Rechtsprechung
BAG, 22.07.2008 - 3 AZB 26/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen; Analoge Anwendung des § 49 Abs. 3 ArbGG; Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ArbGG § 49 Abs. 1; ; ArbGG § 49 Abs. 3; ; ArbGG § 64 Abs. 7; ; ZPO § 46 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel gegen Entscheidung über die Ablehnung eines Sachverständigen; Analoge Anwendung des § 49 Abs. 3 ArbGG; Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel bei einer Sachverständigenablehnung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 127, 173
- NJW 2009, 935
- NZA 2009, 453
Wird zitiert von ... (11)
- LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis; Konzernprivileg; Personalgestellung; …
Die insoweit unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Beschluss führt nicht zur Zulässigkeit der nicht statthaften Beschwerde (BAG 22. Juni 2008 - 3 AZB 26/08 - BAGE 127, 173). - LSG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - L 7 R 3206/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidung über …
Diese Regelung gilt zwar nicht unmittelbar, weil - wie die Bestimmung des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGG und der dortige Verweis auf die §§ 41 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) einerseits sowie § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG andererseits zeigen - zu den Gerichtspersonen nur die Richter (§§ 41, 42 ZPO) und die Urkundsbeamten (§ 49 ZPO), nicht dagegen die Sachverständigen zählen (vgl. Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - NJW 2009, 935; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 9 S 1580/97 - NVwZ-RR 1998, 56;… Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Auflage, § 118 Rdnr. 12o).Die Vorschrift des § 172 Abs. 2 SGG ist indessen analog anzuwenden (ebenso - zu § 49 Abs. 1 und 3 ArbGG - BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O.;… a.A. Keller in Meyer-Ladewig, a.a.O.;… Roller in Hk-SGG, 3. Auflage, § 118 Rdnr. 27;… wohl auch Leitherer in Meyer-Ladewig, a.a.O., § 172 Rdnr. 6f), weil das Gesetz eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke enthält.
Die Beschleunigung des Verfahrens bezwecken im Übrigen auch die Regelungen in § 49 Abs. 3 ArbGG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 <BGBl. I S. 853>; vgl. BAG, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 AZB 2/02 - NZA 2002, 872; BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O.) sowie in § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO); in letzterer Bestimmung ist der Beschwerdeausschluss hinsichtlich von Beschlüssen über die Ablehnung von Sachverständigen neben demjenigen für Gerichtspersonen (und Dolmetscher) sogar ausdrücklich geregelt.
Der oben aufgezeigte Sinn und Zweck der Bestimmung, die der Entlastung der Landessozialgerichte sowie der Verfahrensbeschleunigung dienen soll, gebietet es vielmehr, den Ausschluss der Beschwerde auch auf Beschlüsse über die Ablehnung von Sachverständigen entsprechend anzuwenden (ebenso für das arbeitsgerichtliche Verfahren BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O.).
Angesichts dieses Umstandes, nämlich dass hinsichtlich von Entscheidungen über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter oder gegen weitere Gerichtspersonen ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, ist es nicht einleuchtend, dass demgegenüber in Bezug auf Beschlüsse gegen die Ablehnung von Sachverständigen, die wie die Urkundsbeamten Helfer des Richters als endgültigem Entscheidungsträger sind, die Beschwerde eröffnet sein soll (so auch BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O.).
Weder Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) noch Art. 20 Abs. 3 GG oder Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG fordern zwingend für jede gerichtliche Entscheidung einen Instanzenzug (vgl. BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O. ; ferner Bundesverfassungsgericht BVerfGE 65, 76, 90 f.; 92, 365, 410; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1943/09 - juris>).
Eine Kostenentscheidung ist wegen § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht veranlasst (vgl. BAG, Beschluss vom 22. Juli 2008 a.a.O.).
- BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 64/08
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Keine Anfechtbarkeit der gerichtlichen …
Dadurch entsteht auch keine für den Bürger unübersichtliche Situation (vgl. zur analogen Anwendung der in § 99 Abs. 2 ZPO vorgesehenen Beschwerde: BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - zu II 1 a der Gründe, AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2 und der Rechtsmittelbeschränkung in § 49 Abs. 3 ArbGG: BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 -).
- BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 423/09
Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung
In der juristischen Methodenlehre ist heute anerkannt, dass der Satz, Ausnahmevorschriften seien eng auszulegen und nicht analogiefähig, so nicht zutreffend ist (BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 8 mwN, BAGE 127, 173) . - BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 100/09
Ablehnung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle wegen Befangenheit - …
Die Zulassung hat demgegenüber keine Wirkung, wenn die Rechtsbeschwerde von vornherein unstatthaft ist (vgl. für die st. Rspr. BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 127, 173; 15. September 2005 - 3 AZB 48/05 - zu II 1 der Gründe mwN, NZA-RR 2006, 211) . - BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 416/08
Statthaftigkeit einer Anhörungsrüge im Verfahren der Richterablehnung vor den …
b) § 49 Abs. 3 ArbGG, der Beschlüsse über Richterablehnungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren für unanfechtbar erklärt, ist nicht verfassungswidrig (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 9 AZB 5/98 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 6; Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 AZR 2/02 -, AP ArbGG 1979 § 49 Nr. 8). - LSG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - L 10 R 2296/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen den …
Dies folgt aus Titel 4 aus dem Abschnitt 1 des Ersten Buches der ZPO über die Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen, in dem sich nur Vorschriften über Richter und Urkundsbeamte finden (so u.a. auch BAG, Beschluss vom 22.07.2008, 3 AZB 26/08).Anders als dies für das ArbGG vom BAG (Beschluss vom 22.07.2008, 3 AZB 26/08) vertreten wird, lässt sich für das SGG aus der Tatsache, dass in § 172 Abs. 2 SGG für die Beschwerde bei Ablehnung von Gerichtspersonen eine gesonderte Regelung eingeführt worden ist, keine Regelungslücke in Bezug auf die Beschwerde bei Ablehnung von Sachverständigen ableiten.
- BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 432/09
Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung
In der juristischen Methodenlehre ist heute anerkannt, dass der Satz, Ausnahmevorschriften seien eng auszulegen und nicht analogiefähig, so nicht zutreffend ist (BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 8 mwN, BAGE 127, 173) . - BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 433/09
Abfindung nach § 1a KSchG - Anrechnung auf tarifliche Abfindung
In der juristischen Methodenlehre ist heute anerkannt, dass der Satz, Ausnahmevorschriften seien eng auszulegen und nicht analogiefähig, so nicht zutreffend ist (BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - Rn. 8 mwN, BAGE 127, 173) . - LAG Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 3 Sa 43/18
Analoge Gesetzesanwendung - Arbeitszeit - Atommüllendlagerung - …
In der juristischen Methodenlehre ist heute anerkannt, dass der Satz, Ausnahmevorschriften seien eng auszulegen und nicht analogiefähig, so nicht zutreffend ist (BAG 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - BAGE 127, 173). - ArbG Hamburg, 19.12.2012 - 26 Ca 255/12