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   BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19   

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https://dejure.org/2019,25712
BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19 (https://dejure.org/2019,25712)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2019 - 2 AZR 111/19 (https://dejure.org/2019,25712)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 (https://dejure.org/2019,25712)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 561 ZPO, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 130 Abs. 1 BGB, § 188 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 2, § 286 Abs. 1 ZPO, § 5 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Einwurf in den Hausbriefkasten als Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden; Eingeschränkte Revisionskontrolle über Bestehen und Inhalt einer Verkehrsanschauung; Substantiierte gerichtliche Feststellungen zum Wandel einer Verkehrsanschauung

  • Betriebs-Berater

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Eingang im Hausbriefkasten

  • rewis.io

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten - Verkehrsanschauung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 S. 1
    Zugang von Willenserklärungen unter Abwesenden - Zugang einer Kündigungserklärung; Einwurf in den Hausbriefkasten

  • rechtsportal.de

    Einwurf in den Hausbriefkasten als Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden

  • datenbank.nwb.de

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einwurf in den Hausbriefkasten um 13:25 Uhr - Zugang noch am gleichen Tag?

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung im Ausland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang einer Kündigungserklärung - durch Einwurf in den Hausbriefkasten

  • lto.de (Pressebericht, 22.10.2019)

    Kündigungszugang: Wann schaut der Normalbürger in seinen Briefkasten?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • bag-urteil.com (Tenor)

    Kündigung - Zugang der Kündigungserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in einen Hausbriefkasten

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer am Nachmittag in den Hausbriefkasten eingeworfenen Kündigung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Kündigungszugang - Örtliche Postzustellzeiten weiterhin maßgeblich

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wann wird eigentlich der Briefkasten geleert? - Wirksamer Zugang einer Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wirksamer Zugang einer Kündigung bei Einwurf in den Briefkasten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zugang von Kündigungserklärungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann geht die Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten zu?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber-Kündigung im Briefkasten: Wann beginnt Klagefrist?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beginn der dreiwöchigen Frist zum Vorgehen gegen die Kündigung durch den Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Briefkasten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang einer Kündigungserklärung bei Einwurf in den Hausbriefkasten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Zugang der Kündigung durch Einwurf in den Hausbriefkasten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zugang der Kündigung im Hausbriefkasten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3666
  • NZA 2019, 1490
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    bb) Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof haben bislang die Annahme einer Verkehrsanschauung, wonach bei Hausbriefkästen im Allgemeinen mit einer Leerung unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten zu rechnen sei, die allerdings stark variieren können, nicht beanstandet (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21, 35; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 3 der Gründe) .

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 22. März 2012 (- 2 AZR 224/11 - Rn. 21) auf die (örtlich) stark variierenden Postzustellungszeiten, die für die Bestimmung der Verkehrsanschauung herangezogen werden können, hingewiesen.

    Zu den tatsächlichen Grundlagen einer gewandelten Verkehrsanschauung muss das Landesarbeitsgericht Feststellungen treffen (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 34) .

    Wenn das Landesarbeitsgericht zum Ergebnis käme, die Klage sei nicht verspätet, wäre der Hilfsantrag des Klägers nach § 5 KSchG nicht zur Entscheidung angefallen (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 14; 28. Mai 2009 - 2 AZR 732/08 - Rn. 17, BAGE 131, 105) .

  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 200/17

    Das beste Netz - Wettbewerbsverstöße eines

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    aa) Die Feststellung des Bestehens und Inhalts einer Verkehrsanschauung ist eine im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, deren tatrichterliche Beantwortung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle daraufhin unterliegt, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung einen falschen rechtlichen Maßstab angelegt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 13 f.; 12. April 2016 - 9 AZR 744/14 - Rn. 13 ff.; BGH 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Rn. 33; 17. Mai 2018 - I ZR 252/16 - Rn. 39) .

    Insoweit kann es auch ausreichen, dass er den angesprochenen Verkehrskreisen angehört (vgl. BGH 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Rn. 34) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317; 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - Rn. 11; 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

    Zu diesen könnte zB eine Vereinbarung mit dem Postboten über persönliche Zustellzeiten zählen (vgl. BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - aaO) , konkrete eigene Leerungsgewohnheiten oder auch die krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheit (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317) .

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    bb) Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof haben bislang die Annahme einer Verkehrsanschauung, wonach bei Hausbriefkästen im Allgemeinen mit einer Leerung unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten zu rechnen sei, die allerdings stark variieren können, nicht beanstandet (vgl. BAG 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21, 35; BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - zu II 3 der Gründe) .

    Zu diesen könnte zB eine Vereinbarung mit dem Postboten über persönliche Zustellzeiten zählen (vgl. BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - aaO) , konkrete eigene Leerungsgewohnheiten oder auch die krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheit (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317) .

  • BGH, 01.10.1992 - V ZR 36/91

    Sachmangel und Erfüllungsanspruch bei Sachgesamtheit

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    Die Fortdauer des Bestehens oder Nichtbestehens einer Verkehrsanschauung wird nicht vermutet (BGH 1. Oktober 1992 - V ZR 36/91 - zu III der Gründe) .

