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   BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76   

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BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76 (https://dejure.org/1979,1119)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1979 - 1 AZR 848/76 (https://dejure.org/1979,1119)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 (https://dejure.org/1979,1119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsänderung - Betriebseinschränkung - Verringerung der sächlichen Betriebsmittel - Personalabbau - Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel - Personalreduzierung - Anzeigepflicht bei Massenentlassungen - Schwankungen der Betriebstätigkeit - Gleichheitssatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1501
  • DB 1979, 1897
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 17/77

    Begriff der Betriebseinschränkung gemäß § 111 S. 2 Nr. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    III. Verfassungsrechtliche Bedenken, die sich vielleicht im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dadurch ergeben könnten, daß der Gesetzgeber in § 112 BetrVG nur für den im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung entlassenen Arbeitnehmer einen Ausgleich oder eine Milderung der wirtschaftlichen Nachteile vorsieht, während andere ebenfalls aus betriebsbedingten Gründen gekündigte Arbeitnehmer davon ausgeschlossen sind (siehe hierzu die Senatsentscheidung vom heutigenTage in Sachen 1 ABR 17/77 [zu B II 2 der Gründe]), bestehen gegenüber der Regelung des § 113 Abs. 3 i. Verb.
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    Der Ausschuß hielt es deshalb im Interesse einer größeren Rechtssicherheit für sachgerechter, wie schon im bis dahin geltenden Recht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Betriebsänderungen an im einzelnen katalogmäßig umschriebene Maß nahmen des Unternehmers zu knüpfen (zu BT-Drucks. VI/2729, S. 32).
  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    Für den Betriebsbegriff im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist aber nicht ohne weiteres maßgebend, was in anderen Rechtsnormen darunter verstanden wird (BAG 14, 82 [88] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG 1952 [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    Wie der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 13. Dezember 1978 - GS 1/77 - (AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972 [Teil II B 3 der Gründe]) im Anschluß an die Entscheidungen des Senats vom 17. September 1974 und vom 14. September 1976 (AP Nrn. 1 und 2 zu § 113 BetrVG 1972) ausgeführt hat, will die Vorschrift des § 1 1 1 BetrVG nach ihrem sozialen Schutzzweck alle dort genannten, für die Belegschaft nachteiligen Maßnahmen erfassen, die dem unternehmerischen Verantwortungsbereich zuzurechnen sind.
  • LAG München, 26.10.1976 - 5 Sa 570/76
    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    26. Oktober 1976 - 5 Sa 570/76 - wird zu.
  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    Daß sie im Zusammenhang mit dem Erlaß des Betriebsverfassungsgesetzes durch dessen § 122 eingeführt wurde, ist eine Äußerlichkeit und macht sie nicht zum Bestandteil des Betriebsverfassungsrechts (BAG AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zuIH 1 b der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58

    Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung

    Auszug aus BAG, 22.05.1979 - 1 AZR 848/76
    Der Senat hat im übrigen schon in seinem Urteil vom 6. November 1959 (BAG 8, 207 [211] = AP Nr. 15 zu § 13 KSchG 1951 [zu II 1 der Gründe]) ausgesprochen, daß die Ersetzung der alten Betriebsgemeinschaft durch eine völlig neue Belegschaft auch die Identität des Betriebes, jeden falls im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne, berührt.
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Maßgeblich ist die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die voraussichtlich, wenn auch in mehreren "Wellen" betroffen sein werden, sei es auch erst nach Ablauf mehrerer Monate (Fitting BetrVG § 111 Rn. 48); der Vierwochenzeitraum nach § 17 Abs. 1 KSchG ist nicht übertragbar (BAG 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 6).
  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98

    Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen -

    Der Senat hat schon in den Entscheidungen vom 22. Mai 1979 (- 1 ABR 17/77 -, aaO und - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) klargestellt, daß die zeitliche Beschränkung in § 17 KSchG auf die Belange des Arbeitsmarktes zugeschnitten ist; die Entlassungen sollen nicht verhindert, sondern nur zeitlich gestreckt werden.

    Maßgebender Anknüpfungspunkt für das Mitbestimmungsrecht ist die unternehmerische Entscheidung, aus der sich ergibt, wie viele Arbeitnehmer voraussichtlich von der Maßnahme insgesamt nachteilig betroffen werden (siehe schon Senatsentscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - BAGE 32, 14 = AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972 sowie - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 111 Rz 71; Baeck/Diller, NZA 1997, 689, 691).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 27/88

    Betriebseinschränkung: Begriff - Erheblichkeit der Personalreduzierung

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung unter einer Betriebseinschränkung eine Verringerung der Betriebskapazität verstanden, die auf Dauer geplant ist und sich als erheblich darstellen muß (Urteil vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 - AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972).

    Als erheblich hat dabei der Senat stets eine Personalreduzierung angenommen, die in einer Größenordnung erfolgt, die eine Anzeigepflicht bei Massenentlassungen nach § 17 Abs. 1 KSchG auslöst (Urteile vom 22. Mai 1979, aaO; vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 - AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 -- 1 AZR 848/76 und 1 ABR 17/77 -- ((demnächst) AP Nrn. 3 und 4 zu § 111 BetrVG 1972, 1etztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) näher dargelegt hat, umfaßt der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff auch die Belegschaft des Betriebs.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78

    Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige

    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 AZR 848/76 und 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nrn. 3 und 4 zu § 111 BetrVG 1972, 1etztere Entscheidung auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei - 15.
  • LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer

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  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Wie der Senat in seinen Entscheidungen vom 22. Mai 1979 - 1 ABR 17/77 - ([demnächst] AP Nr. 4 zu § 111 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und - 1 AZR 848/76 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 111 BetrVG 1972) im einzelnen dargelegt hat, setzt eine Betriebsänderung in der Form der Betriebseinschränkung nach § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG nicht notwendig eine Verringerung der sächlichen Betriebsmittel voraus; vielmehr kann auch ein bloßer Personalabbau unter Beibehaltung der sächlichen Betriebsmittel eine Betriebseinschränkung sein, wenn es sich dabei um eine außergewöhnliche, vom regelmäßigen Erscheinungsbild des Betriebes abweichende Maßnahme handelt.
  • BAG, 04.12.1979 - 1 AZR 843/76

    Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderung und Betriebsübergang

  • ArbG Essen, 06.05.1997 - 2 Ca 32/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Kündigung wegen

  • BSG, 15.11.1984 - 7 RAr 109/83

    Auslegung irrevisiblen Rechts - Revisibilität - Inzidente Auslegung revisiblen

  • ArbG Berlin, 19.07.2007 - 63 BV 1346/07

    Keine Betriebsänderung durch Einstellung des Französischen Roulettes in einem

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 102/78
  • ArbG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik Interessenausgleich

  • LAG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle; Verhandlung über Interessenausgleich bei

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