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   BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63   

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https://dejure.org/1963,1142
BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63 (https://dejure.org/1963,1142)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1963 - 2 AZR 132/63 (https://dejure.org/1963,1142)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1963 - 2 AZR 132/63 (https://dejure.org/1963,1142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil eines Berufungsgerichts - Verspätung der schriftlichen Niedergelegung - Absoluter Revisionsgrund - Zeugenvernehmung in Kurzschrift - Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - Verwertung von Zeugenaussagen - Wiedergabe der Zeugenaussagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 313
  • NJW 1964, 220
  • MDR 1964, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63
    Während die Klägerin in ihrer schriftlichen Revisionsbegründung im Anschluß an BAG 2, 194 und BAG 4, 81 vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, vorgetragen hatte, daß ihr durch die Verzögerung die Möglichkeit genommen worden sei, rechtzeitig (vgl. § 32o Abs. 2 ZPO) erhebliche Berichtigungen des Urteils tatbestandes zu beantragen, sie also insoweit einen relativen Verfahrensmangel beanstandet hat, hat sie in der mündlichen Hevisionsverhandlung vor allem das Bestehen eines absoluten Revisionsgrundes hervorgehoben.

    Schließlich pflegt der Richter die Gedankenführung der beratenen Entscheidung länger im Gedächtnis zu behalten, und im Kollegialgericht besteht zudem noch eine wirksame Gegenkontrolle, die auch dann gegeben ist, wenn, wie beim landesarbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren, außer dem berufsrichterlichen Vorsitzenden noch zwei weitere nichtberufsrichter liche Beisitzer mitwirken (BAG 4, 81 /ß2? ) Hiernach ist die Verzögerung des schriftlichen Urteils kein absoluter Revisionsgrund.

    Ob sie hier im Sinne von ]BAG 2, 194 und BAG 4, 81 ein relativer Revisionsgrund ist, braucht nicht geprüft zu werden, weil das angefochtene Urteil jeden falls auf einem anderen Verfahrensmangel beruht und deshalb ohnedies aufgehoben werden muß.

  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Auszug aus BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63
    Während die Klägerin in ihrer schriftlichen Revisionsbegründung im Anschluß an BAG 2, 194 und BAG 4, 81 vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, vorgetragen hatte, daß ihr durch die Verzögerung die Möglichkeit genommen worden sei, rechtzeitig (vgl. § 32o Abs. 2 ZPO) erhebliche Berichtigungen des Urteils tatbestandes zu beantragen, sie also insoweit einen relativen Verfahrensmangel beanstandet hat, hat sie in der mündlichen Hevisionsverhandlung vor allem das Bestehen eines absoluten Revisionsgrundes hervorgehoben.

    Ob sie hier im Sinne von ]BAG 2, 194 und BAG 4, 81 ein relativer Revisionsgrund ist, braucht nicht geprüft zu werden, weil das angefochtene Urteil jeden falls auf einem anderen Verfahrensmangel beruht und deshalb ohnedies aufgehoben werden muß.

  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 7, 155 entschieden, daß ein Fall des § 551 Nr. 7 ZPO auch dann gegeben ist, wenn ein bereits mit der Revision angefochtenes Urteil fünf Monate nach seiner Verkündung noch nicht in vollständiger Form vorliegt.
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63
    Zwar können nach herrschender Ansicht und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Arbeitsverträge wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123 BGB angefochten werden, wenn auch nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. BAG 5, 159 = AP Hr. 2 zu § 123 BGB; BAG AP Nr. 15?S 123 BGB).
  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

    Auszug aus BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63
    Andern falls wäre die Wiedergabe der Zeugenaussagen im Urteil nicht geeignet, das fehlende Protokoll zu ersetzen (vgl. Baumbach- Lauterbach, ZPO, 26. Aufl., Änm. 2 zu § 161 mit Nachweisen; vgl. insbesondere RC-Z 145, 39o /392 - 3947; RGZ 151, 239 /25o, 2517; RGHRR 1936 Nr. 1543).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des 8a und des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) kann die verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils dem Fehlen von Gründen gleichstehen (BGHZ?, 155; BGHLM @ 551 Nr. 7 ZPONr 3 und 6; BVerWGE 39, 51; 49.61; 50, 278; BVerwG Buchholz 510 @ 86 Abs. 1 Nr. 78; BSG SozR 1750 9 551 Nr. 8; BSGE 51, 122 = SczR 1750 5 551 Nr. 9); dem hat allerdings das Bundesarbeitsgericht unter Berufung auf den 6. Senat des BSG (SozR Nr. 11 zu 5 551 ZPO) widersprochen (BAG NDR 1981, 83; vgl auch BAGE 14, 313, 315 f).
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 35/83

    Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils - Fehlen von Gründen im Urteil

    Dem hat allerdings das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter Berufung auf den 6. Senat des BSG (SozR Nr. 11 zu 5 551 ZPO) zunächst widersprochen (BAGMDR 1981, 83; vgl auch BAGE 14, 313, 315 f).
  • BSG, 17.03.1964 - 3 RK 53/61
    -von Zeugen und Sachverständigen sowie auf Aussagen "einer vernommenen Partei"o Was hiernach jedoch für die Aussage einer vernommenen Partei gilt, muß erst recht für die Anhörung eines Beteiligten gelten, Daher stellen etwa vorgekommene Verfahrensverstöße bei der Protokollierung der Anhörung (vgl. auch BAG in NJW 1964, 220) jedenfalls keine wesentlichen Verfahrensmängel mehr dar,.
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