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   BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12   

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https://dejure.org/2014,17662
BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12 (https://dejure.org/2014,17662)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 1 ABR 94/12 (https://dejure.org/2014,17662)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 (https://dejure.org/2014,17662)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • openjur.de

    Antragsbefugnis; Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschluss-verfahren

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschlussverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 ArbGG, § 50 Abs 2 S 1 BetrVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 77 Abs. 3 BetrVG, § ... 4 (1) GBV, § 8 (5) GBV, § 111 BetrVG, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 264 Nr. 2 ZPO, § 50 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 50 BetrVG, § 4 (1) Satz 1 GBV, § 5 (1) Satz 1 GBV, § 4 (4) GBV, § 87 Abs. 2 BetrVG, §§ 4, 5 (1) Satz 1 GBV, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 8 (1), (5) GBV, § 8 (1) Satz 1 GBV, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 8 (1) GBV, § 8 (5) Satz 1 GBV, § 76 BetrVG, § 559 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, § 9 (2) GBV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren; 1 ABR 94/12 -

  • bag-urteil.com

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Antragsbefugnis - Unbestimmter Feststellungsantrag im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 1 ABR 94/12

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbestimmter Feststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Beteiligung des Gesamtbetriebsrats der Gewerkschaft ver.di bei der Fremdvergabe von Aufträgen und bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Mit dieser Ausweitung der Beteiligungsrechte in § 4 (1) Satz 1 GBV EM ist jedoch keine Änderung der zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsregelung in § 50 BetrVG verbunden (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 28 f.) .

    Nach § 8 (5) Satz 1 GBV EM besteht in beiden Verfahren für die Betriebsparteien Einlassungszwang (BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 41) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 TaBV 1168/12

    Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - erweiterte Mitbestimmung -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2012 - 5 TaBV 1168/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 80/12

    Unzulässige Rechtsbeschwerde - Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    In diesen Fällen ist es aus prozessökonomischen Gründen angezeigt, den Beteiligten eine andernfalls erforderliche Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht oder gar eine erneute erstinstanzliche Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen zu ersparen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 80/12 - Rn. 18) .
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15; 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 17) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Der in Anspruch genommene Beteiligte muss daher bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Besteht Streit über das Bestehen und den Inhalt eines Beteiligungsrechts hinsichtlich eines betrieblichen Vorgangs, muss dieser deshalb so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 58/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15; 5. März 2013 - 1 ABR 75/11 - Rn. 17) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Es handelt sich um eine Beschränkung des Antrags zu 1., die gem. § 264 Nr. 2 ZPO keine Klageänderung darstellt und damit auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch statthaft ist (BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 14, BAGE 128, 92) .
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 32/09

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Genügt ein Antrag - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - diesen Anforderungen nicht, ist er als unzulässig abzuweisen (BAG 14. September 2010 - 1 ABR 32/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 73/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 94/12
    Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 ABR 73/06 - Rn. 13) .
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    In diesen Fällen ist es aus prozessökonomischen Gründen angezeigt, den Beteiligten eine anderenfalls erforderliche Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht oder gar eine erneute erstinstanzliche Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen zu ersparen (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 42/13

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Wahlart

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 17. Februar 2015 - 1 ABR 41/13 - Rn. 16; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 37, 31) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    a) Die GBV EM ist allerdings erst im Jahr 2015 aufgrund der "Erklärung zur GBV EM" wirksam vereinbart worden (offengelassen in BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 35; anders aufgrund der ausdrücklichen Erklärungen der Beteiligten 10. Dezember 2013 - 1 ABR 39/12 - Rn. 26 ff., BAGE 147, 19) .

    Eine Ausnahme besteht dann, wenn der geänderte Sachantrag sich auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt stützen kann, die anderen Verfahrensbeteiligten gegen die Antragsänderung oder -erweiterung keine Einwendungen erheben, ihre Verfahrensrechte nicht verkürzt werden und die geänderte Antragstellung darauf beruht, dass die Vorinstanzen einen nach § 139 Abs. 1 ZPO gebotenen Hinweis unterlassen haben (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31 mwN) .

