Rechtsprechung
   BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30469
BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 (https://dejure.org/2017,30469)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 (https://dejure.org/2017,30469)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 (https://dejure.org/2017,30469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,30469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, § ... 72 Abs. 3 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 321 Abs. 1 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten; Ausschluss betrieblicher Mitbestimmung durch tarifliche Regelungen; Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus seinem allgemeinen ...

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • bag-urteil.com

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen - und die Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung bei der finanziellen Abgeltung von Überstunden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 115
  • BB 2018, 253
  • BB 2018, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Das Beteiligungsrecht dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 225) .
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09

    Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Damit ist mit Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstandes entfallen (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 41, BAGE 137, 203) .
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 9) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11

    Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (zu den Maßstäben siehe etwa BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Das Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines Tarifvertrags ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 21, BAGE 134, 249) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 15, BAGE 122, 127) .
  • LAG München, 17.12.2015 - 4 TaBV 54/15

    Unterlassungsansprüche des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2015 - 4 TaBV 54/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Zwar bilden die sich auf einem behaupteten mitbestimmungswidrigen und einem behaupteten betriebsvereinbarungswidrigen Verhalten gründenden Unterlassungsfolgen zwei eigenständige Streitgegenstände (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 26) .
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18

    Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit

    Bei dieser handelt es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand als bei der auf einem betriebsvereinbarungswidrigen Verhalten gründenden Unterlassungsfolge (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 26) .
  • LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17

    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung

    Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Gruppen von diesen zu welchen Zeiten und im welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 -, juris, Rn. 29, stRspr.; zuletzt auch BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 -, juris, Rn. 24).
  • LAG Hessen, 03.03.2022 - 5 TaBV 47/21

    Unterlassung von Änderungen mitbestimmter Dienstpläne; Recht auf Unterlassung des

    Bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers entsteht eine betriebsverfassungswidrige Lage, die durch den Unterlassungsanspruch beseitigt werden soll (vgl. z. B. BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 21, m. w. N.).

    Da der Betriebsrat diesen Antrag nicht gestellt hat, ist mit Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstandes entfallen (vgl. BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 28, zit. nach juris).

  • ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19

    Freistellungstage in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 24/16, juris, Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht