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   BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13   

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https://dejure.org/2014,10729
BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13 (https://dejure.org/2014,10729)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2014 - 8 AZR 662/13 (https://dejure.org/2014,10729)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 (https://dejure.org/2014,10729)
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Volltextveröffentlichungen (19)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wie schnell muss ich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz klagen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - und das Schriftformerfordernis für seine Geltendmachung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung schwerbehinderter Stellenbewerber - die Bademeisterin mit Multipler Sklerose

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AGG-Entschädigungsansprüche - Fristwahrung durch Klageeinreichung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Auf die Frist für AGG-Klagen ist § 167 ZPO anwendbar

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Geltendmachung von AGG-Schadensersatz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage wahrt Schriftform zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO - Erkrankung an multipler Sklerose (MS)

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Gesetzliche Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG wird auch alleine durch Erhebung einer Klage gewahrt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Ausschlussfrist für die Geltendmachung kann durch demnächst zugestellte Klage gewahrt werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein außergerichtliches Aufforderungsschreiben zur Fristwahrung für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG erforderlich

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach dem AGG: nur bei Schriftform

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Notwendige Schriftform kann auch durch Klage gewahrt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskrimierungsentschädigung kann auch gleich direkt beim Arbeitsgericht eingeklagt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG: Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen auch durch Klage möglich

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schriftliche Geltendmachung von Entschädigung nach AGG - auch durch Klage möglich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Klageerhebung wahrt AGG-Mitteilungspflicht

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Wahrung der Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG durch Klage - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klageeinreichung für Diskriminierungserklärung wird mit Zwei-Monats-Frist gewahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Rückwirkung der Zustellung - Schadenersatz und Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 AGG

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Die Frist des § 15 Abs. 4 AGG kann auch durch rechtzeitig bei Gericht eingegangene Klage gewahrt sein

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    II. Strafrecht

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen und die fristgerechte Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - Teil 1

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frist bei Entschädigung für Diskriminierung

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Der "neue" § 167 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 158
  • NJW 2014, 2893
  • ZIP 2014, 1755 (Ls.)
  • ZIP 2014, 46
  • MDR 2014, 1272
  • MDR 2014, 13
  • NZA 2014, 924
  • BB 2014, 2172
  • DB 2014, 2056
  • NZA-RR 2014, 667
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Nur in Sonderfällen - wenn die gesetzliche oder vertragliche Regelung, aus der sich die zu wahrende Frist ergibt, einer eingeschränkten Anwendung der Rückwirkungsregelung entgegensteht - sollte anderes gelten (im Einzelnen dazu: BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 21 f. mwN, BGHZ 177, 319) .

    b) Der Senat schließt sich für den Anspruch aus § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - BGHZ 177, 319) zum Regel-/Ausnahmeverhältnis der Anwendung des § 167 ZPO bei der außergerichtlichen fristgebundenen Geltendmachung an.

    Soll durch eine solche Zustellung eine Frist gewahrt werden, tritt diese Wirkung nach § 132 Abs. 1 Satz 2 BGB iVm. §§ 191, 192 Abs. 2 Satz 1, § 167 ZPO bereits mit Übergabe des die Willenserklärung enthaltenden Schriftstücks an den Gerichtsvollzieher ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 24 mwN, BGHZ 177, 319) .

    Das gilt auch für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen (ohne Weiteres vorausgesetzt auch durch BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 24 f., BGHZ 177, 319) .

    Wer mit der Klage die stärkste Form der Geltendmachung von Ansprüchen wählt, muss sich deshalb darauf verlassen können, dass die Einreichung der Klageschrift die Frist wahrt (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25 mwN, BGHZ 177, 319) .

    bb) In Sonderfällen, die dies nach dem besonderen Sinn und Zweck der Fristbestimmung erfordern, kommt die Rückwirkungsregelung ausnahmsweise nicht zur Anwendung (vgl. BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 21, 26, BGHZ 177, 319, mit Beispielsfällen früherer und aktueller Rechtsprechung) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 188/11

    Benachteiligung aufgrund eines durch § 1 AGG gebotenen Merkmals (Alter) -

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Wie auch aus der Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2012 (- 8 AZR 188/11 - BAGE 142, 143) hervorgehe, finde - entgegen der Auffassung der Klägerin - § 167 ZPO auf diese Frist keine Anwendung.

    Der Senat hält an seiner früher als obiter dictum geäußerten gegenteiligen Auffassung (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143) nicht fest.

    Die erforderliche Schriftform kann auch durch eine Klage gewahrt werden (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 27, BAGE 142, 143) .

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 19, aaO) .

    Hierüber gibt die bloße Ablehnung der Bewerbung durch den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zwingend Auskunft (vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 24 mwN, BAGE 142, 143; 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 54 ff. mwN, BAGE 141, 48) .