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2018 - 5 TaBV 107/17

    Zulässiger Feststellungsantrag auf Unterlassungsverpflichtung des Betriebsrats im

    Die Verwendung von Rechtsbegriffen in dem zu prüfenden Antrag ist unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur dann ausreichend, wenn sich aus den tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen Sachverhalte erfasst sein sollen (BAG vom 22. Juli 2007 - 1 ABR 94/12, Rn. 24).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 53/12

    Wahlvorstand - Wirksamkeit der Errichtung - Amtszeit

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 15) .
  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    So muss der in Anspruch genommene Beteiligte bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird (BAG v. 22.7. 2014 - 1 ABR 94/12, juris, Rz. 23; BAG v. 9.7. 2013 - 1 ABR 17/12, NZA 2013, 1166, Rz. 14).

    Im Falle eines Streites über das Bestehen und den Inhalt eines Beteiligungsrechts hinsichtlich eines betrieblichen Vorgangs, muss dieser deshalb so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (BAG v. 22.7. 2014, a. a. O.; BAG v. 7.2. 2012 - 1 ABR 58/10, NZA 2012, 878, Rz. 15).

    Soweit der Antrag Rechtsbegriffe enthält, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkte nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (BAG v. 22.7. 2014, a. a. O.; BAG v. 11.12.2007 - 1 ABR 73/06, NZA-RR 2008, 373, Rz. 13).

    Ein diesen Anforderungen nicht genügender Antrag ist - ggf. nach einer vom Gericht vorzunehmenden Auslegung - als unzulässig abzuweisen (BAG v. 22.7. 2014, a. a. O.; BAG v. 14.9. 2010 - 1 ABR 32/09, NZA 2011, 364, Rz. 14).

  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Der Schluss der Anhörung vor dem Beschwerdegericht bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Beteiligten die Entscheidungsgrundlage für das Rechtsbeschwerdegericht, § 559 ZPO (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31) .

    Der jeweilige Streitgegenstand muss so konkret umschrieben werden, dass der Umfang der Rechtskraftwirkung für die Beteiligten nicht zweifelhaft ist (BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 24 mwN) .

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12 - Rn. 23; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 12).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 63/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren - Erhebung eines

    Bei Antragserweiterungen und sonstigen Antragsänderungen hat das Bundesarbeitsgericht aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn sich der neue Sachantrag auf einen in der Beschwerdeinstanz festgestellten oder von den Beteiligten übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt stützen kann, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Beteiligten durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. etwa BAG 18. Mai 2016 - 7 ABR 81/13 - Rn. 24; 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 59, BAGE 151, 286; 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 31; 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 37, BAGE 134, 62) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Enthält der Antrag Rechtsbegriffe, ist dies unter Bestimmtheitsgesichtspunkten nur ausreichend, wenn sich aus dem Vorbringen der Beteiligten ergibt, welche tatsächlichen und in ihrer rechtlichen Beurteilung zwischen ihnen umstrittenen Sachverhalte von dem im Antrag verwandten Begriff umfasst sind (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 1 ABR 94/12 - Rn. 24) .
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBVGa 4/17

    Bestand des Betriebsrats bei einer Betriebsabspaltung

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

  • ArbG Braunschweig, 11.05.2020 - 8 Ca 451/18

    Kündigung wegen Straftat - Ausschlussfrist - Dieselskandal

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 41/13

    Antragsbefugnis

  • LAG München, 06.02.2014 - 4 TaBV 85/13

    Gesamtbetriebsvereinbarung Erweiterte Mitbestimmung 2001 bei der Vereinten

  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - 21 TaBV 8/14

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Beamte im privatrechtlich organisierten

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2022 - 2 TaBV 30/21

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit - Drucksituation - erschwerte

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.08.2016 - 6 BV 846/15

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

  • ArbG Oldenburg, 08.01.2020 - 3 BV 9/19

    Antragsbefugnis; Europäischer Betriebsrat; Kostentragungspflicht

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