit einer für eine Vielzahl von Arbeitnehmern geltenden Begründung Ansprüche gerichtlich geltend machen, damit rechnen, dass andere Arbeitnehmer dies zum Anlass nehmen, ihrerseits gleichartige Ansprüche zu erheben (vgl. hierzu auch BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 29 mwN, NZA-RR 2011, 609; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 4 b der Gründe, BAGE 105, 317; 14. Februar 2007 - 10 AZR 35/06 - Rn. 22, EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 2) .
- BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 25 ff. mwN, NZA 2012, 100; weiterhin 6. Juli 2011 - 4 AZR 494/09 - Rn. 34 ff. mwN; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 28 ff.) .Die Verwirkung dient dem Vertrauensschutz (st. Rspr., s. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 65 ) .
- BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08
Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Die bindende Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsveräußerer wirkt dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn der Betriebsübergang - wie vorliegend der vom 1. Januar 2010 - nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 3) .Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494) .
- BAG, 25.06.1992 - 6 AZR 279/91
Tariflicher Anspruch auf amtsärztliche Untersuchung
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494) . - BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96
Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494) . - BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99
Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Weiterhin muss (Zumutbarkeitsmoment) das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG 27. Januar 2000 - 8 AZR 106/99 - zu III 2 a der Gründe) . - BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Allein die Untätigkeit eines Anspruchsberechtigten führt für sich genommen nicht zur Verwirkung (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 105, 59) . - BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
- BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02
Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts
- BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06
Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …
- BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung
- BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der …
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 822/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
- BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09
Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende …
- BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
- BGH, 25.04.1988 - II ZR 252/86
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Seerechtlichen …
- BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96
Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von …
- BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung …
- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 14/06
Auslegung eines Mietvertrages hinsichtlich der Betriebskostenvorauszahlung
- BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60
Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses - …
- BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96
Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs
- BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98
Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren
- BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00
Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01
Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02
Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule
- BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02
Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06
Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06
Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
- BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08
Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung
- BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit …
- LAG Thüringen, 17.09.2010 - 7 Sa 449/09
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) . - BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13
Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich
Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen ( BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 138, 269; weiterhin 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 39 f. mwN; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 28 ff.; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21 ff.) .Das Landesarbeitsgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, sowohl das im Rahmen einer Verwirkung nach Treu und Glauben neben dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment als auch das Zumutbarkeitsmoment (zu diesen Voraussetzungen etwa BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43 mwN) seien in keinem Fall gegeben.
Auch aus der widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses auf Basis der Haustarifverträge der Beklagten ergibt sich keine besonders vertrauensbegründende Verhaltensweise des Klägers (ausf. in einem ähnlichen gelagerten Sachverhalt BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 44 ff.) .
Auch insoweit fehlt es an einem "aktiven Verhalten" des Klägers und damit an Anhaltspunkten, dass die Beklagte als Schuldnerin davon ausgehen konnte, er kenne als Gläubiger seine Rechte und mache sie gleichwohl über längere Zeit hinweg bewusst nicht geltend (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 47; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 34 mwN) .
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) .
- BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14
Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag
a) Der Kläger war weder verpflichtet, die Beklagte darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehalte, seine gemäß den Tarifabschlüssen nach März 2005 erhöhte Vergütung geltend zu machen, noch ergibt sich aus der insoweit widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klägers eine vertrauensbegründende Verhaltensweise (vgl. zuletzt in ähnlichen Fällen BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 23; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 46 f.) .b) Auch die Klage im Anschluss an die Vereinbarung aus März 2005 vor dem Arbeitsgericht Münster sowie die nachfolgenden Vergleichsabschlüsse vom 9. Juli 2010 und 18. Januar 2011 stellen keine Umstände dar, nach denen sich die mit Schreiben der späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 26. September 2013 erfolgte Anspruchsverfolgung als illoyal verspätet erweist (vgl. zu diesem Grundgedanken des Verwirkungseinwands BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43 mwN) .
- BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11
Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse
Durch die unstreitige Erklärung vom 18. Februar 2013 hat die Treuhänderin die Ansprüche der Klägerin aus dem verschleierte Arbeitseinkommen des Schuldners gegen die O GmbH rückwirkend ab dem 1. Juli 2010 aus dem Massebeschlag freigegeben, was der Senat zu berücksichtigen hat (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 30) . - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Es muss noch in der Revisionsinstanz gegeben sein (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15
Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie - …
Erst recht fehlt es an einem Vortrag, weshalb ihr Vertrauen darauf, der Kläger werde sich nicht mehr auf eine etwaige Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung berufen und höhere Vergütungsansprüche geltend machen, dessen Interesse an einer vertragsgemäßen Vergütung jedenfalls ab der Überführung in das neue Vergütungssystem des TV-EG derart überwiegt, dass ihr die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment; vgl. dazu BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 51 f.) .aa) Allein eine widerspruchslose Durchführung des Arbeitsverhältnisses enthält - unabhängig von der seit der Änderung der Arbeitsbedingungen im August 2000 verstrichenen Zeit - keine besondere vertrauensbegründende Verhaltensweise des Klägers (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 23, BAGE 151, 221; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 44 ff.) .