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Allerdings muss - wenn dies auch in § 8 Abs. 1 AGG nicht wortwörtlich zum Ausdruck kommt - nach der bei der Auslegung heranzuziehenden Bestimmung des Art. 4 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 [Prigge] - Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 [Wolf] - Rn. 35, Slg. 2010, I-1) .

    aa) Besondere körperliche Fähigkeiten sind eine wesentliche berufliche Anforderung im Hinblick auf die Kontrolle des Badebetriebes einschließlich des Rettungsdienstes, da die Sicherheit der Badegäste betroffen ist und körperliche Schwächen beträchtliche Konsequenzen haben können (insoweit übertragbar EuGH 13. September 2011 - C-447/09 [Prigge] - Rn. 67, Slg. 2011, I-8003) .

    Zu beachten ist in jedem Fall, dass nur unter sehr begrenzten Bedingungen eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt sein kann und § 8 Abs. 1 AGG iVm. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, soweit überhaupt eine Abweichung vom Diskriminierungsverbot ermöglicht ist, eng auszulegen ist (vgl. entsprechend in Bezug auf die Diskriminierung wegen des Alters: EuGH 13. September 2011 - C-447/09 [Prigge] - Rn. 71 f., Slg. 2011, I-8003, dort auch mwN in Bezug auf die Diskriminierung wegen des Geschlechts) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, der im AGG keine wortwörtliche Umsetzung erfahren hat, ist einerseits bei der Auslegung des Begriffs der "angemessenen" Anforderung in § 8 Abs. 1 AGG einzubeziehen (soweit es um Menschen mit Behinderung geht) und ist zudem im Wege einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 241 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (für Letzteres BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53) .

    Unterlässt der Arbeitgeber notwendige Vorkehrungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen, ist das in die gerichtliche Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. [Ring, Skouboe Werge] - Rn. 49 ff., 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 [Chacón Navas] - Rn. 50, Slg. 2006, I-6467; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 50 ff.) .

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195) .

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen - indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet -, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63 mwN) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Sie stehen Willenserklärungen regelmäßig so nahe, dass viele Bestimmungen über Willenserklärungen - etwa betreffend den hier interessierenden Zugang - grundsätzlich entsprechend anzuwenden sind (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 79/07 - Rn. 36 mwN, BAGE 128, 364; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 97/99 - zu II 1 b der Gründe mwN, BGHZ 145, 343; vgl. im Übrigen BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 43 mwN; 26. April 2006 - 5 AZR 403/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 118, 60) .

    (c) Die Geltendmachung eines Anspruchs iSv. § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG ist zwar keine - in § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB ausdrücklich genannte - Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 44) .

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Die Zustellung der Klage an die Beklagte am 29. Februar 2012 ist "demnächst" iSd. § 167 ZPO - also ohne der Klägerin zuzurechnende Verzögerungen im Zustellungsverfahren (vgl. ua. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 30 ff., BAGE 143, 50)  - vorgenommen worden.

    cc) Unbeachtlich ist, dass eine absolute Zeitgrenze nicht besteht und bei Auslandszustellungen auch eine Zustellung nach mehreren Monaten noch "demnächst" sein kann (ua. BAG 23. August 2012 - 8 AZR 394/11 - Rn. 31, BAGE 143, 50) .

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195) .
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Unterlässt der Arbeitgeber notwendige Vorkehrungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen, ist das in die gerichtliche Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. [Ring, Skouboe Werge] - Rn. 49 ff., 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 [Chacón Navas] - Rn. 50, Slg. 2006, I-6467; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 50 ff.) .
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13
    Unterlässt der Arbeitgeber notwendige Vorkehrungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen, ist das in die gerichtliche Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. [Ring, Skouboe Werge] - Rn. 49 ff., 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 [Chacón Navas] - Rn. 50, Slg. 2006, I-6467; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 50 ff.) .
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

  • BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

    Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81

    Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 4 Sa 62/13

    Entschädigung, Schadensersatz, Diskriminierung, Behinderung, Klageerhebung,

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 290/83
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    Sofern das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangen sollte, das Benachteiligungsverbot des AGG sei verletzt und dem Kläger stehe nach § 15 Abs. 2 AGG dem Grunde nach eine Entschädigung zu, wird es zu beachten haben, dass auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen sind (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    (1) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. den Zugang zur Beschäftigung zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (dazu, dass Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG im AGG keine wortgleiche Umsetzung erfahren hat: vgl. EuGH 17. Juli 2008 -  C-303/06 - [Coleman] Rn. 39; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    a) Auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG, der demnach eng auszulegen ist, ist zu beachten, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, 71 f., aaO; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    aa) Auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [ Asociatia ACCEPT] Rn. 63 mwN; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes ist nach § 8 Abs. 1 AGG nur zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist (vgl. hierzu BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34 ff., BAGE 148, 158) .

