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   BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92   

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https://dejure.org/1992,2113
BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 (https://dejure.org/1992,2113)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 (https://dejure.org/1992,2113)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 (https://dejure.org/1992,2113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten - Voraussetzungen der Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten - Dauer des Sonderkündigungsschutzes für Immissionsschutzbeaufbeauftragte - Voraussetzungen des ...

  • archive.org
  • bag-urteil.com

    Kündigung - Immissionsschutzbeauftragter - nachwirkender Kündigungsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BImSchG § 58 Abs. 2; KSchG 1969 § 1; BGB §§ 133, 157
    Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1024 (Ls.)
  • NZA 1993, 557
  • BB 1993, 796
  • DB 1993, 1192
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Das Revisionsgericht kann deshalb ihre Auslegung nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder nicht den gesamten Auslegungsstoff berücksichtigt hat (vgl. BAGE 53, 17, 19 f. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Der Senat kann diese Auslegung selbst vornehmen, weil die hierfür maßgeblichen Tatsachen, nämlich der gesamte Schriftwechsel, unstreitig sind und weiterer Auslegungsstoff weder bisher vorgetragen noch zu erwarten ist (BAGE 53, 17 = AP, aaO).

    Der Senat kann diese Auslegung selbst vornehmen, obwohl das Kündigungsschreiben eine atypische Willenserklärung darstellt, weil der wesentliche Auslegungsstoff feststeht (vgl. BAGE 53, 17 = AP, aaO).

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Die hiergegen erhobene Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe § 139 ZPO verletzt, weil es den Kläger nicht darauf hingewiesen habe, daß es einen solchen Vortrag für erforderlich halte, ist unzulässig, weil die Revision nicht angegeben hat, was sie auf einen entsprechenden Hinweis vorgetragen hätte (BAG Urteil vom 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP Nr. 8 zu § 322 ZPO, zu I der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Teilt der Arbeitgeber die für seinen Kündigungsentschluß maßgebenden Umstände dem Betriebsrat nicht mit, ist die Anhörung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam (BAGE 49, 136, 142 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 05.07.1979 - 2 AZR 521/77

    Betriebsratsmitglieder - Niederlegung des Betriebsratsamt - Nachwirkender

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Zu Unrecht meint das Arbeitsgericht, hierfür auf die Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG durch den Senat (Urteil vom 5. Juli 1979 - 2 AZR 521/77 - AP Nr. 6 zu § 15 KSchG 1969) zurückgreifen zu können.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 2d bb der Gründe), hängt die Darlegungslast davon ab, wie sich der gekündigte Arbeitnehmer auf die Kündigung einläßt.
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Gleiches gilt im Bereich des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die - dort mit Zustimmung des Betriebsrats - vom Arbeitgeber zu bestellen und abzuberufen sind (§ 9 Abs. 3 Satz 1 ASiG; vgl. dazu BAGE 58, 69, 77 f. = AP Nr. 1 zu § 9 ASiG, zu C I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 08.01.1992 - 7 Sa 752/91

    Arbeitnehmer; Immissionsschutzbeauftragter; Kündigungsschutz; Kündigung;

    Auszug aus BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. Januar 1992 - 7 Sa 752/91 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07

    Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall

    Da die Bestellung nicht gegen den Willen des Beauftragten erfolgen kann, bedarf sie seiner Zustimmung (vgl. Jarass aaO.; Hansmann in Landmann/Rohmer § 55 BlmSchG Rn. 26; Versteyl in Kunig/Paetow/Versteyl KrW-/AbfG § 55 Rn. 15; zur Abberufung iSd. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG als einseitiges Rechtsgeschäft rein privatrechtlicher Natur bereits Senat 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - AP BImSchG § 58 Nr. 1 = EzA BlmSchG § 58 Nr. 1).

