Rechtsprechung
   BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,691
BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77 (https://dejure.org/1979,691)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77 (https://dejure.org/1979,691)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 (https://dejure.org/1979,691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialplan - Voraussetzungen eines Anspruchs - Berginvalide - Anspruch auf Hausbrand - Tarifvertragliche Bestimmungen - Betriebsänderung - Ausgleich von Nachteilen - Auslegung des Sozialplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 77 § 112; TVG § 1
    Auslegung eines Sozialplans - Hausbrand

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 417
  • DB 1980, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 217/74

    Betriebsvereinbarungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77
    Es ist daher zunächst vom Wort laut auszugehen, sodann sind der GesamtZusammenhang und der Zweck der Regelung zu beachten (BAG, Urteil vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 217/74 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung [zu 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAGJP Nr. 33 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 483/74

    Betriebsrat- rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht

    Auszug aus BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77
    Es ist daher zunächst vom Wort laut auszugehen, sodann sind der GesamtZusammenhang und der Zweck der Regelung zu beachten (BAG, Urteil vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 217/74 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung [zu 1 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAGJP Nr. 33 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 531/75

    Arbeitsentgelt: Zulässigkeit bargeldloser Auszahlung

    Auszug aus BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 1066/77
    das Landesarbeitsgericht angeschlossen hat, beruht hauptsächlich auf der Erwägung, daß es die Tarifvertragsparteien in der Hand haben, den Tarifvertrag zu kündigen (BAG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 4A5R 531/75 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Arbeitsentgelt [Bl. 5 B- m.w.N. ] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Wiedemann-Stumpf, TVG, 5 Auf1., § 4 RdKr. 3o).
  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    (1) Der Zweck der vertraglichen Bezugnahme in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die einschlägigen Tarifverträge besteht regelmäßig in der Anwendung derjenigen Arbeitsbedingungen, die für die tarifgebundenen Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend gelten (zB BAG 6. April 1955 - 1 AZR 365/54 - BAGE 1, 348; 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 3; 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330; 4. September 1996 - 4 AZR 135/95 - BAGE 84, 97; 4. August 1999 - 5 AZR 642/98 - BAGE 92, 171).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag

    Der Zweck der vertraglichen Bezugnahme besteht somit regelmäßig in der vertraglichen Zusammenfassung derjenigen Arbeitsbedingungen, die für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Tarifvertrages (§ 3 Abs. 1 TVG) in den Betrieben gelten (vgl. BAG Urteil vom 6. April 1955 - 1 AZR 365/54 - AP Nr. 7 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat; Senatsurteil vom 20. März 1991, BAGE 67, 330 [BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90] = AP Nr. 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; Säcker/Oetker, ZfA 1993, 1, 15, m. w. N. in Fußnote 76).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Daneben sind der Gesamtzusammenhang und der Zweck der Regelung zu beachten (vgl. BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 -, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90

    Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung

    Daneben sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 39, 102, 106; 45, 132, 138 [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81]= AP, jeweils aaO).
  • BAG, 02.09.1987 - 5 AZR 519/80

    Hausbrandkohle für Bergleute nach Zechenstillegung - Auslegung eines Sozialplans

    Betriebsvereinbarungen und damit auch Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG) sind wie Gesetze zunächst nach ihrem Wortlaut, sodann nach dem Gesamtzusammenhang, weiter nach ihrem Sinn und Zweck sowie nach dem erkennbaren Willen der Beteiligten auszulegen (BAG ständig; vgl. statt vieler BAGE 27, 187, 191 f. = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II der Gründe; BAGE 39, 102, 106 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu III 3 b der Gründe).

    Das bedeutet: Sie sollten die Rechtsstellung behalten, die sie gehabt hätten, wenn die Beklagte die stillgelegte Zeche weiterbetrieben hätte (vgl. auch BAG Urteil vom 22. August 1979 - aaO, zu II 4 der Gründe).

    Dieses Verfahren (vgl. dazu den vom Senat im Urteil vom 22. August 1979 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat - entschiedenen Fall) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden (so ausdrücklich BVerfGE 73, 261, 271 f.).

  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 23. April 1986 über eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP BGB § 611 Deputat Nr. 3) zur Auslegung eines Sozialplanes, der seinerseits auf eine tarifvertragliche Regelung verwies (Barabgeltungsanspruch für sog. Hausbrandkohle), erkannt, eine Bindung des Richters an die Grundrechte bei der streitentscheidenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Privatrechts (hier: Auslegung von Sozialplänen) komme zwar nicht unmittelbar, wohl aber insoweit in Betracht, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet habe, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidungen für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen (BVerfG 23. April 1986 - 2 BvR 487/80 - BVerfGE 73, 261).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Ein Zeitraum von einer Woche ist jedenfalls nicht zu lang (vgl. Gröninger/Thomas, aaO.; MünchKomm-Kramer, § 121 BGB Rdn. 7 m.w.N.; ferner Wenzel aaO.; ArbG Kassel, BB 1980, 417) und weder nach allgemeiner Ansicht noch aufgrund der gegebenen konkreten Zustände geeignet, die Annahme einer schuldhaften Verzögerung zu rechtfertigen.
  • BAG, 02.12.1986 - 3 AZR 123/86

    Anspruch auf Energiebeihilfe anstelle nicht mehr verwendbarer Hausbrandkohle bei

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, daß ein Sozialplan, der wegen der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hausbrand ohne Einschränkungen auf tarifvertragliche Bestimmungen verweist, im Zweifel die jeweiligen, auch nach Abschluß des Sozialplans geänderten Bestimmungen erfaßt (Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat mit zustimmender Anm. von Herschel).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Entgegen der Ansicht der Beklagten waren die Tarifvertragsparteien zwar nicht gehindert, tarifliche Ansprüche zugunsten der Rentner zu begründen (BAG, Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 1066/77 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat, zu II 3 a der Gründe), sie haben das aber nicht getan, sondern die Arbeitgeber des Ruhrbergbaues auf das Regelungsmittel der Gesamtzusage verwiesen.
  • BAG, 06.11.1990 - 3 AZR 400/89

    Berechnung des Vorruhestandsgeldes

    Sie haben lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 AP Nr. 3 zu § 611 BGB Deputat).
  • BAG, 13.01.1982 - 7 AZR 764/79

    Schwangerschaft - Mitteilungsfrist

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90

    Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf

  • LAG Hamburg, 03.02.1998 - 3 Sa 64/97

    Streit zwischen einem schwerbehinderten Arbeitnehmer (Vormann) und dem

  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 573/81
  • BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 635/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht