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   BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17   

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BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17 (https://dejure.org/2017,34345)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2017 - 10 AZB 46/17 (https://dejure.org/2017,34345)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 (https://dejure.org/2017,34345)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 66 Abs 1 S 2 ArbGG, § 64 Abs 1 ArbGG, § 9 Abs 5 S 4 ArbGG
    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • IWW

    § 66 Abs. 1 ArbGG, § ... 77 Satz 1 und Satz 4 ArbGG, § 575 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 1, § 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG, § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 63 GKG

  • Wolters Kluwer

    Unvollständigkeit einer Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Urteil; Zugang eines Schriftsatzes bei einer gemeinsamen Einlaufstelle mehrerer Gerichte; Weiterleitung eines bei einem nicht zuständigen Gericht eingelegten Rechtsmittels

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte - Weiterleitung an das zuständige Gericht - Wiedereinsetzung - Kausalität des Verschuldens

  • bag-urteil.com

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • rewis.io

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbelehrung; fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift; gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • rechtsportal.de

    Unvollständigkeit einer Rechtsmittelbelehrung im erstinstanzlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift - gemeinsame Einlaufstelle mehrerer Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte adressierte Berufungsschrift - und der gemeinsame Nachtbriefkasten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfrist - und die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3614
  • NZA 2017, 1286
  • BB 2017, 2291
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat jedoch darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 22) .

    Der Kläger konnte nicht damit rechnen, dass der Schriftsatz noch am selben Tag vom Arbeitsgericht an das zuständige Landesarbeitsgericht weitergeleitet wird (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe; BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 22; 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12 - Rn. 23) .

  • LAG Thüringen, 18.04.2017 - 6 Sa 328/15

    Unzulässige Berufung bei verspätetem Zugang einer an das Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Die Revisionsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 18. April 2017 - 6 Sa 328/15 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Der Kläger konnte nicht damit rechnen, dass der Schriftsatz noch am selben Tag vom Arbeitsgericht an das zuständige Landesarbeitsgericht weitergeleitet wird (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe; BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 22; 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12 - Rn. 23) .
  • BGH, 02.03.2010 - IV ZB 15/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wahrung der Berufungsfrist bei Eingang der

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Ein bei einer gemeinsamen Einlaufstelle mehrerer Gerichte eingegangener Schriftsatz einer Partei ist mit der Einreichung bei der Einlaufstelle bei dem Gericht eingegangen, an das er adressiert ist (BGH 2. März 2010 - IV ZB 15/09 - Rn. 6 mwN) .
  • BAG, 02.06.1986 - 6 AZB 2/86

    Teilweise fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelbelehrung im ganzen

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Diese wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86 - zu II der Gründe; Düwell/Lipke/Reinfelder 4. Aufl. § 9 Rn. 71; Schwab/Weth/Weth 4. Aufl. ArbGG § 9 Rn. 29) .
  • BGH, 18.02.1997 - VI ZB 28/96

    Klage einer Betriebskrankenkasse auf Erstattung von Aufwendungen aus

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Es liegt auch kein Sonderfall vor, in dem die Fehlerhaftigkeit der Adressierung ohne weiteres erkennbar war (vgl. hierzu BGH 18. Februar 1997 - VI ZB 28/96 -) .
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Der Kläger konnte nicht damit rechnen, dass der Schriftsatz noch am selben Tag vom Arbeitsgericht an das zuständige Landesarbeitsgericht weitergeleitet wird (vgl. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe; BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 22; 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12 - Rn. 23) .
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17
    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Prozessbevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, BVerfGK 7, 198) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - aaO; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.08.2018 - 2 AZN 269/18

    Übermittlung eines elektronischen Dokuments

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, BVerfGK 7, 198; BAG 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

  • LAG Hessen, 18.10.2018 - 11 Sa 70/18

    § 130a Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 2 ERVV

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16) .
  • LAG Hessen, 06.03.2019 - 2 Sa 369/18

    Die Gerichte trifft auch unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen

    Dies enthöbe die Verfahrensbeteiligten und deren Bevollmächtigte ihrer eigenen Verantwortung für die Einhaltung der Formalien und überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens ( vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10, nach juris; BAG, Beschluss vom 5. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, nach juris; BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16, nach juris ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2022 - 6 Sa 45/22

    Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzungantrag,

    Wird der zur Wahrung der Frist des § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG eingereichte Schriftsatz statt an das Landesarbeitsgericht an das Arbeitsgericht adressiert und verzögert sich die Weiterleitung des Schriftsatzes an das Landesarbeitsgericht, ist Wiedereinsetzung nur dann zu gewähren, wenn der Schriftsatz bei unverzögerter Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang noch fristgerecht beim Landesarbeitsgericht eingegangen wäre (BAG 22.08.2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 13.
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