Aber auch eine lange Zeitdauer hilft nicht darüber hinweg, dass es an einem "aktiven Verhalten" des Klägers und damit an Anhaltspunkten fehlt, dass die Beklagte als Schuldnerin der Vergütung davon ausgehen konnte, er kenne als Gläubiger seine Rechte und mache sie gleichwohl bewusst nicht mehr geltend (…vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 - aaO; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 47) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 257/13
Überstundenvergütung - Verwirkung
Dieser ist grds. nicht verpflichtet, den Schuldner darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, ihn zukünftig gerichtlich zu belangen (BAG 22.02.2012 - 4 AZR 579/10, EzA-SD 16/2012 S. 8 LS).wenn der Gläubiger längere Zeit zugewartet hat, obwohl er in der Lage war, das Recht geltend zu machen (Zeitmoment; vgl. BAG 24.02.2011, EzA § 613a BGB 2002 Nr. 122; 20.04.2010 NZA 2010, 883; 24.07.2008 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 93; 15.02.2007 NZA 2007, 793; 12.12.2006 EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 1), der Schuldner nach dem Verhalten des Gläubigers davon ausgehen konnte, Ansprüche würden nicht mehr gestellt werden (Umstandsmoment: BAG 22.02.2012 EzA § 612 BGB 2002 Nr. 12; 22.02.2012 - 4 AZR 579/10, EzA-SD 16/2012 S. 8 LS; 24.02.2011 EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 122; 20.04.2010 - 3 AZR 225/08, EzA-SD 14/2010 S. 9 = NZA 2010, 883; 24.07.2008 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 93 = NZA 2008, 1294; 28.05.2002 EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 2; 21.01.2003 EzA § 3 BetrAVG Nr. 3; 15.02.2007 NZA 2007, 793), er sich darauf eingestellt hat, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden und daraufhin eigene Dispositionen getroffen hat (BAG 19.03.2003 EzA § 1 AÜG Nr. 12; 20.04.2010 - 3 AZR 225/08, EzA-SD 14/2010 S. 9 = NZA 2010, 883) bzw. ihm aufgrund sonstiger besonderer Umstände nicht zuzumuten ist, sich auf die nunmehr geltend gemachten Ansprüche einzulassen (Zumutbarkeitsmomente; BAG 25.04.2001 EzA § 242 BGB Verwirkung Nr. 1; 19.03.2003 EzA § 1 AÜG Nr. 12; 15.02.2007 NZA 2007, 793; 12.12.2006 EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 1).
"Geringere Anforderungen" rechtfertigen jedoch nicht den völligen Entfall des Umstandsmoments (BAG 15.06.2011 ZTR 2012, 26; s. a. BAG 22.02.2012 - 4 AZR 579/10, EzA-SD 16.2012 S. 8 LS; 15.03.2012 - 8 AZR 700/10, EzA-SD 17/2012 S. 6 LS = NZA 2012, 1097).
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf …
Weiterhin muss das Vertrauen des Verpflichteten, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen, das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment; vgl. zu den Voraussetzungen ua. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 3/10 - Rn. 26 und - 4 AZR 579/10 - Rn. 43, jeweils mwN) .Dies hat der Senat in vergleichbaren Fällen bereits entschieden und ausführlich begründet (vgl. ua. BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 3/10 - Rn. 32 und - 4 AZR 579/10 - Rn. 45 ff. sowie Rn. 51 f. zum "Zumutbarkeitsmoment") .
- BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der …
Hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen ( BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 138, 269; weiterhin 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 39 f. mwN; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 28 ff.; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 21 ff.) .Das Landesarbeitsgericht ist jedenfalls zutreffend davon ausgegangen, sowohl das im Rahmen einer Verwirkung nach Treu und Glauben neben dem Zeitmoment erforderliche Umstandsmoment als auch das Zumutbarkeitsmoment (zu diesen Voraussetzungen etwa BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43 mwN) seien in keinem Fall gegeben.
a) Der Kläger war weder verpflichtet, die Beklagte darauf aufmerksam zu machen, dass er sich vorbehält, seine Rechte geltend zu machen, noch ergibt sich aus der widerspruchslosen Durchführung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klägers auf Basis der Haustarifverträge der Beklagten eine besonders vertrauensbegründende Verhaltensweise (ausf. in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 44 ff.) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 113/14
Vergütung von Überstunden - abgestufte Darlegungslast
- BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - …
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 327/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - wöchentliche …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 7 Sa 2002/12
Günstigkeitsvergleich
- BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12
Urteil ohne Gründe
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - 6 Sa 2000/12
Günstigkeitsvergleich - Wochenarbeitszeit - Stundensatz
- BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 5 Sa 1996/12
Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Günstigkeitsvergleich - Arbeitszeit …
- BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11
Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18
Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines …
- LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15
Betriebsübergang
- LAG Köln, 21.12.2012 - 10 Sa 410/12
Anwendung von Tarifregelungen nach Betriebsübergang (Tarifwechselklausel); …
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17
Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen …
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12
Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 538/16
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12
Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen …
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14
Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen - …
- LAG Niedersachsen, 08.07.2014 - 9 Sa 184/14
BGB, KSchG
- LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit …
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
- LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 540/16
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
- ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
- LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 1154/15
Betriebsübergang; Widerspruch; Verwirkung
- LAG Thüringen, 02.10.2013 - 6 Sa 373/12
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang
- LAG Köln, 08.12.2016 - 8 Sa 539/16
Verwirkung des Rechts auf Widerspruch gegen einen Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 16 Sa 1829/12
Überraschende Arbeitsvertragsklausel - Probezeitbefristung - unwirksame Klausel
- LAG Thüringen, 10.04.2014 - 3 Sa 307/13
- ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 511/18
- ArbG Nürnberg, 18.01.2022 - 15 Ca 4538/19
Arbeitsvertrag, Lehrkraft, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Abfall, …
- ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1618/15
Feststellung des Bestehens des Arbeitsverhältnisses i.R.d. Betriebsübergangs
- ArbG Bonn, 02.12.2015 - 5 Ca 1619/15
Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Widerspruch des …
- LAG Thüringen, 14.11.2011 - 6 Sa 41/11
Zuordnung des Arbeitnehmers bei mehreren zeitgleichen Betriebsübergängen nach …
- LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 2 Sa 17/13
Überstunden - Darlegung