Rechtsprechung
   BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25137
BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11 (https://dejure.org/2012,25137)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 AZR 103/11 (https://dejure.org/2012,25137)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 (https://dejure.org/2012,25137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

  • openjur.de

    Tariföffnungsklausel; Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung; Verschieben einer Tariflohnerhöhung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer Tariflohnerhöhung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 77 BetrVG, § 88 BetrVG
    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer Tariflohnerhöhung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Hinausschiebens des Beginns der Tarifperiode für das Wirksamwerden einer Lohnerhöhung entsprechend der wirtschaftlichen Lage des Betriebs durch freiwillige Betriebsvereinbarung gemäß § 5 S. 1 LTV 2008

  • rewis.io

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung - Verschieben einer Tariflohnerhöhung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77; BetrVG § 88
    Betriebsverfassungsrecht; Auslegung einer Tariföffnungsklausel in einer Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang einer Tariföffnungsklausel betreffend nicht erzwingbare Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Eine Tariföffnungsklausel erlaubt rückwirkende Regelungen in Betriebsvereinbarungen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Eine Tariföffnungsklausel erlaubt rückwirkende Regelungen in Betriebsvereinbarungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 1110
  • DB 2012, 2408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 108, 176).
  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer rückwirkenden Regelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - Rn. 26, BAGE 119, 374) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 812/06

    Rückwirkende Einschränkung des tariflichen Sonderkündigungsschutzes

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Dabei ist das Vertrauen in den Bestand des tariflichen Anspruchs unabhängig davon schutzwürdig, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien gilt oder ob dessen Anwendung vertraglich vereinbart ist (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 812/06 - Rn. 26, AP BAT § 53 Nr. 9) .
  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 868/09

    Tarifvorrang - Tariföffnungsklausel - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 5. Juli 2011 - 1 AZR 868/09 - Rn. 14) .
  • LAG Hessen, 16.09.2010 - 14 Sa 271/10

    Verschieben einer Tariflohnerhöhung durch nachträgliche Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. September 2010 - 14 Sa 271/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
    Insoweit gelten die gleichen Regeln wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (zB BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - zu C III 2 a der Gründe, BVerfGE 95, 64) .
  • BAG, 12.03.2019 - 1 AZR 307/17

    Anspruch auf anteilmäßige Altersfreistellung bei Teilzeittätigkeit

    Dies ergibt die Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 - Rn. 12) .
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und

    Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (zu den Maßstäben siehe etwa BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts tragen tarifvertragliche Regelungen zwar auch während der Laufzeit des Tarifvertrags den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich (BAG, Urt. v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, AP Nr. 104 zu § 77 BetrVG 1972).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG, Urt. v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, AP Nr. 104 zu § 77 BetrVG 1972; BAG, Urt. 22.10.2003 - 10 AZR 152/03, AP Nr. 21 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Jeglicher Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt ab diesem Zeitpunkt (BAG, Urt. v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, AP Nr. 104 zu § 77 BetrVG 1972; BAG, Urt. v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09 - juris; BAG, Urt. v. 24.10.2007 - 10 AZR 878/06, NZA 2008, 131).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 12 Sa 6/21

    Tariflicher Freistellungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit an Freistellungstagen

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG - 22. April 2010 - 6 AZR 962/08, NZA 2011, 1293, Rn. 17; 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11, NZA 2012, 1110, Rn. 12).
  • ArbG Oberhausen, 06.09.2017 - 1 Ca 388/17
    Der Vertrauensschutz in den Fortbestand einer tariflichen Regelung entfällt, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 19 ff., zitiert nach juris; BAG v. 24.10.2007 - 10 AZR 878/06, Rn. 18, zitiert nach juris).

    Entscheidend und ausreichend ist vielmehr die Kenntnis der betroffenen Kreise (BAG v. 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, Rn. 18, zitiert nach juris; BAG v. 24.03.2011 - 6 AZR 765/09, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2021 - 12 Sa 84/20

    TVöD - Höhergruppierung - Beginn der Stufenlaufzeit

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG - 22. April 2010 - 6 AZR 962/08, NZA 2011, 1293, Rn. 17; 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11, NZA 2012, 1110, Rn. 12).
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 74/18

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Öffnungsklausel

    Da die Steuerfreibeträge rückwirkend zum 1. Januar 1999 "gestrichen" wurden, durften die Betriebsparteien die Betriebsvereinbarung ebenfalls auf diesen Tag rückbeziehen ( vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2019 - 12 TaBV 3/18

    Eingruppierung im Kundenservice - TV über Gehälter, Löhne, Ausbildungsvergütungen

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG - 22. April 2010 - 6 AZR 962/08, NZA 2011, 1293, Rn. 17; 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11, NZA 2012, 1110, Rn. 12).
  • ArbG Düsseldorf, 18.03.2020 - 15 Ca 6412/19
    Es gelten insoweit die gleichen Regelungen wie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Rückwirkung von Gesetzen (vgl. BAG 20.06.2018 - 7 AZR 737/16, juris-Rn. 23; BAG 22.05.2012 - 1 AZR 103/11, juris-Rn. 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2021 - 12 Sa 85/20

    Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Höhergruppierung und

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - vgl. BAG - 22. April 2010 - 6 AZR 962/08, NZA 2011, 1293 , Rn. 17; 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11, NZA 2012, 1110 , Rn. 12).
  • ArbG München, 26.01.2022 - 8 Ca 2190/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Vereinigung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht