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   BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11   

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https://dejure.org/2012,36369
BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11 (https://dejure.org/2012,36369)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 5 AZR 526/11 (https://dejure.org/2012,36369)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 5 AZR 526/11 (https://dejure.org/2012,36369)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Haftung für Vergütungsansprüche nach Insolvenzgeldzahlung; Berufen auf Versäumung der Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsübergang - Haftung für Vergütungsansprüche nach Insolvenzgeldzahlung - Berufen auf Versäumung der Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 2 S 1 BGB, § 613a Abs 5 BGB, § 242 BGB
    Betriebsübergang - Haftung für Vergütungsansprüche nach Insolvenzgeldzahlung - Berufen auf Versäumung der Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berufung des Betriebserwerbers auf Verfall des Vergütungsanspruchs treuwidrig bei unterlassener Unterrichtung über Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Einwendung des Verfalls

  • rewis.io

    Betriebsübergang - Haftung für Vergütungsansprüche nach Insolvenzgeldzahlung - Berufen auf Versäumung der Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Haftungs des Betriebserwerbers; Berufung auf Verfall der Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsansprüche bei Betriebsübergang ? Prüfung der Ausschlussfristen für jeden Schuldner (Veräußerer und Erwerber) gesondert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 86
  • NZA 2013, 376
  • BB 2012, 3072
  • DB 2013, 468
  • JR 2013, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Eine solche Regelung kann im Arbeitsvertrag, auch mittels Allgemeiner Geschäftsbedingung, wirksam vereinbart werden ( vgl. BAG 28. September 2005 -  5 AZR 52/05  - BAGE 116, 66 ; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30) .

    Das Erlöschen von Forderungen infolge des Ablaufs von Ausschlussfristen gehört zu den Einwendungen, die der Schuldner nach § 404 BGB auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten kann (st. Rspr., BAG 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - zu 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 15; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 32, AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30 zu § 115 SGB X) .

    Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist kann es deshalb ausreichen, wenn die erste Stufe gegenüber dem Veräußerer und die zweite Stufe gegenüber dem Erwerber gewahrt wird (vgl. BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68; vgl. auch 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 36, AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30 ) .

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Prozesszinsen kann die Klägerin gemäß §§ 291, 288 BGB erst ab dem der Zustellung folgenden Tag verlangen (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228) .
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Dementsprechend hat die Beklagte auch nicht behauptet, die Klägerin hätte die Ausschlussfrist auch dann versäumt, wenn sie ihrer Unterrichtungspflicht nachgekommen wäre (vgl. zur Beweislastumkehr BGH 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10 - Rn. 28, NJW 2012, 2427) .
  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Das Erlöschen von Forderungen infolge des Ablaufs von Ausschlussfristen gehört zu den Einwendungen, die der Schuldner nach § 404 BGB auch dem neuen Gläubiger entgegenhalten kann (st. Rspr., BAG 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - zu 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 15; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 32, AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30 zu § 115 SGB X) .
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist kann es deshalb ausreichen, wenn die erste Stufe gegenüber dem Veräußerer und die zweite Stufe gegenüber dem Erwerber gewahrt wird (vgl. BAG 21. März 1991 - 2 AZR 577/90 - zu II 3 c der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 49 = EzA BGB § 615 Nr. 68; vgl. auch 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - Rn. 36, AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30 ) .
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 159/97

    Konkursausfallgeld und Lohnsteuer

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Der Übergang erfasst die Bruttoforderung (BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 159/97 - AP BGB § 611 Lohnanspruch Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 10; BSG 20. Juni 2001 - B 11 AL 97/00 R - SozR 3-4100 § 141m Nr. 3) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Ihre Haftung als Betriebserwerberin ist nicht beschränkt (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10 = EzA BGB § 613a Nr. 211) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 236/02

    Ausschlußfrist und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Die Anwendung von § 242 BGB ist auch vom Achten Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 13. Februar 2003 (- 8 AZR 236/02 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162) in Erwägung gezogen worden, obwohl im Zeitpunkt dieser Entscheidung die Unterrichtungspflicht gemäß § 613 Abs. 5 BGB noch nicht bestand.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Eine solche Regelung kann im Arbeitsvertrag, auch mittels Allgemeiner Geschäftsbedingung, wirksam vereinbart werden ( vgl. BAG 28. September 2005 -  5 AZR 52/05  - BAGE 116, 66 ; 23. September 2009 - 5 AZR 518/08 - AP SGB X § 115 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 30) .
  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 592/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11
    Ihre Nichterfüllung kann zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen (BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 592/08 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