    Denkbar wäre beispielsweise eine nicht durch einen Konflikt mit der Beklagten motivierte Amtsniederlegung seitens des Klägers gewesen, die - je nach Sachlage - auch zum Verlust des nachwirkenden Kündigungsschutzes gemäß § 55 Abs. 3 KrW-/AbfG iVm. § 58 Abs. 2 Satz 2 BImSchG hätte führen können (vgl. Senat 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - AP BImSchG § 58 Nr. 1 = EzA BlmSchG § 58 Nr. 1).

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 812/16

    "Stellvertretender" Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Im Streitfall bedarf keiner Entscheidung, ob der nachwirkende Sonderkündigungsschutz für einen tätig gewordenen Datenschutzbeauftragten ausnahmsweise entfällt, wenn er das Amt aus eigener, nicht auf die verantwortliche Stelle zurückgehender Veranlassung niederlegt (so zum Immissionsschutzbeauftragen BAG 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - zu B III der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 867/17

    Direktionsrecht - verantwortliche Elektrofachkraft - Weisung

    Der Immissionsschutzbeauftragte muss seine Zustimmung erteilen, jedenfalls wenn er Arbeitnehmer ist (vgl. nur BAG 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 - EzA § 58 BImSchG Nr. 1, zu B III 2b der Gründe; nochmals ausdrücklich BAG 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 - EzA, aaO., Nr. 2 Rz. 20 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2017 - 2 Sa 868/17

    Einverständnis des Arbeitnehmers für beabsichtigte Tätigkeitsänderung als

    Der Immissionsschutzbeauftragte muss seine Zustimmung erteilen, jedenfalls wenn er Arbeitnehmer ist (vgl. nur BAG 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 - EzA § 58 BImSchG Nr. 1, zu B III 2b der Gründe; nochmals ausdrücklich BAG 26.03.2009 - 2 AZR 633/07 - EzA, aaO., Nr. 2 Rz. 20 m.w.N.).
  • BAG, 18.10.2023 - 5 AZR 68/23

    Abberufung als Betriebsbeauftragter für Abfall

    aa) Im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Abberufung des Abfallbeauftragten nicht eigenständig geregelt (vgl. - zum Immissionsschutzbeauftragten und noch zu § 11b ff. AbfG - BAG 22. Juli 1992 - 2 AZR 85/92 - zu B III 1 der Gründe) .
  • LAG Nürnberg, 21.02.2023 - 5 Sa 76/22

    Abberufung eines Abfallbeauftragten

    Nach dem Gesetzeswortlaut ist hierunter nur der einseitige Widerruf der Bestellung durch den Betreiber der Anlage zu verstehen (so auch BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 85/92).
  • LAG Nürnberg, 27.10.2022 - 5 Sa 76/22

    Abberufung - Abfallbeauftragter

    Nach dem Gesetzeswortlaut ist hierunter nur der einseitige Widerruf der Bestellung durch den Betreiber der Anlage zu verstehen (so auch BAG vom 22.07.1992 - 2 AZR 85/92).
  • LAG Köln, 28.04.1995 - 13 (2) Sa 1380/94

    Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken

    Denn der Arbeitgeber muss die für die Kündigung maßgeblichen Umstände so genau und umfassend darlegen, dass die Personalrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über die Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAG 30, 386, 391 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972 [III 2a der Gründe]; BAG 31, 83, 89 f. = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972 [III 3a der Gründe]; BAG 35, 118, 124 = AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Baden- Württemberg [I 2a der Gründe]; BAG 49, 136, 142 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972 [II 1 a der Gründe]; BAG, Urteil vom 14.01.1993 - 2 AZR 387/92 -, AP Nr. 15 zu Art. 56 ZA-Nato-Truppenstatut; BAG, Urteil vom 22.7.1992 - 2 AZR 85/92 -, AP Nr. 1 zu § 58 BImSchG ; BAG, Urteil vom 31.8.1989 - 2 AZR 453/88 -, AP Nr. 1 zu § 77 LPVG SchlH).
  • LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96

    Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats -

    Unter Abberufung ist der einseitige Widerruf der Bestellung durch den Arbeitgeber zu verstehen (BAG v. 22.07.1992 - 2 AZR 85/92 -, EzA § 58 BImSchG Nr. 1).
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