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   BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10   

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https://dejure.org/2012,15289
BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10 (https://dejure.org/2012,15289)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 9 AZR 453/10 (https://dejure.org/2012,15289)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 (https://dejure.org/2012,15289)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - "sabbatical

  • openjur.de

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung; Freistellung von der Arbeitsleistung während der Altersteilzeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung - Freistellung von der Arbeitsleistung während der Altersteilzeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 AltTZG 1996 vom 20.12.1999, § 2 Abs 1 Nr 2 AltTZG 1996, § 3 Abs 1 Nr 1 AltTZG 1996, § 41 S 2 Alt 2 SGB 6, § 237 SGB 6
    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung - Freistellung von der Arbeitsleistung während der Altersteilzeit

  • IWW

    AltTZG § 1 Abs. 1, AltTZG § ... 2 Abs. 1 Nr. 2, AltTZG § 3 Abs. 1 Nr. 1, AltTZG § 8 Abs. 3 (in der bis zum 30. April 2007 gültigen Fassung), AltTZG § 15g, BGB § 119 Abs. 1, BGB § 123 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 141 Abs. 1, BGB § 157

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Regelung der Altersteilzeit; "sabbatical"

  • rewis.io

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung - Freistellung von der Arbeitsleistung während der Altersteilzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Regelung der Altersteilzeit; "sabbatical"

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Regelung der Altersteilzeit; "sabbatical"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Aufgrund dieser völligen Freistellung von der Arbeitsleistung erfüllt die Vereinbarung vom 8./21. Oktober 2003 nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG bzw. des § 237 SGB VI (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A III 2 b bb der Gründe, BAGE 109, 294) .

    Abweichungen von den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen sind nicht zulässig; die Verringerung der Arbeitszeit auf die Hälfte ist zwingend vorgeschrieben (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A III 2 b bb der Gründe mwN, aaO; Rolfs Anm. AP BGB § 119 Nr. 15; Oberthür NZA 2005, 377, 379; Hänlein jurisPR-SozR 20/2004 Anm. 2) .

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch bisher eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 3 AltTZG aF nur in solchen Fällen angenommen, in denen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis iSd. AltTZG begründet worden war (BAG 16. November 2005 - 7 AZR 86/05 - Rn. 28, AP ATG § 8 Nr. 2 = EzA ATG § 8 Nr. 1; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 6 b der Gründe, BAGE 110, 208) .

    Ansonsten wäre eine auf den Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters vor der Vollendung des 65. Lebensjahres bezogene Befristung nur erlaubt gewesen, wenn die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer bestätigt worden war (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 6 b der Gründe, BAGE 110, 208) .

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Für die Frage, ob die Vereinbarung der Parteien vom 8./21. Oktober 2003 die Voraussetzungen eines Altersteilzeitarbeitsvertrags erfüllt oder nicht, ist nicht die ab dem 1. Mai 2007 geltende Rechtslage maßgebend (vgl. zur Befristungskontrolle einer Altersteilzeitvereinbarung: BAG 16. November 2005 - 7 AZR 86/05 - Rn. 22, AP ATG § 8 Nr. 2 = EzA ATG § 8 Nr. 1) .

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat auch bisher eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 3 AltTZG aF nur in solchen Fällen angenommen, in denen ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis iSd. AltTZG begründet worden war (BAG 16. November 2005 - 7 AZR 86/05 - Rn. 28, AP ATG § 8 Nr. 2 = EzA ATG § 8 Nr. 1; 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - zu A II 6 b der Gründe, BAGE 110, 208) .

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (st. Rspr., vgl. BAG 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 48, BAGE 122, 33) .
  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 191/08

    Arbeitgeberdarlehen - Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine Bestätigung voraussetzt, dass die bestätigende Vertragspartei den Grund der Nichtigkeit kennt oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit der Vereinbarung hat (vgl. zur Bestätigung im Sinne von § 141 Abs. 1 BGB: BAG 19. Januar 2010 - 3 AZR 191/08 - Rn. 37, BAGE 133, 90) .
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Die Auslegung solcher individueller Willenserklärungen ist vom Revisionsgericht - im Gegensatz zu typischen Erklärungen - nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 mwN, BAGE 134, 269) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 17 Sa 2099/09

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 453/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2010 - 17 Sa 2099/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen die Klägerin bei ihrer Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von der Beklagten zu verstehen war (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Die Auslegung solcher individueller Erklärungen ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 - Rn. 13 mwN) .
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

    Nach dem Wortlaut des § 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchst b) SGB VI liegt Altersteilzeitarbeit als Anspruchsvoraussetzung für diese Rente nur vor, wenn die Altersteilzeitarbeit nach den Vorschriften des Altersteilzeitgesetzes (§ 2 und § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG) ausgeübt worden ist (vgl Bundessozialgericht vom 17.4.2007 - B 5 R 16/06 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 12 RdNr 13; vgl Bundesarbeitsgericht vom 22.5.2012 - 9 AZR 453/10 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Altersteilzeit, Juris RdNr 17; BAG vom 10.2.2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, 304, Juris RdNr 58 mwN; vgl auch BT-Drucks 14/1831 vom 20.10.1999, S 9 Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a) .

    Die Verringerung auf die Hälfte ist nach innerstaatlichem Recht zwingend vorgeschrieben (stRspr, BAG vom 22.5.2012 - 9 AZR 453/10 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Altersteilzeit, Juris RdNr 17 ; BAG vom 10.2.2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, 304, Juris RdNr 58).

    Unterhälftige (weniger als 50 %) Regelungen der Arbeitszeit sind nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 AltTZG aF nur für Zeiträume einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeitarbeit vorgesehen (vgl BAG aaO; vgl auch BAG vom 22.5.2012 - 9 AZR 453/10 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG Altersteilzeit, Juris RdNr 17; BAG vom 10.2.2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, 304, Juris RdNr 58 mwN).

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 5 Sa 1516/17

    Zulässigkeit der Kürzung des Urlaubsanspruch bei Inanspruchnahme von Elternzeit

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG, Urteil vom 22. Mai 2012, 9 AZR 453/10 , Rn. 14, juris; m.w.N.).
  • BSG, 22.09.2022 - B 11 AL 31/21 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber -

    Eine Freistellung bereits von Vereinbarungsbeginn an ist dagegen nicht vom Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG umfasst (BAG vom 10.2.2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294 , juris RdNr 59 mwN; BAG vom 22.5.2012 - 9 AZR 453/10, juris RdNr 17; Droßel in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 5. Aufl 2022, § 2 AltTZG RdNr 22 f, Rittweger in Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching, BeckOK Arbeitsrecht, § 2 AltTZG RdNr 14 f, Stand 1.6.2022; Schüren in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Band 1: Individualarbeitsrecht I, 5. Aufl 2021, § 51 RdNr 11; instruktiv Oberthür, NZA 2005, 377) .
  • LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13

    Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (st. Rspr., vgl. BAG v. 22.05.2012, 9 AZR 453/10, juris; BAG v. 03.04.2007, 9 AZR 283/06, Rn. 48, BAGE 122, 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 521/17

    Elternteilzeit - entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

    Hierbei ist ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften; bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen die Klägerin bei ihrer Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von der Beklagten zu verstehen war (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 27; 22. Mai 2012 - 9 AZR 453/10 - Rn. 14 mwN).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.07.2014 - 6 Sa 314/13

    Befristungskontrolle - Bestandsstreitigkeit

    Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.05.2012 - 9 AZR 453/10 - ergibt sich keine gegenteilige rechtliche Bewertung.
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