    Hängt zudem die Höhe des etwaigen Entschädigungsanspruchs - wie hier - von einem Beurteilungsspielraum ab, ist die Bemessung des Entschädigungsanspruchs grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 31, BAGE 148, 158; 24. Januar 2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 49; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 58; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 64) .

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Der Achte Senat hat sich mit Urteil vom 22. Mai 2014 (- 8 AZR 662/13 - Rn. 14, BAGE 148, 158) für die in § 15 Abs. 4 AGG geregelte Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausdrücklich angeschlossen.

    Dies gilt auch für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen, wie etwa die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung von tariflichen Ausschlussfristen (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 17, 21, BAGE 148, 158; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 105, 181) .

    Geht es um die Geltendmachung einer Ausschlussfrist als rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 21, BAGE 148, 158) , kann der fristwahrende Zugang zwar "anlässlich" oder "bei Gelegenheit" der prozessualen Zustellung einer Klageschrift erfolgen, aber grundsätzlich nicht "durch" die Zustellung.

    (5) Mit der klageweise Geltendmachung einer Forderung liegt nach Auffassung des Senats im Übrigen keineswegs die "stärkste Form der Geltendmachung" (so aber BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) vor, wobei die Klageerhebung ohnehin keine "Form" iSv. §§ 126 ff. BGB darstellt (zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen durch Telefax BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28 und durch E-Mail BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - BAGE 135, 80) .

    Deshalb ist aus Sicht des Senats die Begründung des Bundesgerichtshofes für seine Rechtsprechungsänderung mit "Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes" (BGH 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 - Rn. 25, BGHZ 177, 319; ihm folgend BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 20, BAGE 148, 158) nicht überzeugend.

    (b) Soweit der Achte Senat § 167 ZPO bei einer außergerichtlichen Geltendmachung gem. § 15 Abs. 4 AGG für anwendbar erachtet hat (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 23 ff., BAGE 148, 158) , ist eine entscheidungserhebliche Divergenz zum entscheidenden Senat nicht gegeben.

    Deshalb trete zwei Monate nach Ablehnung einer Bewerbung kein umfassendes Ende von Geltendmachungsmöglichkeiten ein und der Arbeitgeber müsse aus diesem Grund Beweismittel ohnehin länger zur Dokumentation aufbewahren (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 26 ff., aaO; anders zur Reichweite der Ausschlussfrist dagegen noch 21. Juni 2012 - 8 AZR 188/11 - Rn. 51, BAGE 142, 143) .

    Dabei hat der Achte Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er über die Anwendung von § 167 ZPO in anderen Bereichen des Arbeitsrechts nicht zu entscheiden hatte (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15

    Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch

    Das Landesarbeitsgericht wird bei einer evtl. Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG nicht nur zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann, sondern auch, dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .

    Sofern das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangen sollte, das Benachteiligungsverbot des AGG sei verletzt und dem Kläger stehe nach § 15 Abs. 2 AGG dem Grunde nach eine Entschädigung zu, wird es zu beachten haben, dass auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen sind (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .

    Die Entschädigung muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 - [Draehmpaehl] Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 - [Asociatia ACCEPT] Rn. 63, mwN; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    (aa) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. nicht nur den Zugang zur Beschäftigung, sondern auch den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten (vgl. EuGH 17. Juli 2008 -  C-303/06  - [Coleman] Rn. 39 ; dazu, dass Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG im AGG keine wortgleiche Umsetzung erfahren hat BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13  - Rn. 42 , BAGE 148, 158 ) .
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    cc) Bei behinderten Menschen (vgl. dazu BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 56 ff., BAGE 147, 60) ist bei der Anwendung des § 241 Abs. 2 BGB auch die in Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf normierte Verpflichtung des Arbeitgebers, angemessene Vorkehrungen zu treffen, die den behinderten Menschen die weitere aktive Ausübung ihres Berufes ermöglichen, zu berücksichtigen (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53 f., aaO; zu den Anforderungen an angemessene Vorkehrungen BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158; EUArbR/Mohr RL 2000/78/EG Art. 5 Rn. 9 ff.) .
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 279/20

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

    (1) Nach Art. 5 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG haben die Mitgliedstaaten angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, was nach Art. 5 Satz 2 der Richtlinie 2000/78/EG bedeutet, dass der Arbeitgeber die geeigneten und im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Menschen mit Behinderung ua. nicht nur den Zugang zur Beschäftigung, sondern auch den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen, es sei denn, diese Maßnahmen würden den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten  (vgl. EuGH 17. Juli 2008 -   C-303/06 - [Coleman] Rn. 39; dazu, dass Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG im AGG keine wortgleiche Umsetzung erfahren hat, BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 39; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.)  und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60; vgl. auch BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 42, BAGE 148, 158) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 454/15

