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   BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17   

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https://dejure.org/2018,3181
BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17 (https://dejure.org/2018,3181)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 6 AZR 50/17 (https://dejure.org/2018,3181)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 6 AZR 50/17 (https://dejure.org/2018,3181)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist

  • rewis.io

    Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Azubi darf Ausbildung vorzeitig zu einem späteren Termin kündigen; 22 Abs.2 BBiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Kündigungsberechtigten zur vorzeitigen Kündigung eines Rechtsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Löschung des Ausbildungsvertrags aus dem IHK-Verzeichnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitigkeiten aus einen Berufsausbildungsverhältnis - und der untätige Schlichtungsausschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufswechselkündigung eines Auszubildenden - mit längerer Kündigungsfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berufsausbildungsverhältnis - Berufswechselkündigung - Kündigung mit längerer Frist als vier Wochen - Prozessvoraussetzung des § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wie kündige ich richtig?

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berufswechselkündigung durch Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2144
  • NZA 2018, 575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    Gleiches gilt für die Frist in § 113 Satz 2 InsO, die die gesetzlich und vertraglich geltenden Kündigungsfristen für beide Arbeitsvertragsparteien durchbricht und verkürzt (BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 10, BAGE 147, 267) .

    Er kann deshalb auch vorzeitig kündigen (Molitor S. 160, 164, 166; vgl. für § 113 Satz 2 InsO BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 16, BAGE 147, 267) .

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    Es kann dahinstehen, ob eine Ermächtigung iSd. § 113 BGB, ein Dienstverhältnis einzugehen, vorlag und ob sie bejahendenfalls die Teilrechtsfähigkeit des Klägers hinsichtlich seines Berufsausbildungsverhältnisses zur Folge gehabt hätte (zum Streitstand BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 18, BAGE 140, 64) .

    Nachdem er während des Rechtsstreits volljährig und damit prozessfähig geworden ist, wurde das Verfahren ohne Unterbrechung fortgesetzt (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 14, aaO) .

  • BAG, 17.09.1987 - 2 AZR 654/86

    Kündigung - Berufsausbildungsvertrag

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    In einem solchen Fall kann er deshalb unmittelbar Klage erheben (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 25, BAGE 151, 1; 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .

    Insbesondere gibt ihm dies die Möglichkeit, sich rechtzeitig um den Abschluss eines neuen Ausbildungsverhältnisses mit einem anderen Auszubildenden zu bemühen (vgl. für den umgekehrten Fall der Kündigung des Ausbildenden vor Beginn der Probezeit BAG 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 2 b ee der Gründe, BAGE 57, 179) .

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2016 - 6 Sa 808/16

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Dezember 2016 - 6 Sa 808/16 - wird zurückgewiesen.
  • Drs-Bund, 25.10.1966 - BT-Drs V/1009
    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    Unerheblich ist dabei, dass die Frist für die Berufswechselkündigung ursprünglich nur zwei Wochen betragen sollte (BT-Drs. V/1009 S. 7) .
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    In einem solchen Fall kann er deshalb unmittelbar Klage erheben (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Rn. 25, BAGE 151, 1; 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe, BAGE 57, 179) .
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 26/88

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit mit

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    bb) Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, die Kündigungsregelungen im Berufsbildungsgesetz seien zwingend (BAG 10. November 1989 - 2 AZR 26/88 - zu II 2 a und c der Gründe) , bezieht sich das ausschließlich auf die Unabdingbarkeit der Bestimmungen dieses Gesetzes, die gemäß § 25 BBiG nicht durch Vereinbarungen zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden zuungunsten des Auszubildenden abgeändert werden können.
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 468/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 50/17
    Im Arbeitsrecht ist die Frist des § 624 Satz 2 BGB, mit der der für mehr als fünf Jahre Verpflichtete nach Ablauf von fünf Jahren kündigen kann, eine Höchstkündigungsfrist (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 468/01 - zu II 3 der Gründe) .
  • ArbG Bonn, 20.05.2020 - 5 Ca 83/20

    Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

    Damit ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unabhängig davon eröffnet, ob die Rechtsauffassung des Ausschusses zutreffend ist (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 50/17 - Rn. 10; 17. September 1987 - 2 AZR 654/86 - zu II 1 der Gründe).
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