    Dabei muss das Gericht eine von ihm in Anspruch genommene eigene Sachkunde im Urteil darlegen (vgl. BGH 1. Oktober 1992 - V ZR 36/91 - zu III der Gründe) .

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    Sie ist daher in der Revisionsinstanz ebenfalls nur daraufhin zu überprüfen, ob der Tatrichter den Prozessstoff verfahrensfehlerfrei ausgeschöpft und seine Beurteilung zur Verkehrsauffassung frei von Widersprüchen zu den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen vorgenommen hat (BGH 17. Juli 2013 - I ZR 21/12 - Rn. 29; 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - zu II 1 d der Gründe) .

    Dies gilt aber nicht, wenn es um die Feststellung der Verkehrsauffassung der Allgemeinheit geht, zu der der Tatrichter als Teil der Allgemeinheit regelmäßig ohne Weiteres in der Lage ist, ohne dass dies einer Darlegung im Berufungsurteil bedarf (BGH 18. Oktober 2001 - I ZR 193/99 - zu II 1 b der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 9 Sa 69/18

    Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 14. Dezember 2018 - 9 Sa 69/18 - aufgehoben.
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 377/16

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung - durch Spenden

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    aa) Die Feststellung des Bestehens und Inhalts einer Verkehrsanschauung ist eine im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage, deren tatrichterliche Beantwortung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle daraufhin unterliegt, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung einen falschen rechtlichen Maßstab angelegt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 16. Mai 2017 - 9 AZR 377/16 - Rn. 13 f.; 12. April 2016 - 9 AZR 744/14 - Rn. 13 ff.; BGH 24. Januar 2019 - I ZR 200/17 - Rn. 33; 17. Mai 2018 - I ZR 252/16 - Rn. 39) .
  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    Hierzu bedarf es allerdings eines substanziierten Tatsachenvortrags der Beklagten, die für den ihr günstigen Umstand eines Zugangs des Kündigungsschreibens noch am 27. Januar 2017 die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH 18. Januar 1978 - IV ZR 204/75 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 70, 232; Palandt/Ellenberger 78. Aufl. § 130 Rn. 21; Erman/Arnold BGB 15. Aufl. § 130 Rn. 34) .
  • BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05

    Zum Zugang von Schriftstücken

    Auszug aus BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317; 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - Rn. 11; 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 744/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 RettAssG - Anspruch auf angemessene Vergütung

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 252/16

    Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 474/12

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17

    Rechtsanwaltshaftung: Ungeprüfte Übernahme der Angaben des Mandanten zum

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche;

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgeschaltete Empfangseinrichtungen (st. Rspr., s. nur BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12 mwN.).
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Unterlässt er dies, wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12; 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21, jeweils mwN.) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

    Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof haben bislang die Annahme einer Verkehrsanschauung, wonach bei Hausbriefkästen im Allgemeinen mit einer Leerung unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten zu rechnen sei, die allerdings stark variieren können, nicht beanstandet (BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 15; 27. März 2012 - 2 AZR 224/11 - Rn. 21, jeweils mwN.).

    a) Die Beklagte, die für den für sie günstigen Umstand eines Zugangs des Kündigungsschreibens noch am 25. November 2019 die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 30 mwN.), hat nicht substantiiert vorgetragen, dass eine gewandelte Verkehrsauffassung festzustellen wäre, die beispielsweise aufgrund geänderten Lebensumstände eine spätere Leerung des Hausbriefkasten als unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten - etwa mehrere Stunden nach dem Einwurf oder bezogen auf eine "feste" Uhrzeit am Tag - zum Gegenstand hätte.

    Unter Zugrundelegung der Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - ist es für den Vortrag zu einer gewandelten Verkehrsauffassung nicht ausreichend, auf die "überwiegende Anzahl der ganztags und nachmittags arbeitenden Bevölkerung" hinzuweisen und die Einholung eines demoskopischen Gutachtens anzubieten.

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht (22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 20) darauf hingewiesen, dass nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung überhaupt kernerwerbstätig ist, darunter geringfügig Beschäftigte und Personen in Teilzeit mit weniger als 20 Stunden Wochenarbeitszeit.

    Es ist ebenfalls nicht ersichtlich, warum die Lebensumstände der Minderheit der "ganztags und nachmittags arbeitenden Bevölkerung" die Verkehrsauffassung betreffend die Leerung von Hausbriefkästen der Gesamtbevölkerung bestimmen sollen (vgl. BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 20).

    Etwaig seltene späte Zustellungen durch private Anbieter prägen in der Regel nicht die Verkehrsanschauung über die regelmäßige Leerung des Hausbriefkastens (BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 26).

    Auch bei der beabsichtigten Abgabe einer Willenserklärung unter Anwesenden gelingt es nicht stets, eine Frist voll auszuschöpfen (BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 26).

