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   BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08   

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https://dejure.org/2009,4453
BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08 (https://dejure.org/2009,4453)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2009 - 3 AZB 97/08 (https://dejure.org/2009,4453)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 (https://dejure.org/2009,4453)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine auf die Klagerücknahmefiktion gestützte Absetzung einer Güteverhandlung

  • Judicialis

    ZPO § 137 Abs. 1; ; ZPO § 251; ; ZPO § 252; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 4; ; ZPO § 269 Abs. 5; ; ArbGG § 54 Abs. 1; ; ArbGG § 54 Abs. 5; ; ArbGG § 55 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine auf die Klagerücknahmefiktion [§ 54 Abs. 1 ArbGG] gestützte Absetzung einer Güteverhandlung; Begriff der Verhandlung i.S: von § 54 Abs. 5 ArbGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3471
  • NZA 2009, 804
  • AnwBl 2009, 211
  • JR 2010, 229
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
    Aus dem Rechtsstaatsgebot folgt allerdings das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. BVerfG 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - zu C IV 2 der Gründe, BVerfGE 107, 395).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
    Dieses Gebot führt aber nicht dazu, dass von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsbehelfe von Verfassungswegen unzulässig sind (BVerfG 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - zu B I 1 b bb (1) der Gründe, NJW 2009, 829).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
    So sind Rechtsmittel dann zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Analogie vorliegen (dazu BAG 25. November 2008 - 3 AZB 64/08 - zu B II 2 b bb der Gründe, NJW 2009, 1161).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
    Das Gesetz definiert nicht näher, wann die Parteien im Sinne der Bestimmung verhandeln, jedoch kann es nicht darauf ankommen, dass sie - wie dies § 137 Abs. 1 ZPO für die Einleitung der mündlichen Verhandlung vorsieht - ihre Anträge stellen (vgl. zu dieser Regelung: BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - BAGE 104, 86; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - zu II 1 der Gründe, BAGE 121, 67).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08
    Das Gesetz definiert nicht näher, wann die Parteien im Sinne der Bestimmung verhandeln, jedoch kann es nicht darauf ankommen, dass sie - wie dies § 137 Abs. 1 ZPO für die Einleitung der mündlichen Verhandlung vorsieht - ihre Anträge stellen (vgl. zu dieser Regelung: BAG 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - BAGE 104, 86; 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - zu II 1 der Gründe, BAGE 121, 67).
  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 323/09

    Kündigungsschutzprozess - Verwirkung

    Dafür reicht aus, dass eine dem Zweck der Güteverhandlung entsprechende Erörterung stattgefunden hat (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - EzA ArbGG 1979 § 54 Nr. 3; zur Säumnis durch "Nichtverhandeln" BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 492/06 - BAGE 121, 67) .
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14

    Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage

    Die analog §§ 252, 567 Abs. 1 ZPO statthafte (vgl. BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - NZA 2009, 804; Zöller-Stöber, ZPO, 28. Auflage 2010, § 216 Rn. 21) und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. September 2014 (Az.: 1 Ca 361/14) ist nicht begründet und war zurückzuweisen.

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO (vgl. BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - NZA 2009, 804 f.).

  • LAG Thüringen, 18.11.2009 - 8 Ta 148/09

    Begriff der "Verhandlung" i.S. von § 54 Abs. 5 S. 1 ArbGG

    Die hier vertretene Sichtweise steht auch nicht im Widerspruch zu dem von der Beklagtenseite zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2009 (3 AZB 97/08).

    Eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2009 (3 AZB 97/08) ist nicht gegeben.

  • LAG Sachsen, 16.06.2022 - 9 Sa 24/22

    Auslegung von Gesetzen; Zeitpunkt des Antrags auf Bestimmung eines Termins zur

    Wann ein "Verhandeln" im Gütetermin gegeben ist, dürfte durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 22. April 2009 (Az. 3 AZB 97/08, juris) aber auch hinreichend geklärt sein.
  • LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20

    Beiderseitige Säumnis im Gütetermin; Klagerücknahmefiktion; Zuständigkeit des

    Allgemein wird angenommen, dass sich die Statthaftigkeit der Beschwerde aus einer analogen Anwendung der §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08; LAG Hessen, 14.08.2006 - 9 Ta 25/06; LAG Saarland, 09.06.2000 - Ta 2/2000; GK-ArbGG/Schütz, 2017, § 54 ArbGG Rn. 72) .

    Durch den Verweis auf die ZPO wird deutlich, dass nach sechs Monaten die Klage als zurückgenommen fingiert wird ( vgl. Düwell/Lipke-Kloppenburg, 3. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 39 a; Germelmann/Künzl 9. Auflage 2017, § 54 ArbGG Rn 61; BAG, 22.04.2009 - 3 AZB 97/08) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2011 - 6 Ta 100/11

    Güteverhandlung, Ruhen des Verfahrens, Klagrücknahme, Rücknahmefiktion,

    Wenn sogar gegen die ­ ihrer Natur nach vorübergehende ­ Aussetzung des Verfahrens das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, gilt dies erst recht, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung das Verfahren nicht zur ausgesetzt, sondern eine Beendigung festgestellt wird (vgl. BAG 22.04.2009 ­ 3 AZB 97/08 ­ AP ArbGG 1979 § 54 Nr. 1).

    aa) Der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass es für die Frage, ob die Parteien im Sinne der Vorschrift verhandelt haben, nicht darauf ankommt, dass sie ihre Anträge stellen (BAG 22.04.2009 ­ 3 AZB 97/08 ­ a. a. O.).

  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Ta 298/15

    Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Diese Bestimmung richtet sich allein an den Vorsitzenden, nicht an die Parteien (BAG 22. April 2009 - 3 AZB 97/08 - Rn. 9 ff.) .
  • OLG Koblenz, 29.04.2014 - 5 U 316/14

    Wann haftet der Anwalt für einen "Minimalvergleich"?

    Eine Analogie kommt insoweit nicht in Betracht (BAG NJW 2011, 1833; vgl. auch BAG NJW 2009, 3471).
  • OLG Koblenz, 29.04.2014 - 5 U 316/141

    Keine Anwaltshaftung für Vergleich im Kündigungsschutzprozess, wenn finanziell

    Eine Analogie kommt insoweit nicht in Betracht (BAG NJW 2011, 1833 ; vgl. auch BAG NJW 2009, 3471 ).
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