Rechtsprechung
BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12 |
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
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Weiterbeschäftigungsanspruch; Erfüllung; Vertragsschluss
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
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§ 133 BGB, § 157 BGB, § 17 S 1 TzBfG, § 15 Abs 5 TzBfG, § 22 Abs 1 TzBfG
Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss - IWW
§§ 145 ff. BGB, §§ 133, 157 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 17 Satz 1 TzBfG, § 106 GewO, § 15 Abs. 5 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 91 Abs. 1 ZPO
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Rechtsfolgen der arbeitsgerichtlichen Feststellung der Nichtbeendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Auslauf der Befristung
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung und Vertragsschluss
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
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Befristungskontrollklage: Die bloße Erfüllung der Beschäftigungspflicht begründet keinen Arbeitsvertrag
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Kurzfassungen/Presse (7)
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Befristetes Arbeitsverhältnis - und der Widerspruch gegen seine Verlängerung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruchs
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Weiterbeschäftigungsanspruch bei Rechtsstreit über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Befristungsabrede
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Zur Weiterbeschäftigung nach erfolgreicher Befristungskontrollklage
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Befristetes Arbeitsverhältnis und Widerspruch gegen seine Verlängerung
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Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung und Vertragsschluss
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Weiterbeschäftigungsanspruch, Erfüllung, Vertragsschluß
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 10.01.2012 - 5 Ca 363/11
- LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Papierfundstellen
- BAGE 148, 349
- ZIP 2014, 2468 (Ls.)
- MDR 2015, 228
- NZA 2014, 1330
- BB 2014, 2995
- DB 2014, 2837
- JR 2016, 157
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (19)
- BAG, 08.04.2014 - 9 AZR 856/11
Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Bei einer rechtsfehlerhaften Auslegung durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht die Auslegung selbst vornehmen, wenn die dafür maßgeblichen Tatsachen feststehen und ein weiterer Sachvortrag der Parteien nicht zu erwarten ist (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 32 mwN) .c) Das Auslegungsergebnis widerspricht nicht dem Urteil des Senats vom 8. April 2014 (- 9 AZR 856/11 -) , sondern steht mit diesem im Einklang.
In jener Entscheidung hat der Senat angenommen, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach einem Urteil des Arbeitsgerichts, das der Befristungskontrollklage und dem Antrag auf Weiterbeschäftigung stattgegeben hat, noch nicht auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags schließen lässt (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 25 ff.) .
Der konkludente Abschluss eines Arbeitsvertrags wurde nur deshalb bejaht, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch noch nach Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts und Abweisung der Klage durch das Landesarbeitsgericht, also trotz des Wegfalls der Beschäftigungsverpflichtung weiterbeschäftigt hatte (BAG 8. April 2014 - 9 AZR 856/11 - Rn. 38) .
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Nach §§ 133, 157 BGB sind Verträge so auszulegen, wie die Parteien sie nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mussten, wobei vom Wortlaut auszugehen ist (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 36, BAGE 134, 269) .Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - aaO mwN) .
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 mwN, BAGE 134, 269; 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 19) .
- BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 6/10
Bedingungs- und Befristungskombination - Weiterarbeit
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Um eine Umgehung von § 22 Abs. 1 TzBfG auszuschließen, ist ein zeitlicher Zusammenhang mit dem vereinbarten Ende der Vertragslaufzeit erforderlich (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 138, 242) .Die Regelung des § 15 Abs. 5 TzBfG beruht auf der Erwägung, die Fortsetzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer mit Wissen des Arbeitgebers sei im Regelfall der Ausdruck eines stillschweigenden Willens der Parteien zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 6/10 - Rn. 35 mwN, aaO) .
- BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10
Befristungsdauer in der Postdoc-Phase
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Das Bundesarbeitsgericht hob am 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - BAGE 139, 109) die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2009 auf und stellte das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts wieder her.Aufgrund der Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 2011 (- 7 AZR 228/10 - BAGE 139, 109) , mit dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 (- 13 Sa 636/09 -) aufgehoben wurde, steht rechtskräftig fest, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag der Parteien vom 23./30. September 2008 zum 30. Juni 2010 wirksam ist.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Das beklagte Land hat mit der für die Weiterbeschäftigung angeführten Begründung "aufgrund des von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches" deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keinen rechtsgeschäftlichen Erfolg in Form des Abschlusses eines Arbeitsvertrags herbeiführen wollte, sondern eine bereits bestehende, von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Rechtspflicht (vgl. BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122; BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - zu B II 5 der Gründe) angenommen hat und diese gemäß § 362 Abs. 1 BGB erfüllen wollte.Damit waren anders als im vorliegenden Fall nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2009 die Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs (vgl. BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122; BAG 26. Juni 1996 - 7 AZR 674/95 - zu IV der Gründe mwN) nicht erfüllt.
