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   BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97   

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https://dejure.org/1998,48614
BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97 (https://dejure.org/1998,48614)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1998 - 10 AZR 525/97 (https://dejure.org/1998,48614)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 10 AZR 525/97 (https://dejure.org/1998,48614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.07.1988 - 2 AZR 527/87

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bis zum

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 28.11.1990 - 4 AZR 289/90

    Schlüsselbewertung der Arbeitnehmer bei der Bundespost - Eingruppierung in eine

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 167/89

    Eingruppierung: Schlüsselbewertung - Deutsche Bundespost

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    In den Entscheidungen zur sog. Schlüsselbewertung haben der Zweite und Vierte Senat entschieden, inwieweit ein öffentlicher Arbeitgeber, der sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer beschäftigt, berechtigt ist, die Dienstposten von Beamten besoldungsrechtlich zu bewerten bzw. festzulegen, in welchem zahlenmäßigen Verhältnis er bestimmte Tätigkeiten von Beamten und Arbeitnehmern ausführen lassen will und wie die Beamtendienstposten besoldungsrechtlich bewertet werden (Schlüs selbewertung), wenn sich auf Grund tariflicher Bestimmungen die Vergütung der Arbeitnehmer nach derjenigen der Beamten mit gleicher Tätigkeit richtet (vgl. BAG Ur teile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 167/89 - ZTR 1989, 481; vom 28. November 1990 - 4 AZR 289/90 - ZTR 1991, 159; vom 15. März 1 9 9 1 - 2 AZR 591/90 - ZTR 1992, 27 und vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    Sie entspricht auch vergleichbaren tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst, wenn Angestellte und Beamte auf gleichartigen Arbeitsplätzen in der selben Dienststelle beschäftigt werden und deshalb eine vergütungsmäßige Gleichbehandlung erstrebt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteil vom 13. Juni 1 9 9 6 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    Sie entspricht auch vergleichbaren tariflichen Regelungen im öffentlichen Dienst, wenn Angestellte und Beamte auf gleichartigen Arbeitsplätzen in der selben Dienststelle beschäftigt werden und deshalb eine vergütungsmäßige Gleichbehandlung erstrebt wird (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; BAG Urteil vom 13. Juni 1 9 9 6 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 580/96

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin bei der Deutschen Telekom

    Auszug aus BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
    Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 28. Mai 1997 - 10 AZR 580/96 - AP Nr. 1 zu § 3 TV Ang Bundespost; Eingruppierung bei Mischkategorisierung.
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