    Mittelbare Benachteiligung - Rechtfertigung

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

  • LAG Hessen, 18.06.2018 - 7 Sa 851/17

    Durch eine in der Stellenausschreibung in Bezug genommenen Anforderungskriterium

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 384/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung - Bewerberauswahl -

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 14 Sa 1038/16

    Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen - Diskriminierung -

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 690/12

    Betriebsrentenanpassung - Wahrung der Rügefrist nach § 16 BetrAVG

  • VG Schleswig, 26.03.2015 - 12 A 120/14

    "Zu kleine" Frau hat Entschädigungsanspruch wegen Ausschluss vom

  • LAG Hessen, 02.06.2015 - 8 Sa 1374/14

    Entschädigungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Verstoßes des Arbeitgebers gegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - 15 Sa 949/19

    Vermutung Diskriminierung bei Verstoß gegen Förderpflichten Schwerbehinderter

  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2014 - 10 Sa 1329/13

    Urlaubsabgeltung, vertragliche Ausschlussklausel, "demnächstige" Zustellung

  • AG Augsburg, 10.12.2019 - 20 C 2566/19

    Wohnung "nur an Deutsche": Vermieter muss wegen Diskriminierung 1.000 Euro Strafe

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.11.2017 - 2 Sa 262d/17

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Männlicher Bewerber, Benachteiligung,

  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2023 - 3 Sa 898/22

    Keine Entschädigung nach rechtsmissbräuchlicher Bewerbung eines Mannes auf eine

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

  • ArbG Heilbronn, 18.01.2024 - 8 Ca 191/23

    Altersdiskriminierung: 7.500 Euro Entschädigung für an "Digital Natives"

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 937/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 524/15

    Befristung - WissZeitVG - Verlängerung - Einverständnis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 82/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch -

  • LAG Hessen, 01.11.2016 - 8 Sa 301/16

    Nach § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG beginnt die Frist im Fall einer Bewerbung oder eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2015 - 23 Sa 232/15

    Wahrung tariflicher Ausschlussfrist durch Klageerhebung und demnächst erfolgende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2015 - 5 Sa 436/13

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Erfüllung - Differenzvergütung -

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 866/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2019 - 3 Sa 132/19

    Diskriminierung wegen Kopftuch

  • LAG Hessen, 27.08.2018 - 7 Sa 1374/16

    Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - mittelbare Diskriminierung wegen der

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - 19 Sa 45/15

    Zugbegleiterin - Körpergröße - mittelbare Diskriminierung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 5 Sa 509/13

    Erfüllungsanspruch - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung von Frauen aufgrund

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12

    Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2016 - 17 Sa 288/16

    Ansprüche einer keiner christlichen Konfession angehörigen Bewerberin um eine

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 870/13

    Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2020 - 15 Sa 1163/19

    Mittelbare Diskriminierung; Ausländischer Hochschulabschluss

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2015 - 4 Sa 12/14

    Geschlechtsbezogene Diskriminierung - Entgelt

  • VG Göttingen, 13.07.2022 - 3 B 103/22

    Interne Ausschreibung, Anspruch eines schwerbehinderten Beförderungsbewerbers auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

  • LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14

    Ausschlussfrist - Handlungsgehilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2020 - 8 Sa 259/19

    Nichteinladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch - Höhe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.06.2016 - 23 Ca 800/16
  • VG Sigmaringen, 15.09.2015 - 7 K 4881/13

    Teilhabe behinderter Menschen: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG wegen

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 1 K 17.02368

    Keine nachträgliche Änderung des Grundes der Versetzung in den Ruhestand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2015 - 5 Sa 440/13

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Erfüllung - Differenzvergütung -

  • VG Frankfurt/Main, 06.10.2014 - 9 K 450/12

    Voraussetzungen für die Zurruhesetzung eines erkrankten Beamten

  • ArbG Nürnberg, 28.04.2021 - 13 Ca 4560/20

    Entschädigung wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren - Anwendungsbereich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2015 - 4 Sa 15/14

    Geschlechtsbezogene Entgeltdiskriminierung - Entschädigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2014 - 4 Sa 517/13

    Entgeltdiskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts - Erfüllungsanspruch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2021 - 5 Sa 1051/21

    Fristgerechte Geltendmachung der Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit von

  • ArbG Dortmund, 23.01.2020 - 6 Ca 3796/19
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 4 Sa 517/13

    Geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bei der Entlohnung von Frauen und Männern;

  • ArbG Dortmund, 07.07.2023 - 10 Ca 640/23
  • ArbG Hamburg, 15.01.2019 - 22 Ca 212/18

    Zahlung Entschädigung - diskriminierende Benachteiligung - Bewerbung

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