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   BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83   

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BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83 (https://dejure.org/1985,1312)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1985 - 6 AZR 504/83 (https://dejure.org/1985,1312)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 (https://dejure.org/1985,1312)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 263
  • BB 1986, 1222
  • DB 1986, 599
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    (Bestätigung von BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972).«.

    Der erkennende Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit seinem Urteil vom 29. Juli 1980 (BAG 34, 80) entschieden, ein Betriebsratsmitglied, das vor seiner Freistellung von der beruflichen Tätigkeit Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet und dafür steuer- und sozialabgabenfreie Zuschläge zum Lohn erhalten hat, kann nach seiner Freistellung vom Arbeitgeber nicht deren ungeschmälerte (unversteuerte und sozialabgabenfreie) Auszahlung verlangen.

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Diese auch vom Landesarbeitsgericht vertretene Rechtsansicht hat im Schrifttum weitgehend Zustimmung gefunden (vgl. Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 37 Rz 30; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 37 Rz 38; Kammann/Hess/-Schlochauer, BetrVG , § 37 Rz 42; Stege/Weinspach, BetrVG , 5. Aufl., § 37 Rz 13; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG , 14. Aufl., § 37 Rz 30; Bernert, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972; Schlüter und Belling, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG ; Misera, SAE 1982, 73 ff.; Windscheid, ZBR 1981, 287).
  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Somit ist der Vergütungsanspruch des Klägers nicht aus § 37 Abs. 2 BetrVG , sondern aus seinem Arbeitsvertrag herzuleiten und deshalb auch in Urteilsverfahren geltend zu machen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 19. Juli 1979, BAG 29, 242, 244).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB ; BAG Urteile vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB und vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG ).
  • BFH, 03.05.1974 - VI R 211/71

    Steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Daraus ergibt sich wiederum, daß die Benachteiligung des Betriebsratsmitglieds nicht durch den beklagten Arbeitgeber, sondern durch die gesetzliche Regelung des Einkommensteuergesetzes herbeigeführt wird (vgl. BFH, Urteil vom 3. Mai 1974 - VI R 211/71 - DB 1974, 1991 ff.).
  • BAG, 31.05.1978 - 5 AZR 116/77

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB ; BAG Urteile vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB und vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG ).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB ; BAG Urteile vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 - AP Nr. 19 zu § 670 BGB und vom 31. Mai 1978 - 5 AZR 116/77 - AP Nr. 9 zu § 2 LohnFG ).
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 12/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

    Die Benachteiligung beruht dann nicht auf einer Handlung des Arbeitgebers beziehungsweise der außerbetrieblichen Stelle, sondern auf der Anwendung des Gesetzes (vgl. zur Anwendung des Steuerrechts durch den Arbeitgeber: BAG, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 37 (unter I 5 b); BAG, NZA 1986, 263; GK-BetrVG/Kreutz, 10. Aufl., § 78 Rn. 60; Worzalla in Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke, BetrVG, 9. Aufl., § 78 Rn. 21).

    Denn die unversteuerte Auszahlung setzt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit voraus (BFHE 112, 478, 479 f.; BAG, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 37 (unter I 5 a); BAG, NZA 1986, 263; Leihkauff in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 65. Update 4/17, § 47 BBesG Rn. 24; Kreutz, aaO; Worzalla, aaO; zur tatsächlich ausgeübten Beschäftigung als Voraussetzung der Zuordnung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds zur Knappschaftsversicherung gemäß § 133 SGB VI vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Januar 2016, aaO Rn. 37).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

    Das Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenbezüge, die es erzielt haben würde, wenn es im Betrieb gearbeitet hätte (vgl. für Zuschläge BAG Urteil vom 29. Juli 1980, BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 und BAG Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    g) Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Arbeitgeber Personalratsmitgliedern nicht die Steuer- und Sozialversicherungsanteile zu erstatten hat, die auf ihnen fortzuzahlende Zuschläge entfallen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG; Urteil vom 15. Januar 1997 - 7 AZR 873/95 - AP Nr. 1 zu § 39 LPVG Rheinland-Pfalz; ebenso für Betriebsratsmitglieder: Urteil vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 231/78 - BAGE 34, 80; Urteil vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972).

    Während § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG die Vergütungspflicht für durch Personalratstätigkeit notwendige Arbeitsversäumnis regelt, bezieht sich § 44 Abs. 1 BPersVG auf solche Kosten der Personalratsmitglieder, die ihnen durch ihre Tätigkeit außerhalb der Vergütungspflicht des Arbeitgebers entstehen (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Urteil vom 22. August 1985 a.a.O. Bl. 236; ferner Urteil vom 27. Juli 1994 - 7 AZR 81/94 - AP Nr. 14 zu § 46 BPersVG Bl. 203).

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

    Sofern nicht ausnahmsweise eine Nettolohnvereinbarung besteht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Bruttovergütung (vgl. nur BAG 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 82; 17. April 1985 - 5 AZR 74/84 - BAGE 48, 229, 231 mwN; 18. Januar 2000 - 9 AZR 122/95 (B) - AP BGB § 288 Nr. 3 = EzA BGB § 288 Nr. 2, zu III 1 der Gründe).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Soweit in der Beschwerdebegründung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - (AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972) zitiert ist, sei noch bemerkt, dass der Senat diese Entscheidung im Beschluss vom 27. Januar 2004 verarbeitet und dabei auf den Unterschied zwischen der Reichweite des Lohnausfallprinzips nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG und dem Kostenerstattungsanspruch nach § 44 Abs. 1 BPersVG hingewiesen hat (a.a.O. S. 16 f.).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 AZR 873/95

    Steuerpflichtigkeit an sich steuerfreier Zulagen bei freigestelltem

    Der Arbeitgeber ist während der Freistellung eines Betriebs- bzw. Personalratsmitglieds weder nach § 37 Abs. 2 BetrVG noch nach § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG verpflichtet, neben der Fortzahlung des Bruttoarbeitsentgelts zusätzlich die Differenz zwischen Brutto- und Nettoarbeitsentgelt zu zahlen, die sich für den Arbeitnehmer daraus ergibt, daß Zulagen, die vor seiner Freistellung steuerfrei waren, infolge der Freistellung nunmehr der Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegen (vgl. BAG Urteile vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 231/78 - BAGE 34, 80 = AP Nr. 37 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972 unter Aufgabe von BAG Urteil vom 10. Juni 1969 - 1 AZR 203/68 - BAGE 22, 57 = AP Nr. 12 zu § 37 BetrVG).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Sofern nicht ausnahmsweise eine Nettolohnvereinbarung besteht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Bruttovergütung (vgl. nur BAG 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 82; 17. April 1985 - 5 AZR 74/84 - BAGE 48, 229, 231 mwN; 18. Januar 2000 - 9 AZR 122/95 (B) - AP BGB § 288 Nr. 3 = EzA BGB § 288 Nr. 2, zu III 1 der Gründe).
  • LAG München, 16.09.1997 - 6 Sa 758/96

    Haftung des Arbeitgebers: Steuernachteile infolge Besteuerung durch den

    In Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1980 - 6 AZR 231/78 (BAGE 34, 80) und vom 22. August 1985 - 6 AZR 504/93 (AP Nr. 50 zu § 37 BetrVG 1972) ist auch im Streitfall darauf abzustellen, daß die vom Kläger beanstandete Erhöhung seiner steuerlichen Belastungen allein auf steuerrechtlichen Regelungen und ihrer Anwendung beruht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.1995 - 3 Sa 191/95

    Erhöhung des Bruttoarbeitslohns aufgrund einer Personalratstätigkeit; Sicherung

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