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   BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04   

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BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 (https://dejure.org/2005,1891)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung die Zeiten der früheren Arbeitsverhältnisse auf die Wartezeit; Kündigung durch den Arbeitgeber vor Ablauf der Wartezeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung: innerhalb der Wartezeit bei KSchG und fehlende Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 4; ; ZPO § 256; ; BGB § 242; ; BGB § 612a; ; TzBfG § 16; ; BetrVG § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Ordentliche Kündigung eines unwirksam befristeten Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses: Anforderungen an die Mitteilung eines Kündigungsgrundes; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1612
  • NZA 2006, 429
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    b) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 4 b bb (1) der Gründe) .
  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08

    Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2016 - 18 U 10/15

    Kündigung als Maßnahme im Sinne von § 612a BGB

    Als "Maßnahmen" i.S.d. § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG, Urteil v. 22.9.2005 - 6 AZR 607/04, NZA 2006, 429 ff.).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    b) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist (BAG 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 4 b bb (1) der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2014 - 1 Sa 1273/13

    Kurzfristige Unterbrechungen und Wartezeit

    Trotz rechtlicher Unterbrechung ist danach die Zeit eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber bei erneuter Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG anzurechnen, wenn die Unterbrechung verhältnismäßig kurz ist und zwischen beiden Arbeitsverhältnissen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - EzA KSchG § 1 Nr. 58; BAG 23.05.2013 - 2 AZR 54/12 - EzA KSchG § 23 Nr. 39; BAG 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - juris).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2).

    Danach ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).

  • LAG Düsseldorf, 13.01.2012 - 6 Sa 1238/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen beabsichtigter Übernahme eines

    Für den Bereich des Kündigungsschutzes hat das Bundesarbeitsgericht regelmäßig angenommen, dass Unterbrechungen dann unschädlich sind, wenn zwischen dem vorangegangenen und dem nachfolgenden Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG v. 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit; BAG v. 10.05.1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Gründe sein (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.).

    Eine zeitliche Unterbrechung von über fünf Monaten ist zu groß, um noch von einem sachlichen Zusammenhang ausgehen zu können (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.).

    Die Grenze zu einer unschädlichen Unterbrechung wird in der Regel ab einem Unterbrechungszeitraum von drei Wochen gesehen (BAG v. 22.09.2005 a.a.O.; BAG v. 09.08.2000 - 7 AZR 339/99 - zitiert nach juris).

  • LAG Hamm, 09.08.2007 - 17 Sa 404/07

    Verpflichtung eines ehemaligen Arbeitgebers zur Zahlung von Besitzstandszulagen;

    Für die Wartezeiten von §§ 1 Abs. 1 KSchG, 622 Abs. 2 BGB, 4 BUrlG, 3 Abs. 3 EFZG hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses sich auf deren Lauf dann nicht auswirken, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis zu bejahen ist (vgl. zu § 1 Abs. 1 KSchG BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429; KR-Griebeling, 8. Aufl., § 1 KSchG Rdnr. 108; zu § 622 Abs. 2 BGB, KR-Spilger, a.a.O., § 622 BGB Rdnr. 58 und zu § 3 Abs. 3 EFZG, BAG, Urteil vom 22.08.2001 - 5 AZR 699/99 - NZA 2002, 610).

    Das ist der Fall, wenn die Ausübung des Rechts als Vorwand dient, um vertragsfremde oder unlautere Zwecke zu erreichen (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Wartezeit; Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 607/04 - NZA 2006, 429).

    So hat es das Bundesarbeitsgericht als gegen Treu und Glauben verstoßend angesehen, wenn ein Arbeitgeber einen festen Bestand von Arbeitnehmern planmäßig mit Zeiten erheblicher Unterbrechung einsetzt, um sich einerseits die von den Arbeitnehmern bereits gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen zu Nutze zu machen, andererseits aber das Entstehen des gesetzlichen Kündigungsschutzes zu verhindern (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305; Urteil vom 22.09.2005, a.a.O.).

  • ArbG Hamburg, 31.08.2010 - 19 Ca 215/10

    Unwirksamkeit einer Kündigung - Maßregelung - Zusammenhang zwischen

    Auch die Kündigung kann eine Maßnahme im Sinne des § 612a BGB darstellen (BAG, Urteil vom 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - juris; Thüsing/Laux/Lembke/Stelljes, KSchG, § 612a BGB Rn. 20 m.w.N.).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 856/07

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    b) Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen von § 1 Abs. 1 KSchG und § 622 Abs. 2 BGB Unterbrechungen unschädlich sind, wenn zwischen dem alten und dem neuen Arbeitsverhältnis ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (zu § 1 Abs. 1 KSchG vgl. Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58; zuletzt BAG 28. August 2008 - 2 AZR 101/07 - zu § 622 BGB vgl. 18. September 2003 - 2 AZR 330/02 - AP BGB § 622 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 622 Nr. 2).

    Danach ist regelmäßig von einer rechtlich relevanten Unterbrechung auszugehen, wenn der Unterbrechungszeitraum mehr als drei Wochen beträgt (Senat 22. September 2005 - 6 AZR 607/04 - zu II 1 c der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 20 = EzA KSchG § 1 Nr. 58).

  • LAG Thüringen, 20.09.2007 - 3 Sa 78/07
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 496/10

    Stufenzuordnung - Anwendbarkeit des TVÜ-Länder

  • LAG Düsseldorf, 16.01.2008 - 12 Sa 1524/07

    Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2008 - 10 Sa 767/07

    Tarifauslegung - Zur Neubegründung befristeter Arbeitsverhältnisse im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15

    Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter

  • LAG Hessen, 24.04.2012 - 12 Sa 330/11

    Nichterreichen der gesetzlichen Wartezeit für den Kündigungsschutz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.02.2018 - 11 Sa 159/17

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung eines Garten- und Friedhofsarbeiters einer

  • ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 889/09

    Feststellung des Fortbestehens bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infolge

  • LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06

    Auslegung des Begriffs Stammpersonal

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - 2 Sa 806/06

    Kündigung im Kleinbetrieb: Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; Voraussetzung

  • LAG Köln, 04.05.2012 - 4 Sa 56/12

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Befristung; Treu und Glauben

  • SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18

    Eine Unterbrechung durch Arbeitslosigkeit von bis zu einem Monat ist für das

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
  • LAG Niedersachsen, 27.08.2007 - 9 Sa 1852/06

    Betriebsübergang - Übernahme des wesentlichen Teils der Belegschaft - Berechnung

  • ArbG Herford, 08.09.2010 - 1 Ca 387/10

    Kündigung wegen Verstoßes gegen das Maßregelungsverbot (hier: nach Geltendmachung

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2007 - 11 (16) Sa 1238/06
  • ArbG Frankfurt 10 Ca 1439/19, 20.08.2019 - 10 Ca 1439/19
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