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Das beklagte Land hat mit der für die Weiterbeschäftigung angeführten Begründung "aufgrund des von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches" deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es keinen rechtsgeschäftlichen Erfolg in Form des Abschlusses eines Arbeitsvertrags herbeiführen wollte, sondern eine bereits bestehende, von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Rechtspflicht (vgl. BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122; BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - zu B II 5 der Gründe) angenommen hat und diese gemäß § 362 Abs. 1 BGB erfüllen wollte.Die Klage auf Beschäftigung ist eine Klage auf zukünftige Leistung (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - zu I der Gründe; 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - zu C der Gründe) .
- BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - zu 2 der Gründe) . - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01
Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer …
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich um kein Rechtsmittel, sondern um einen außerordentlichen Rechtsbehelf (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 297/01 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 103, 290) . - BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
a) Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor Zweckerreichung oder Bedingungseintritt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erhoben werden (…vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II der Gründe, BAGE 110, 295; ErfK/Müller-Glöge 14. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 32) . - BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
a) Ein Widerspruch iSv. § 15 Abs. 5 TzBfG kann als rechtsgeschäftliche empfangsbedürftige Willenserklärung bereits kurz vor Zweckerreichung oder Bedingungseintritt ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erhoben werden (vgl. BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 25, 27; 5. Mai 2004 - 7 AZR 629/03 - zu II der Gründe, BAGE 110, 295; ErfK/Müller-Glöge 14. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 32) . - LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 13 Sa 636/09
Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Befristung nach Promotion
- BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95
Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung
- BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96
Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99
Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
- BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 113/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform
- BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04
Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung
- BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06
Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht
- BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11
Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze
- LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12
Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform; …
- BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13
Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn
Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 14 mwN; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32 mwN, BAGE 134, 269) . - BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14
Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) . - BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19
Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ob einer tatsächlichen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ablauf der Kündigungsfrist ein derartiger Vertrag zugrunde liegt, ist durch Auslegung der ausdrücklichen oder konkludenten Erklärungen der Parteien zu ermitteln (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 15, BAGE 148, 349) .Ohne weitere Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber mit der tatsächlichen Beschäftigung zugleich den Abschluss eines Arbeitsvertrags herbeiführen und das Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus fortsetzen oder ein neues Arbeitsverhältnis begründen will (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 16, BAGE 148, 349) .
Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 16, BAGE 148, 349; 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 67, 88; 1. März 1990 - 6 AZR 649/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 239; 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 1 der Gründe, BAGE 54, 232) , die weitgehend Zustimmung gefunden hat (etwa Bengelsdorf DB 1989, 2020; ders. SAE 1987, 254; Hoppenstaedt/Hoffmann-Remy BB 2015, 245, 247; ErfK/Preis 20. Aufl. BGB § 611a Rn. 148; BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. März 2020 EFZG § 2 Rn. 7; Schaub ArbR-HdB/Linck § 125 Rn. 24; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 36; Staudinger/Richardi/Fischinger [2016] § 611 Rn. 1726; Pallasch Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers S. 131) .
Wird jedoch erstinstanzlich die Unwirksamkeit einer Kündigung festgestellt und besteht nunmehr der von der Rechtsprechung entwickelte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch, stellt die Verwahrung gegen einen Vertragsschluss kein widersprüchliches Verhalten dar, weil der Arbeitgeber mit der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers gerade seine Weiterbeschäftigungspflicht erfüllt (vgl. Pallasch Anm. AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 30; ders. Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers S. 129) .
- BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14
Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz
a) Die von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Rechtspflicht zur Beschäftigung (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 148, 349) bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vertragsgemäß beschäftigen muss, wenn dieser es verlangt. - LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung, …
Wenn auch die Auslegung des Gewollten ihren Ausgang im Wortlaut der Erklärungen findet (BAG 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12; 18.05.2010 - 3 AZR 373/08), ist gleichwohl auch auf die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände abzustellen, sofern sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärungen zulassen, um den wirklichen Willen der Parteien zu ermitteln.Dabei ist in Zweifelsfällen die Auslegung zu bevorzugen, die zu vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnissen führt (BAG 19.12 2018 - 7 AZR 70/17; 17.05.2017 - 7 AZR 301/15; 14.12.2016 - 7 AZR 797/14; 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12; 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).
Das übereinstimmende Vertragsverständnis der Parteien setzt sich als deren wirklicher Wille gegenüber dem Wortlaut des Vertrags und jedem anderweitigen Auslegungsergebnis auch dann durch, wenn das anderweitige Auslegungsergebnis ansonsten völlig eindeutig wäre (BAG 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12; 18.05.2010 - 3 AZR 373/08).
- BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15
Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im …
Diese Grundsätze sind auch anzuwenden bei der Frage, ob ein bestimmtes willentliches Verhalten eine Willenserklärung darstellt (…vgl. BAG 14. Dezember 2016 - 7 AZR 797/14 - aaO; 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) . - BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 13, BAGE 148, 349) . - LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13
Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung
Die von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelte Rechtspflicht zur Beschäftigung (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 148, 349) bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vertragsgemäß beschäftigen muss, wenn dieser es verlangt. - BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15
Home-Office - Heimarbeit - Programmierer
(3) Der Senat kann diese Auslegung selbst vornehmen, da der insoweit maßgebliche Sachverhalt feststeht und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 14 mwN, BAGE 148, 349) . - LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
Nur ergänzend wird angemerkt: Ein Vertrag kommt nach Maßgabe der §§ 145 BGB zustande durch zwei sich deckende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme (vgl. BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 30.01.1991, DB 1991, 2342).Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen also nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, juris; BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris;… BAG v. 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - juris, Rn. 36).
Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris; BAG v. 09.11.1999 - 9 AZR 922/98, juris).
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
- BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 40/14
Befristung - Vertragsverlängerung - Schriftform - Fortsetzung der Tätigkeit nach …
- BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14
Befristung - Schriftform
- BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14
Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben
- LAG Köln, 07.10.2020 - 5 Sa 451/20
Zulässigkeit einer Befristung nach dem WissZeitVG
- LAG Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 19 Sa 51/20
Prozessarbeitsverhältnis - Beschäftigung aufgrund Titel - zumutbare Arbeit - …
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 142/15
Befristung - Schriftform
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 756/14
Befristung - Schriftform
- BAG, 05.06.2019 - 10 AZR 100/18
Beschränkung des Klageantrags in der Revisionsinstanz
- LAG Düsseldorf, 04.01.2022 - 14 Sa 822/21
Festlegung des Bewerberkreises für Vertretungsunterricht; Anforderungen an …
- LAG Köln, 15.12.2014 - 5 Sa 580/14
Anspruch auf Bonus bei unterbliebener Festlegung eines Ziels
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2020 - 5 Sa 1932/19
Prozessbeschäftigung - kein neues befristetes Arbeitsverhältnis - Widerspruch des …
- SG Duisburg, 13.01.2023 - S 17 KR 2584/19
- LAG Köln, 19.05.2017 - 4 Sa 937/16
Auslegung der Bezugnahme auf tarifliche Bestimmungen im Arbeitsvertrag
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2021 - 5 Sa 226/20
Prozessbeschäftigung - spätere gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 517/15
Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von § 1 Abs. 1 S. 1 WissZeitVG
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 498/19
Außerordentliche fristlose Kündigung - Titular-Geschäftsführer - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 SaGa 1/16
Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15
Befristetes Prozessarbeitsverhältnis - Weiterarbeit über das vereinbarte …
- LAG Hamm, 02.07.2015 - 18 Sa 91/15
Voraussetzungen des Befristungsgrundes der Vertretung
- LAG Köln, 26.11.2014 - 5 Sa 728/14
Kündigungsfrist nach Betriebsübergang
- LAG Hamm, 05.04.2018 - 17 Sa 1768/17
- LAG Hessen, 13.01.2017 - 14 Sa 979/15
Gleichbehandlungsgrundsatz; Stufenklage; Verjährung; Urkundsbeweis; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 5 Sa 143/20
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede - Betriebliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17
Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer …
- LAG Hamm, 03.09.2015 - 18 Sa 91/15
Wirksamkeit einer auf den Sachgrund der Vertretung eines Mitarbeiters gestützten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 339/17
Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 66/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 190/17
Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 65/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 11 K 80/16
Berücksichtigung von getätigten Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 340/17
Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 192/17
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Köln, 01.06.2022 - 11 Sa 713/21
Auslegung; Kündigungsrücknahme
- ArbG Bonn, 21.12.2018 - 5 Ca 828/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 338/16
Kein individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Sachsen, 25.11.2022 - 4 Sa 519/21
Auswechselung von Befristungsgründen - Zitiergebot § 2 Abs. 4 WissZeitVG
- LAG Hamm, 30.11.2017 - 11 Sa 1205/17
Ausschluss der sachgrundlosen Befristung durch Sonderreglungen des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 336/16
Kein individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Köln, 08.03.2017 - 11 Sa 545/16
Doppelarbeitsverhältnis; Matrix-Struktur; Schlüssiges Verhalten
- ArbG Oberhausen, 17.06.2021 - 2 BV 14/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 325/16
Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 340/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Köln, 16.08.2017 - 11 Sa 1128/15
Beschäftigungsanspruch; Einzelfall
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 339/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 337/16
Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2017 - 7 Sa 324/16
Individualvertraglicher Anspruch auf Vergütung nach höherer Entgeltgruppe
- LAG Köln, 10.02.2016 - 5 Sa 759/15
Auslegung eines Altersvorsorge-Statuts und einer Aufhebungsvereinbarung
- LAG Köln, 05.04.2023 - 11 Sa 758/22
Betriebliche Altersversorgung; Anwartschaft
- ArbG Halle, 07.12.2020 - 8 Ca 1428/20
Widerspruch bei Weiterarbeit