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   BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89   

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https://dejure.org/1990,5962
BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 (https://dejure.org/1990,5962)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 (https://dejure.org/1990,5962)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 2 AZR 144/89 (https://dejure.org/1990,5962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen für die Sozialwidrigkeit einer Kündigung - Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus außerbetrieblichen Gründen (z.B. Umsatzrückgang) oder aus innerbetrieblichen Gründen, nämlich als den Durchführungsfolgen einer Unternehmerentscheidung ergeben (RAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Insoweit oblag der Klägerin zunächst keine Initiativlast und soweit unterscheidet sich die konkrete Fallgestaltung von derjenigen, die der Entscheidung des Senats vom 3. Februar 1977 (- 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) zugrunde lag.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Aus der beschränkten Kontrolle folgt insbesondere, daß nicht zu prüfen ist, ob die vom Arbeitgeber aufgrund einer Unternehmerentscheidung zu erwartenden Vorteile in einem vernünftigen Verhältnis zu den Nachteilen stehen, die der Arbeitnehmer durch die Kündigung erleidet, wie das Arbeitsgericht verkannt hat (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Die arbeitgeberseitige Kündigungserklärung selbst ist im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes keine Unternehmerentscheidung, die von den Gerichten im Kündigungsschutzprozeß als bindend hinzunehmen ist (BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969), wozu auch allein der Entschluß gehört, die Lohnkosten zu senken, ohne daß dieser Entschluß organisatorisch unternehmerisch durchgesetzt wird (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Die Auswirkungen einer Unternehmerentscheidung müssen sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), wobei solche Entscheidungen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin unterliegen, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind.
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Die arbeitgeberseitige Kündigungserklärung selbst ist im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes keine Unternehmerentscheidung, die von den Gerichten im Kündigungsschutzprozeß als bindend hinzunehmen ist (BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969), wozu auch allein der Entschluß gehört, die Lohnkosten zu senken, ohne daß dieser Entschluß organisatorisch unternehmerisch durchgesetzt wird (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Über die Frage, ob die Kündigung unwirksam ist, weil die Klägerin zu geänderten Arbeitsbedingungen hätte weiterbeschäftigt werden können (vgl. BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969) wird das Landesarbeitsgericht erneut zu befinden haben.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
    Die Auswirkungen einer Unternehmerentscheidung müssen sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), wobei solche Entscheidungen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin unterliegen, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind.
  • LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
    Von diesen Grundsätzen ist auch auszugehen, wenn - wie die Beklagte dies mit der Berufungsbegründung für den vorliegenden Fall noch einmal besonders hervorgehoben hat - ein außerbetrieblicher Grund (Reduzierung des Auftragsvolumens) nicht für sich als Kündigungsgrund herangezogen wird, sondern lediglich das Motiv der (als innerbetrieblicher Kündigungsgrund anzusehenden) Unternehmerentscheidung bildet, die dann für sich die streitbefangene Kündigung zur Folge hat (BAG, RzK I 5 c Nr. 5, 12 und 21 sowie BAG - 2 AZR 144/89 vom 22. März 1990, n.v.).

    Während dies bei einfach gelagerten Sachverhalten (z.B. bei der geplanten Übernahme von Tätigkeiten des gekündigten Arbeitnehmers durch den Inhaber bei Kleinbetrieben, vgl. BAG - 2 AZR 144/89 vom 22.3.1990, n.v.) offensichtlich möglich ist und keinen größeren Argumentationsaufwand erforderlich macht, gilt dies für komplexe Sachverhalte nicht.

  • LAG Niedersachsen, 16.08.2002 - 10 Sa 409/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Soziale Rechtfertigung einer

    Soweit sie im einzelnen zum Absatz- und Umsatzrückgang in den verschiedenen Produktionsbereichen vorgetragen hat, geschah dies ersichtlich nicht, um damit einen zwangsläufigen Wegfall des Arbeitsplatzes des Klägers aus außerbetrieblichen Gründen darzutun, sondern um Kriterien der Dringlichkeit und der Sachlichkeit der Unternehmerentscheidung zu offenbaren (vgl. BAG, 22.3.1990, 2 AZR 144/89, juris ).
  • LAG Düsseldorf, 20.09.2007 - 11 Sa 611/07

    Unwirksamkeit betriebsbedingter Kündigung bei offenbar unsachlicher

    Hierbei handelt es sich um eine innerbetriebliche Unternehmerentscheidung (vgl. BAG 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 - RzK I 5 C Nr. 36 nur Ls.).
  • LAG Thüringen, 17.05.2016 - 1 Sa 327/15

    Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung - Wegfall Hierarchieebene - leitender

    Es ist anerkannt, dass der Entschluss des Arbeitgebers, das bisher einem Arbeitnehmer zugewiesene Aufgabengebiet selbst zu übernehmen oder anderweit zu organisieren, respektiert werden muss (schon: BAG 22.3.1990 - 2 AZR 144/89 RzK I 5c Nr. 36 Rn. 36 = BeckRS 1990, 30914886; bestätigt: NZA 2008, 878; NZA 2015, 101 Rn. 42; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 598).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 3 Sa 146/13

    Änderungskündigung - Inhalt des Angebots - Bestimmtheit

    Diesbezüglich kommt - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - die Prüfung einer überobligatorischen Belastung des Geschäftsführers der Beklagten als Organmitglied nicht in Frage (BAG vom 22.03.1990 - 2 AZR 144/89 -).
  • ArbG Aachen, 01.10.2020 - 3 Ca 824/20
    Auch kann sich der Arbeitgeber entscheiden, die Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers künftig selbst zu übernehmen (BAG, Urt. v. 22.3.1990 - 2 AZR 144/89 n.v.) oder eben an Drittunternehmen zu vergeben (vgl. etwa BAG, Urt. v. 20.06.2013 - 2 AZR 379/12, AP Nr. 4 zu § 626 BGB Unkündbarkeit).
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