Rechtsprechung
BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- lexetius.com
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung
- openjur.de
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers; Sittenwidrigkeit; Anfechtung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 123 Abs 1 Alt 2 BGB, § 142 Abs 1 BGB, § 138 Abs 1 BGB, § 779 BGB, § 780 BGB
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Sittenwidrigkeit - Anfechtung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers; Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung; Anspruch auf Herausgabe einer Urkunde; Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schuldanerkenntnis (materielles) - Unwirksamkeit
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Notarielles Schuldanerkenntnis nach eingeräumter Unterschlagung
- arbeitsrecht-hessen.de
Notarielles Schuldanerkenntnis nach eingeräumter Unterschlagung
- hensche.de
Schuldanerkenntnis, Sittenwidrigkeit
- bag-urteil.com
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Sittenwidrigkeit - Anfechtung
- Betriebs-Berater
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers
- rewis.io
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Sittenwidrigkeit - Anfechtung
- Bundesarbeitsgericht
(Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Sittenwidrigkeit - Anfechtung)
- ra.de
- rewis.io
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Sittenwidrigkeit - Anfechtung
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Materielles Schuldanerkenntnis des Arbeitnehmers: Fehlende Beweisbarkeit des Schadens begründet keine Sittenwidrigkeit
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Arbeitsrecht: Unterschlagung: Notarielles Schuldanerkenntnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers; Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Anspruch auf Herausgabe dieser Urkunde; Unwirksamkeit wegen Sittenwidrigkeit oder Anfechtung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- lto.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- lto.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Anfechtung eines notariellen Schuldanerkenntnisses nach Unterschlagung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unterschlagung im Getränkemarkt - Arbeitnehmer unterschreibt notarielles Schuldanerkenntnis
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumter Unterschlagung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Notarielles Schuldanerkenntnis von Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Unterschlagungen bei Arbeitgeber Schuldanerkenntnis
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers
- wps-de.com (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Keine Einwendungen gegen notarielles Schuldanerkenntnis
- haufe.de (Kurzinformation)
Unterschlagung durch Arbeitnehmer: Kein Zurück vom notariellen Schuldanerkenntnis
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- anwalt.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei zuvor eingeräumten Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis wegen Unterschlagungen am Arbeitsplatz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Notarielles Schuldanerkenntnis bei eingeräumten Unterschlagungen kann nicht im nachhinein angefochten werden - Arbeitnehmer unterschlägt im Laufe von vier Jahren über 110.000 Euro
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.7.2010)
Schuldanerkenntnis beim Notar ist für Arbeitnehmer verbindlich // Angestellter hatte über 100.000 Euro an Pfandbons unterschlagen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Notarielles Schuldanerkenntnis des Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.10.2007 - 2b Ca 7669/07
- LAG München, 18.12.2008 - 3 Sa 88/08
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 630
- NZA 2011, 743
- BB 2010, 1915
- BB 2010, 3082
- DB 2010, 2619
- JR 2011, 414
Wird zitiert von ... (26)
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11
Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren
Es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Verletzung des Datenschutzes folgt, bzw. sich bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis dieser Tatsachen verschließt (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2001 § 781 Nr. 2) . - BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Ein solches Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und es endgültig festlegen wollen (vgl. etwa BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 35; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 20; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 97) .hat zur Folge, dass dieser mit sämtlichen Einwendungen rechtlicher und tatsächlicher Natur und der Geltendmachung sämtlicher Einreden ausgeschlossen ist, die ihm bei Abgabe seiner Erklärung bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 20; 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - zu I 4 c der Gründe; BGH 11. Dezember 2015 - V ZR 26/15 - Rn. 13; 30. Mai 2008 - V ZR 184/07 - Rn. 12) .
(1) Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 28 mwN; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 mwN; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, BAGE 118, 66;… BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 37, 53; 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 146, 298) .
Dies ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden relevanten Umstände zu beurteilen (vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 28 mwN; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 mwN; BGH 30. Januar 2015 - V ZR 171/13 - Rn. 7; 4. Juni 2013 - II ZR 207/10 - Rn. 29) .
