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   BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92   

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https://dejure.org/1992,9731
BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92 (https://dejure.org/1992,9731)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1992 - 5 AS 8/92 (https://dejure.org/1992,9731)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 (https://dejure.org/1992,9731)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten - Bindung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse - Offensichtliche Gesetzeswidrigkeit eines Verweisungsbeschlusses auf Grund der Versagung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Amtsgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, a.a.O., GVG § 17 a Rz 13).

  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Das Bundesarbeitsgericht ist vorliegend für die beantragte Bestimmung zuständig, weil es in dem Zuständigkeitsstreit zwischen dem Arbeitsgericht und dem Amtsgericht zuerst um die Bestimmung angegangen worden ist (vgl. BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.; BGHZ 44, 14, 15) [BGH 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64].
  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 36 Rz 25, 28; a.A. zum neuen Recht Zöller/Gummer, a.a.O., GVG § 17 a Rz 13).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Abgesehen davon ist anerkannt, daß Verweisungsbeschlüsse nicht schon immer dann offensichtlich gesetzwidrig sind, wenn sie grob fehlerhaft sind (BAG Beschluß vom 1. März 1984 - 5 AS 5/84 - AP Nr. 35 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.).
  • BAG, 01.03.1984 - 5 AS 5/84

    Verweisungsbeschluß - Arbeitsgericht - Gerichtsbarkeit - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Abgesehen davon ist anerkannt, daß Verweisungsbeschlüsse nicht schon immer dann offensichtlich gesetzwidrig sind, wenn sie grob fehlerhaft sind (BAG Beschluß vom 1. März 1984 - 5 AS 5/84 - AP Nr. 35 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.).
  • BAG, 25.11.1983 - 5 AS 20/83

    Gerichtsstand - Bestimmung - Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Diese Vorschrift ist auch bei einem negativen Kompetenzkonflikt von Gerichten verschiedener Gerichtsbarkeiten anwendbar (BAGE 44, 246 [BAG 23.11.1983 - 5 AS 20/83] = AP Nr. 34 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 -, n.v.).
  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses nach Erlass eines

    Es darf den Rechtsstreit nur dann nicht mehr verweisen, wenn es seine Rechtswegzuständigkeit durch Beschluß nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG bejaht hat, oder der Rechtsstreit in dieser Instanz bereits abgeschlossen ist, d.h. keine gerichtlichen Entscheidungen mehr zu treffen sind (Senatsbeschlüsse vom 2. August 1982 - 5 AR 146/82 - BAGE 39, 269 [BAG 02.08.1982 - 5 AR 146/82] = AP Nr. 29 zu § 36 ZPO; vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 - juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19. Aufl. 1995, § 36 Rz 26).
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