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   BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11   

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https://dejure.org/2012,29305
BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • openjur.de

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 42 BetrVG, § 43 BetrVG, § 46 BetrVG, § 93 Abs 2 ArbGG
    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Mitgliederwerbung; Passivlegitimation; Koalitionsrecht

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Koalitionsrecht; Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Mitgliederwerbung; Passivlegitimation

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition: Umfang des Hausrechts in der Betriebsversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 360
  • NJW 2012, 3325
  • NZA 2012, 1176
  • BB 2012, 2560
  • DB 2012, 2351
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 18, BAGE 135, 1) .

    Ein zukunftsbezogener Leistungsantrag hat daher das Zutrittsbegehren nur typisierend zu beschreiben (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 34 f., aaO) .

    Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren ist, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32 f. mwN, BAGE 135, 1) .

    Verlangt sie häufiger und unabhängig von Pausenzeiten Zutritt, hat sie die Notwendigkeit solch weiterer betrieblicher Werbemaßnahmen im Einzelnen aufzuzeigen (22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 37, BAGE 135, 1) .

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Diese ist stets Beteiligte eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 11, BAGE 119, 279; GK-ArbGG/Dörner Stand Dezember 2010 § 83 Rn. 71) .

    Sie berühmt sich eigener Rechte, deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 119, 279) .

    Als nicht tariffähige Arbeitnehmervereinigung stehen ihm betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nicht zu (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - BAGE 119, 279) .

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Unter Berücksichtigung dieses Zwecks erstreckt es sich auf den Versammlungsraum und die Zugangswege zum Ort der Betriebsversammlung (BAG 18. März 1964 - 1 ABR 12/63 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 15, 307) , nicht jedoch auch auf sonstige Räumlichkeiten in dessen Umfeld.

    b) Ein Streit über den Umfang des Zutrittsrechts zum Veranstaltungsgelände ist entweder zwischen den Betriebsparteien oder zwischen dem Dritten, der Zutritt begehrt, und dem Arbeitgeber zu klären (vgl. BAG 18. März 1964 - 1 ABR 12/63 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 15, 307) .

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dies gilt nur dann nicht, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart entschieden hat (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 91, 210) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) .
  • BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94

    Verletzung von Meinungs- und Koalitionsfreiheit durch Zurückweisung von

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dass einer Koalition die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (BVerfG 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 - zu II 2 a der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 77 = EzA GG Art. 9 Nr. 56) .
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Arbeitnehmervereinigung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2011 - 17 TaBV 160/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15 mwN, DB 2012, 2351) .
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart (mit-)entschieden hat (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 9, BAGE 141, 360 ) .
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