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   BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16   

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BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16 (https://dejure.org/2017,11796)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2017 - 1 AZB 55/16 (https://dejure.org/2017,11796)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 (https://dejure.org/2017,11796)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 3 ArbGG, § 97 Abs 5 S 1 ArbGG, § 90 Abs 2 ArbGG, § 83 Abs 5 ArbGG, § 78 S 1 ArbGG
    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 90 Abs. 2, § ... 83 Abs. 5, § 78 Satz 1 und 2 ArbGG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 90 Abs. 3 ArbGG, § 78 ArbGG, Art. 30 Nr. 15 ZPO-RG, §§ 567 ff. ZPO, §§ 574 bis 577 ZPO, § 78 Satz 2 ArbGG, § 70 ArbGG, Art. 30 Nr. 10 ZPO-RG, § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 ZPO, § 83 Abs. 5 ArbGG, § 78 Satz 1 ArbGG, § 574 ZPO, § 2a ArbGG, § 83 Abs. 1a, §§ 87, 89, § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 98 ArbGG, § 99 ArbGG, § 99 Abs. 2 ArbGG, § 329 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 Abs. 1 ArbGG, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 MitbestG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 22 Abs. 1 MitbestG, § 16 Abs. 2 MitbestG, § 62 Abs. 1 ZPO, § 22 Abs. 2 Satz 2 MitbestG, § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 MitbestG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Einheitliche Entscheidung über mehrere gleichlautende Anträge zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat nur nach Klärung der ...

  • bag-urteil.com

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

  • Betriebs-Berater

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Aussetzungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts im Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht; Tarifrecht - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde; Aussetzungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts im Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - durch eine "Vielleicht-doch-nicht"-Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung im Beschlussverfahren - und die Rechtsbeschwerde

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Aussetzungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts im Beschlussverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 315
  • NZA 2017, 805
  • BB 2017, 1077
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Die vom Landesarbeitsgericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig (- 1 ABR 37/16 -) .

    Auf die Beschwerde der gewählten Arbeitnehmer, Gewerkschaftsvertreter sowie deren Ersatzmitglieder und der betroffenen Gewerkschaften (Beteiligte zu 9. bis 16.) hat das Landesarbeitsgericht das Verfahren durch Beschluss vom 20. Oktober 2016 bis zur Erledigung des beim Bundesarbeitsgericht geführten Beschlussverfahrens (- 1 ABR 37/16 -) ausgesetzt.

    Eine rechtskräftige Entscheidung über dieses derzeit beim Senat anhängige Verfahren (- 1 ABR 37/16 -) steht noch aus.

  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Das zeigen die Gesetzgebungsmaterialien (BT-Drs. 14/4722 S. 139) und § 78 Satz 2 ArbGG (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 105, 195) .

    bb) Für Beschlussverfahren ist aufgrund der Verweisung in § 90 Abs. 2, § 83 Abs. 5 ArbGG eine Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Landesarbeitsgericht über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts entscheidet (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 105, 195) .

    Soweit § 90 Abs. 3 ArbGG bestimmt, dass ein Rechtsmittel insoweit nicht stattfindet, liegt - wie aus dem Regelungsplan, dem gesetzlichen Gesamtzusammenhang und den Gesetzesmaterialien folgt - ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vor (so GK-ArbGG/Ahrendt Stand Dezember 2016 § 90 Rn. 21; GWBG/Greiner ArbGG 8. Aufl. § 90 Rn. 10; B. Kaiser DB 2002, 324, 325; ErfK/Koch 17. Aufl. § 90 ArbGG Rn. 1; BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. Dezember 2016 ArbGG § 90 Rn. 5; aA Schwab/Weth/Busemann 4. Aufl. ArbGG § 90 Rn. 28a; Görg in Natter/Gross ArbGG 2. Aufl. § 90 Rn. 4; wohl auch NK-GA/Breinlinger § 90 ArbGG Rn. 7; GMP/Matthes/Schlewing 8. Aufl. § 90 Rn. 13 mwN; offengelassen in BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 105, 195; BVerwG 8. März 2010 - 6 PB 47/09 - Rn. 11 ff.) .

  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Zu den formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses, der die Grundlage für das nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG einzuleitende Beschlussverfahren bildet, gehören neben der Darlegung begründeter Zweifel am Fehlen einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften auch die Begründung deren Entscheidungserheblichkeit (vgl. BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 9) .

    bb) Das Landesarbeitsgericht konnte auch davon ausgehen, dass für eine Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG vernünftige Zweifel am Vorliegen der Tariffähigkeit (zu diesem Erfordernis BAG 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14) des DHV und damit der Gewerkschaftseigenschaft iSd. § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 MitbestG bestehen.