  • LAG Hamburg, 11.01.2011 - 4 Sa 62/10

    Haftung für Ansprüche auf Arbeitsentgelt durch Betriebsübernehmerin - Gewährung

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Das Vertrauen des anderen am Rechtsverhältnis beteiligten Teils, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben sei, ist vor allem dann schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist und im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat (BAG 22. August 2012 - 5 AZR 526/11 - Rn. 19 mwN) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 7 Sa 220/12

    Forderungsübergang von Insolvenzgeld - Betriebsübergang - Firmenfortführung -

    Der Betriebsnachfolger, der seine Betriebsnachfolge leugnet, kann sich nach Treu und Glauben i.d.R. nicht darauf berufen, dass die vorbehaltlose Abrechnung vom früheren Arbeitgeber erst nach dem Betriebsübergang und damit zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, zu dem dieser nicht mehr Arbeitgeber war (im Anschluss an BAG 22.08.2012 - 5 AZR 526/11).(Rn.49).

    Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22. August 2012 - 5 AZR 526/11, juris) auch für die Geltendmachung zur Wahrung von Ausschlussfristen.

    In diesem Fall einer unzulässigen Rechtsausübung iSv. § 242 BGB ist dem neuen Arbeitgeber die Berufung auf die Einwendung des Verfalls verwehrt (BAG 22. August 2012 - 5 AZR 526/11, juris).

    In einem solchen Fall ist die Ausnutzung der durch das widersprüchliche Verhalten geschaffenen Rechtslage wegen der Rechtsüberschreitung unzulässig (BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 - Rn. 53 mwN, EzA AGG § 3 Nr. 7; BAG 22. August 2012 - 5 AZR 526/11, juris; entsprechende Überlegungen bereits in BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244).

  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch

    Der Senat ist bereits in der Entscheidung vom 11. Februar 1998 (- 5 AZR 159/97 -, vgl. dort unter 4. der Gründe) zu § 141m Abs. 1 AFG von einem durch den Antrag auf Konkursausfallgeld (heute Insolvenzgeld) bewirkten Übergang der Bruttolohnforderung ausgegangen und hat hieran in der Entscheidung vom 22. August 2012 (- 5 AZR 526/11 -, vgl. dort unter Rn. 11) zu der vorliegend anzuwendenden Regelung des § 187 SGB III aF festgehalten.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19

    VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische

    Denn die Ausübung eines Rechts ist in der Regel rechtsmissbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (vgl. BGHZ 57, 108; NJW 2013, 1676; BAG NZA 2013, 376).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 7 Sa 913/13

    Anspruchsübergang - Insolvenzgeld - Beginn und Hemmung der Verjährung bei

    Der Übergang erfasst die Bruttoforderung (vgl. BAG vom 22.08.2012 - 5 AZR 526/11 - NZA 2013, 376 ff. Rd.-Z. 11 mwN.) Ausweislich der Aufstellung der Klägerin (Bl. 135 d. A.) erfolgte die Antragstellung der Arbeitnehmer zwischen dem 17.09.-10.12.2007.

    Anders als in dem Fall, der der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes zugrunde lag (BAG vom 22.08.2012 - 5 AZR 526/11 - NZA 2013, 376 ff.), regelt § 25 HGB nicht den gesetzlichen Übergang von Arbeitsverhältnissen auf den Erwerber, aus dem sich besondere Pflichten unter den Vertragspartnern ergeben könnten.

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.05.2014 - 6 Sa 391/13

    Berufung (unzulässig), unzulässige Rechtsausübung, Berufungsbegründung,

    Die Ausübung eines Rechts ist nämlich regelmäßig missbräuchlich, wenn der Berechtigte es gerade durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erworben hat (BAG, 22.08.2012 - NZA 2013, 376; Palandt, aaO. Rn. 43) So hat der 5.

    Die Berufungskammer folgt der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 22.08.2012 (5 AZR 526/11) vertretenen Auffassung, wonach der Einwand unzulässiger Rechtsausübung nur dann erhoben werden kann, wenn der Erwerb der Rechtsposition in einem inneren Zusammenhang mit einem rechtsuntreuen Verhalten steht.

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