Ob ein Verstoß gegen die guten Sitten iSv. § 138 BGB vorliegt, unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 29; BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 36; 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - zu 3 der Gründe; 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90 - zu II 3 der Gründe) .
Zum einen existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz des oben genannten Inhalts; zum anderen hat das Landesarbeitsgericht nicht beachtet, dass der Zweck, Ansprüche durch Schuldanerkenntnis zu sichern, für sich betrachtet noch nicht einmal rechtswidrig ist, solange der Gläubiger - wie hier die Klägerin - jedenfalls vom Bestehen der Schuld ausgehen darf (vgl. etwa BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 und 39; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 71) .
Für die Frage, ob mittels eines Schuldanerkenntnisses eine überhöhte oder zweifelhafte Schadensersatzforderung durchgesetzt werden soll, ist nicht das Verhältnis zwischen wahrer Ausgangslage im Sinne einer tatsächlichen Beweisbarkeit und dem anerkannten Betrag, sondern die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung maßgeblich (insoweit zum auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 32 mwN) .
(aa) Zwar ist es grundsätzlich jedermann unbenommen, in eigener Verantwortung auch risikoreiche Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die nur unter besonders günstigen Bedingungen, ggf. unter dauernder Inanspruchnahme des pfändungsfreien Einkommens, erbracht werden können (vgl. etwa BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 33; BGH 16. Januar 1997 - IX ZR 250/95 - zu II 3 der Gründe) .
Ein solches Ungleichgewicht kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Gläubiger die Geschäftsunerfahrenheit oder eine seelische Zwangslage des Schuldners ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinträchtigt (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 mwN) .
Eine solche Drohung ist nicht widerrechtlich, da das Mittel, also das angedrohte Verhalten und der Zweck, die Schadenswiedergutmachung, nicht, auch nicht in der Mittel-Zweck-Relation, widerrechtlich sind (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 39) .
Da der Zweck eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses aber darin besteht, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen, hat es vergleichsähnlichen Charakter mit der Folge, dass § 779 BGB auf das deklaratorische Schuldanerkenntnis entsprechend anwendbar ist (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 28 mwN; 15. März 2005 - 9 AZR 502/03 - zu II 2 c bb (3) der Gründe mwN, BAGE 114, 97) .
- OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten
Der Schuldner wird mit anderen Worten grundsätzlich mit allen Einwänden tatsächlicher und rechtlicher Natur präkludiert, die er bei Abgabe des kausalen Anerkenntnisses kannte oder mit denen er zumindest rechnete (BGHZ 69, 328, 331 f.; NJW 1998, 1492; 1995, 961; BAG NJW 2011, 630 Rn. 20;… Gehrlein, a. a. O., Rn. 11 m. w. N.).
- BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - …
b) Vorliegend handelt es sich um eine atypische, individuelle Willenserklärung, die vom Revisionsgericht nur dahin gehend überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 18, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 14, Stbg 2009, 331) .Dabei ist eine Gesamtabwägung aller Umstände wie Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts vorzunehmen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2).
a) Im Falle eines Vergleichs iSv. § 779 BGB kommt es weniger auf die wahre Ausgangslage im Sinne einer objektiven Bewertung der von beiden Seiten übernommenen Leistungen an als auf die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 32, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2) .
Ein etwaiger Irrtum über einen Umstand, der vor dem Vergleich als streitig und ungewiss angesehen wurde und deshalb Gegenstand der Streitbeilegung war, führt nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 28, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 134 = EzA BGB 2002 § 781 Nr. 2) .
- LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei …
Es genügt, dass ein verständiger Arbeitgeber bei Ausspruch der Drohung von einem strafbaren Verhalten ausgehen durfte ( so BAG, Urteil v. 22.07.2010 - 8 AZR 144/09, im Hinblick auf die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses). - BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11
Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
a) Dem Vergleich vom 10. Februar 2009 liegen atypische, individuelle Willenserklärungen zugrunde, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 23; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 18; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 14; 9. Dezember 2008 - 3 AZR 112/07 - Rn. 18). - BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12
Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder
Sein Zweck besteht darin, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 20) . - LAG Hessen, 30.01.2014 - 5 Sa 799/13
Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens
Das deklaratorische Schuldanerkenntnis schließt nicht nur Einreden, sondern auch echte rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen und das Fehlen einspruchsbegründender Tatsachen aus (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn 20, 0rientierungssatz 1, zitiert nach juris).Maßgebend für eine derartige Annahme ist nicht das Verhältnis zwischen wahrer Ausgangslage im Sinne einer tatsächlichen Beweisbarkeit und den übernommenen Leistungen, sondern die Einschätzung der Sach- und Rechtslage durch die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Orientierungssatz 1).