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 85/08

    Tätigkeitsbeschreibung - Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Bei der gesetzlich eingeräumten Antragsbefugnis nach § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 MitbestG müssen deren Voraussetzungen für eine Entscheidung über die Begründetheit des Anfechtungsbegehrens feststehen (vgl. BAG 20. April 2010 - 1 ABR 85/08 - Rn. 10 f., BAGE 134, 56) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Die einzelnen Prozessvoraussetzungen sind jedoch für sämtliche Antragsteller getrennt zu prüfen (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 32 mwN, BAGE 136, 302) .
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Eine Aussetzung hat deshalb zu unterbleiben, wenn über den erhobenen Anspruch ohne die Klärung der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften entschieden werden kann (vgl. BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 5, BAGE 142, 366) .
  • BAG, 21.06.2006 - 3 AZB 65/05

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidungen

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Die Rechtsbeschwerde ist auch dann eröffnet, wenn das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht eigene Erstentscheidungen trifft und die Rechtsbeschwerde zulässt (vgl. BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - Rn. 9; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 78 Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 29.10.2007 - 3 AZB 25/07

    Prozesskostenhilfe für Gekündigten im Zustimmungsersetzungs-verfahren -

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsbehelf schon vor Zustellung wirksam eingelegt werden, sofern die anzufechtende Entscheidung bereits in der Welt ist (BAG 29. Oktober 2007 - 3 AZB 25/07 - Rn. 4 mwN) .
  • BVerwG, 08.03.2010 - 6 PB 47.09

    Einstellungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts; Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Soweit § 90 Abs. 3 ArbGG bestimmt, dass ein Rechtsmittel insoweit nicht stattfindet, liegt - wie aus dem Regelungsplan, dem gesetzlichen Gesamtzusammenhang und den Gesetzesmaterialien folgt - ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vor (so GK-ArbGG/Ahrendt Stand Dezember 2016 § 90 Rn. 21; GWBG/Greiner ArbGG 8. Aufl. § 90 Rn. 10; B. Kaiser DB 2002, 324, 325; ErfK/Koch 17. Aufl. § 90 ArbGG Rn. 1; BeckOK ArbR/Roloff Stand 1. Dezember 2016 ArbGG § 90 Rn. 5; aA Schwab/Weth/Busemann 4. Aufl. ArbGG § 90 Rn. 28a; Görg in Natter/Gross ArbGG 2. Aufl. § 90 Rn. 4; wohl auch NK-GA/Breinlinger § 90 ArbGG Rn. 7; GMP/Matthes/Schlewing 8. Aufl. § 90 Rn. 13 mwN; offengelassen in BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 105, 195; BVerwG 8. März 2010 - 6 PB 47/09 - Rn. 11 ff.) .
  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Auszug aus BAG, 22.03.2017 - 1 AZB 55/16
    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 (- 5 TaBV 8/15 -) den Antrag zurück.
  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in einem anderen, das Rechtsmittel gegen die Aussetzung eines Wahlanfechtungsverfahrens betreffenden Verfahren (BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 26, BAGE 158, 315) auf der Grundlage seiner damaligen Erkenntnisse davon ausgegangen ist, in zeitlicher Hinsicht umfasse der vom Arbeitsgericht beschiedene Antrag die Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit der DHV "ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift".
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Zu den formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gehört neben der Darlegung vernünftiger Zweifel am Fehlen mindestens einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften auch die Begründung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 158, 315) .

    Die formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses, der die Grundlage für das nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG einzuleitende Beschlussverfahren bildet (vgl. dazu BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16, BAGE 158, 315) , sind im Streitfall erfüllt.

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Zu den formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gehört neben der Darlegung vernünftiger Zweifel am Fehlen mindestens einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften auch die Begründung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 158, 315) .

    Die formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses, der die Grundlage für das nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG einzuleitende Beschlussverfahren bildet (vgl. dazu BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16, BAGE 158, 315) , sind im Streitfall erfüllt.

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG darf nur erfolgen, wenn zumindest eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften einer Vereinigung aufgrund vernünftiger Zweifel streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen und vom Gericht aufzugreifen sind (BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 36, NZA 2017, 805).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Zu den formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG gehört neben der Darlegung vernünftiger Zweifel am Fehlen mindestens einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften auch die Begründung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16 mwN, BAGE 158, 315) .

    Die formellen Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses, der die Grundlage für das nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG einzuleitende Beschlussverfahren bildet (vgl. dazu BAG 22. März 2017 - 1 AZB 55/16 - Rn. 16, BAGE 158, 315) , sind im Streitfall erfüllt.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 21 BVL 5001/21

    (Teil-)Tariffähigkeit von ver.di

    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, hinsichtlich der Eigenschaft der Tariffähigkeit einer Vereinigung ein objektiviertes Verfahren, in dem die jeweils beteiligten Personen und Stellen anzuhören sind (§ 97 Absatz 2a Satz 1 in Verbindung mit § 83 Absatz 3 ArbGG), einheitlich mit Wirkung gegenüber allen zu schaffen (vergleiche nur BAG 22. März 2017- 1 AZB 55/16 - Rn. 16).
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2018 - 12 TaBV 55/17

    Rechtsfolgen der Zustellung eines erstinstanzlichen Beschlusses ohne Nennung der

    So geht das Bundesarbeitsgericht auch zu § 16 Abs. 2 MitbestG davon aus, dass die Vorschlagsberechtigung einer Gewerkschaft nach dieser Vorschrift sich nach deren Tariffähigkeit bestimmt (BAG 22.03.2017 - 1 AZB 55/16, juris Rn. 22).
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