Rechtsprechung
BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 1 TVG
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- IWW
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG, § ... 72 Abs. 3 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 321 Abs. 1 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten; Ausschluss betrieblicher Mitbestimmung durch tarifliche Regelungen; Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus seinem allgemeinen ...
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- bag-urteil.com
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- Betriebs-Berater
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- rewis.io
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- rechtsportal.de
Antragsbefugnis des Betriebsrats im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren bei Mitbestimmungsangelegenheiten
- datenbank.nwb.de
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen - und die Mitbestimmung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abgeltung von Überstunden und Freizeitansprüchen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Keine Mitbestimmung bei der finanziellen Abgeltung von Überstunden
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 03.06.2015 - 3 BV 39/14
- LAG München, 17.12.2015 - 4 TaBV 54/15
- BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Papierfundstellen
- NZA 2018, 115
- BB 2018, 253
- BB 2018, 51
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Das Beteiligungsrecht dient dazu, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 24 mwN, BAGE 153, 225) . - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 97/09
Sozialplanabfindung - Bemessungsdurchgriff im Konzern
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Damit ist mit Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstandes entfallen (vgl. BAG 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 - Rn. 41, BAGE 137, 203) . - BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13
Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung kann sich der Betriebsrat gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 30. Juni 2015 - 1 ABR 71/13 - Rn. 16 mwN) .
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während …
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Ob diese Ansprüche tatsächlich bestehen, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 77/10 - Rn. 9) . - BAG, 22.05.2012 - 1 AZR 103/11
Tariföffnungsklausel - Betriebsvereinbarung mit Rückwirkung
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Das ergibt die Auslegung des Tarifvertrags (zu den Maßstäben siehe etwa BAG 22. Mai 2012 - 1 AZR 103/11 - Rn. 12 mwN) . - BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09
Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Das Überwachungsrecht des Betriebsrats bei der Durchführung eines Tarifvertrags ist darauf beschränkt, eine Nichtbeachtung oder fehlerhafte Durchführung der Vorschriften beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 ABR 6/09 - Rn. 21, BAGE 134, 249) . - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 15, BAGE 122, 127) . - LAG München, 17.12.2015 - 4 TaBV 54/15
Unterlassungsansprüche des Betriebsrats im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2015 - 4 TaBV 54/15 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17
Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung
Sie wird bestimmt durch den vertraglich geschuldeten regelmäßigen zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung und die für ihn erfolgte Verteilung auf einzelne Zeitabschnitte (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 24 mwN) . - BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16
Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung
Zwar bilden die sich auf einem behaupteten mitbestimmungswidrigen und einem behaupteten betriebsvereinbarungswidrigen Verhalten gründenden Unterlassungsfolgen zwei eigenständige Streitgegenstände (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 26) . - BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
Bei dieser handelt es sich um einen anderen Verfahrensgegenstand als bei der auf einem betriebsvereinbarungswidrigen Verhalten gründenden Unterlassungsfolge (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 26) .
- LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung …
Inhalt dieses Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Gruppen von diesen zu welchen Zeiten und im welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 -, juris, Rn. 29, stRspr.; zuletzt auch BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 24/16 -, juris, Rn. 24). - LAG Hessen, 03.03.2022 - 5 TaBV 47/21
Unterlassung von Änderungen mitbestimmter Dienstpläne; Recht auf Unterlassung des …
Bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers entsteht eine betriebsverfassungswidrige Lage, die durch den Unterlassungsanspruch beseitigt werden soll (vgl. z. B. BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 21, m. w. N.).Da der Betriebsrat diesen Antrag nicht gestellt hat, ist mit Ablauf der zweiwöchigen Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO die Rechtshängigkeit dieses Streitgegenstandes entfallen (vgl. BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 24/16 - Rn. 28, zit. nach juris).
- ArbG Bonn, 30.10.2019 - 2 Ca 1450/19
Freistellungstage in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen
Inhalt des Mitbestimmungsrechts ist die Regelungsfrage, ob zusätzlicher Arbeitsbedarf durch eine vorübergehende Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit abgedeckt werden soll und welche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen in welchem Umfang diese Arbeit leisten sollen (BAG, Beschluss vom 22.08.2017 - 1 ABR 24/16, juris, Rn. 24).