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   BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78   

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BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 (https://dejure.org/1980,18019)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 (https://dejure.org/1980,18019)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1980 - 7 AZR 589/78 (https://dejure.org/1980,18019)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegen einander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegen einander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
    Der Begriff des wichtigen Grundes ist nur dann richtig erkannt und angewendet, wenn sich die erforderliche Interessenabwägung auf alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles erstreckt und diese vollständig und widerspruchsfrei gegen einander abgewogen worden sind (ständige Rechtsprechung BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 [212] = AP Nr. 5 zu § 626 BGB [zu II der Gründe]; BAG 9, 263 [265] = AP Nr. 42 zu § 626 BGB [zu III 2 der Gründe]).
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74

    Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der

    Auszug aus BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 589/78
    Kündigungsgründe, die außerhalb der zweiwöchigen Frist des § 626 Abs. 2 BGB dem Kündigungsberechtigten bekannt geworden waren, sind bei der erforderlichen Abwägung der beiderseitigen Interessen dann zu berücksichtigen, wenn sie mit den übrigen Kündigungsgründen in einem inneren Zuammenhang stehen und sich zu einem Gesamtverhalten zusammenfügen (vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung -

    Die Revisionsbeklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1980 (- 7 AZR 589/78 - n.v.), vom 2. April 1981 (- 2 AZR 1025/78 - n.v.), vom 14. November 1984 (- 7 AZR 474/83 - AP Nr. 83 zu § 626 BGB, zu II 1 a der Gründe) und vom 9. September 1992 (- 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit, zu II 2 d cc der Gründe) berufen, die sich mit der sozialen Auslauffrist bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmers befassen.
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    (5)]: "Die Revisionsbeklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die Urteile des BAG vom 22.8.1980 [7 AZR 589/78 - n.v.], 2.4.1981 [2 AZR 1025/78], 14.11.1974 [7 AZR 474/83], 9.9.1992 [2 AZR 190/92 - II.2 d, cc.] berufen, die sich mit der sozialen Auslauffrist bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmers befassen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2011 - 3 Sa 474/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Telefonierens im Operationssaal

    Die Zugrundelegung einer fiktiven Kündigungsfrist hätte nämlich zur Folge, dass die anhand von tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vorzunehmende Interessenabwägung auf einen Zeitraum erstreckt würde, der kündigungsrechtlich - eben wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung - für den Arbeitgeber ohne Bedeutung ist (vgl. BAG 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 - BAG 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 -).
  • LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes

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  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81

    Kirchenaustritt - Kündigung

    Dies gilt sowohl für den Fall, daß die Zumutbarkeitserwägungen sich auf eine fiktive Kündigungsfrist oder auf einen darüber hinaus gehenden Zeitraum - etwa bis zur voraus sichtlichen altersbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses - beziehen (vgl. hierzu BAG 5, 20, 25; BAG Urteil vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 239/54 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 22. August 1980 - 7 AZR 589/78 - unveröffentlicht; LAG Berlin, Urteil vom 3- Oktober 1983 - 12 Sa 63/83 - DB 1984, 671).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

    Der erkennende Senat hat bereits in dem (nicht veröffentlichten) Urteil vom 22. August 1980 - 7 AZR 589/78 - zur Frage Stellung genommen, nach welchen Kriterien die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei tarifrechtlich ausgeschlossener ordentlicher Kündigung zu bestimmen ist.
  • LAG Hessen, 01.03.1995 - 2 Sa 1580/93

    Anspruch auf Erhaltung einer Zulage; Änderungskündigung aus notwendigen

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  • LAG Hessen, 05.10.1994 - 2 Sa 1803/93

    Rechtsfolgen der vorbehaltslosen arbeitgeberseitigen ordentlichen

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  • LAG Hessen, 05.10.1994 - 2 Sa 121/94

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Erhaltung einer Zulage; Änderung des

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  • LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86

    Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft;

    Vielmehr sind stets beide Überlegungen bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Abwägung der beiderseitigen Interessen mit einzubeziehen (vgl. BAG vom 22.08.1980 - 7 AZR 589/78 - vom 27.06.1983 - 7 AZR 482/81 - von 14.11.1984 - 7 AZR 474/83 -).
  • LAG Hessen, 30.08.1995 - 2 Sa 1886/94
  • LAG Hessen, 12.10.1994 - 2 Sa 244/94

    Anspruch einer Flugbegleiterin auf Erhaltung einer Zulage; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Hessen, 12.04.1995 - 2 Sa 1069/94

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem Check-Purser wegen

  • LAG Hessen, 03.05.1995 - 2 Sa 269/94

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung gegenüber einem Check-Purser wegen

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