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   BAG, 22.04.1960 - 1 AZR 567/58   

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https://dejure.org/1960,1413
BAG, 22.04.1960 - 1 AZR 567/58 (https://dejure.org/1960,1413)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1960 - 1 AZR 567/58 (https://dejure.org/1960,1413)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1960 - 1 AZR 567/58 (https://dejure.org/1960,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendlicher - Erstes Quartal des Urlaubsjahres - Volljährigkeit - Jugendurlaub

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 169
  • NJW 1960, 1490
  • BB 1960, 667
  • DB 1960, 728
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.10.1959 - 1 AZR 570/57

    Urlaubsdauer - Alter des Jugendlichen - Jugendurlaub

    Auszug aus BAG, 22.04.1960 - 1 AZR 567/58
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom L Oktober 1959 - 1 AZR 570/57 - angedeutet, er neige der Ansicht zu, daß der in §" 21 Abs, 2 JugSchG aufgestellte Grundsatz auch bei der Entscheidung der Frage Anwendung zu finden habe, ob ein Arbeitnehmer überhaupt Jugendurlaub zu bekommen habe.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.1958 - IV Sa 104/58
    Auszug aus BAG, 22.04.1960 - 1 AZR 567/58
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des andesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Au3enkammern Stuttgart, vom 30 " Oktober 1958 - IV Sa 104/58 - wird zurückgewiesen" Die Beklagte trägt die Kosten der Revision» V o n R e c h t s w e g e n i Tatbestand: Der am 10- Februar 1938 geborene Kläger steht seit deni L Dezember 1952 im Arbeitsverhältnis zu der Beklagten und war im ahre 1956 bei dieser als Mechaniker beschäftigt » Die Beklagte hat ihm für das mit dem Kalenderjahr gleichlaufende Urlaubsjahr 1956 einen Urlaub von 12 lagen als erwachsener Arbeitnehmer gewährt, Der Kläger ist der Ansicht, ira stehe, obwohl er am 10. Februar 1956 das 18» Lebensjahr vollendet habe, für aas Urlaubsjahr 1956 noch Jugendurlaub in Höhe von 24 Ta gen zu» Er hat deshalb beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm einen Resturlaub von 12 Tagen für das Urlaubsjahr 1956 zu gewähren und 168, 96 DM Urlaubsgeld zu bezahlen o.
  • BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64

    Kündigung - Kündigungsfrist

    4« Es genügt, wenn in der Revisionsschrift angegeben wird, für welche Prozeßpartei das Rechtsmittel eingelegt wird« Es ist darüber hinaus nicht erforderlich, daß schon aus der Revisionsschrift hervorgeht, in welcher Parteirolle sich der Rechtsmittelkläger in erster In stanz befunden hat (Aufgabe der in AP Nr. 1 zu § 518 ZPO vertretenen Ansicht, Beitritt zu der Entscheidung BAG 9, 169 - AP Nr. 6 zu § 518 ZPO).
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