    Maßgeblich ist insoweit die Zustellzeit am Zustellort (vgl. BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 21), das heißt in der von dem Kläger bewohnten Straße (vgl. BGH 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - Rn. 16 mwN., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

    Es muss dann allerdings die Parteien zunächst zu diesem Vorgehen anhören und in den Entscheidungsgründen erkennen lassen, woraus es seine neben der juristischen Fachkompetenz bestehende fachfremde Expertise ableitet (vgl. BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 17; BGH 13. Januar 2015 - VI ZR 204/14 - Rn. 5; Greger in: Zöller 33. Aufl. ZPO Vor § 402 Rn. 12 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 05.11.2021 - 6 Sa 315/21

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld; Auslegung eines Tarifvertrages

    Vielmehr ist der Zugang erst erfolgt, wenn der Empfänger nach den gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit gehabt hat, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (ständige Rspr., vgl. nur BAG v. 22.08.2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12; BAG v. 25.04.2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15).

    Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen (BAG v. 22.08.2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12).

  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Unterlässt er dies, wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. BAG vom 22.08.2019 - 2 AZR 111/19; BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 493/17; BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14; BGH vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17; BGH vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05).
  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.8. 2019 - 2 AZR 111/19, NZA 2019, 1490 Rz. 12 m.w.N.; BAG v. 25.4. 2018 - 2 AZR 493/17, NZA 2018, 1157 Rz. 15) und des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH v. 14.2. 2019 - IX ZR 181/17, NJW 2019, 1151 Rz. 11) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB dann zu, wenn sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

    Örtliche unterschiedliche Zeiten der Postzustellung stellen nach übereinstimmender Ansicht von Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof, welche beide die Annahme einer Verkehrsanschauung, bei Hausbriefkästen sei im Allgemeinen mit einer Leerung unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten zu rechnen, die allerdings stark variieren können, nicht beanstandet haben (BAG v. 22.8. 2019, a.a.O., Rz. 15 m.w.N.; BGH v. 21.1. 2004 - XII ZR 214/00, NJW 2004, 1320, unter II 3 der Gründe) - nicht unbeachtliche individuelle Verhältnisse des Empfängers dar.

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
    Seite 7 Energiewirtschaftsunternehmen schutzbedürftiger sein als eine Partei eines Mietvertrages bei Einhaltung der Frist zur Kündigung (BGH, Urteil vom 05. Dezember 2007, XII ZR 148/05, Rn. 9), jemand, der einen Arbeitsvertrag kündigt (BAG, NJW 2019, 3666 Rn. 12, beck-online), jemand, der einen Einspruch beim Finanzamt widerrufen will (BFH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - X R 38/05 -, BFHE 216, 297), oder auch nur jemand, der allgemein innerhalb einer Frist beispielsweise ein Angebot zum Vertragsschluss annehmen möchte (OLG Rostock, NJW-RR 1998, 526)? Für eine fristgebundene Annahme beispielsweise eines Bauvertrages mit einem Unternehmen über neue Stromleitungen würde für die Verfügungsklägerin zweifelsfrei § 130 BGB auch hinsichtlich des zu erwartenden Büroschlusses des Vertragspartners gelten; ein gravierender Grund, weshalb anderes für eine - letztlich auf zivilrechtlichen Vertragsschluss gerichtete - Rügeerklärung in einem Ausschreibungsverfahren über einen Wegenutzungsvertrag gegenüber der angestrebten Vertragspartnerin gelten soll, kann allein aus dem Umstand, dass es sich bei dieser um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft handelt, nicht abgeleitet werden.
  • ArbG Nürnberg, 23.11.2022 - 4 Ca 4439/21

    Nachweis des Zeitpunkts des Zugangs eines Kündigungsschreibens -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BAG v. 22.08.2019, Az. 2 AZR 111/19; m.w.N.) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden im Sinne von § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.

    Die allgemeinen örtlichen Postzustellungszeiten sind vielmehr dazu geeignet, die Verkehrsauffassung über die übliche Leerung des Hausbriefkastens zu bestimmen, selbst wenn diese örtlich stark variieren (vgl. BAG v. 22.08.2019, a.a.O.; m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.2023 - 10 Sa 78/22

    Zurückweisung von Vorbringen - Nachweispflicht bzgl. des bei der Kündigung eines

    Die "gewöhnlichen Verhältnisse" und die "Gepflogenheiten des Verkehrs", unter denen gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Möglichkeit der Kenntnisnahme von einer verkörperten Willenserklärung unter Abwesenden auszugehen ist, mussten nicht näher aufgeklärt werden (vgl. hierzu BAG 22. August 2019 - 2 AZR 111/19 - Rn. 12 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2020 - 10 Sa 2039/19

    Anforderungen an Korrekturabrechnung

  • LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 550/22

    Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - beweiswert

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 11/21

    Zeugenbeweis beim Zugang eines Kündigungsschreibens

  • LAG München, 29.04.2021 - 3 Sa 1185/20

    Zugang einer Kündigung, Nachweis, Beweisanzeichen

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 3 Ta 141/23

    Keine Änderung der Rechtswegzuständigkeit bei späterem Auswechseln der

  • ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20

    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender

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