Zum anderen verstößt es nicht gegen die guten Sitten, sich in eigener Verantwortung auch zu Leistungen zu verpflichten, die nur unter besonders günstigen Bedingungen erbracht werden können (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Orientierungssatz 4, zitiert nach juris).
Selbst bei einer Verpflichtung, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners weit übersteigen, kommt Sittenwidrigkeit nur in Betracht, wenn zusätzliche, dem Gläubiger zurechenbare Umstände zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Orientierungssatz 2, zitiert nach juris).
Der Beklagte ist weder geschäftsunerfahren noch befand er sich in einer seelischen Zwangslage, die die Insolvenzschuldnerin sittenwidrig ausgenutzt hätte (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Orientierungssatz 3, zitiert nach juris).
Dieser Gesichtspunkt kann allenfalls die - im Streitfall nicht erfolgte - Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts wegen Drohung nach sich ziehen (BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn 34, zitiert nach juris).
- LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13
Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Es genügt, dass ein verständiger Arbeitgeber bei Ausspruch der Drohung von einem strafbaren Verhalten ausgehen durfte (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 39, NZA 2011, 743) .Insofern hätte es Sinn gemacht, den Sachverhalt durch die staatlichen Ermittlungsbehörden vollständig aufklären zu lassen (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 39, NZA 2011, 743) .
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14
Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung
Denn es verstößt grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten, sich in eigener Verantwortung auch zu Leistungen zu verpflichten, die nur unter besonders günstigen Bedingungen erbracht werden können (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Januar 1997, Az. IX ZR 250/95, zitiert nach juris, Rdnr. 17; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. Juli 2010, Az. 8 AZR 144/09, zitiert nach juris, Rdnr. 33). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2018 - 2 Sa 143/18
Vom Arbeitnehmer unterzeichnetes Schuldanerkenntnis - Auslegung - …
- LAG Düsseldorf, 18.12.2019 - 12 Sa 1127/18
Beamtenähnliche Versorgung; Versorgungsausgleich; Rechtskraft; Schuldanerkenntnis
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2021 - 21 Sa 638/20
Unterschreitung Mindestlohn durch außergerichtlichen Tatsachenvergleich
- LAG Düsseldorf, 20.06.2012 - 12 Sa 801/12
Höhe der betrieblichen Altersversorgung
- LAG Nürnberg, 12.10.2018 - 8 Sa 176/18
Fehlerhafte Auskunft - Betriebsrente - Unverfallbarkeit - Vertrauensschaden
- LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 8 O 3938/14
Schadensersatz, Reparaturkosten, Verkehrsunfall, Unfall, Haftpflichtversicherer, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2014 - 5 Sa 15/14
Arbeitsrechtliche Vertragsstrafe - Alkohol
- ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 401/18
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
- LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 625/15
Sittenwidrigkeit eines Änderungsvertrages
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2014 - 4 Sa 164/14
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers - Schuldanerkenntnis - Anfechtung - …
- LAG München, 18.11.2015 - 10 Sa 611/15
Schadensersatz wegen verzögerter Herausgabe eines PKW, wenn vereinbart ist, …
- OLG München, 16.12.2021 - 10 U 3808/21
Grenzen des Deliktsstatuts - Handlungen des Regulierungsbeauftragten und …
- LAG Köln, 11.08.2021 - 11 Sa 63/21
Zu lange Bindungsdauer für Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unwirksame …
- ArbG Dortmund, 23.01.2014 - 6 Ca 4716/13
Anspruch auf Rückgewähr von Arbeitsentgelt zur Insolvenzmasse
- ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21
Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns