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   BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09   

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https://dejure.org/2010,9318
BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09 (https://dejure.org/2010,9318)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2010 - 4 AZR 112/09 (https://dejure.org/2010,9318)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 (https://dejure.org/2010,9318)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte; ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte
    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Oberarztes; Begriff des "Teilbereichs einer Klinik oder Abteilung"; Tarifliche Bewertung einer vor Inkrafttreten des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte/TdL) ausgeübten Funktion

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte - ausdrückliche Übertragung medizinischer Verantwortung durch den Arbeitgeber für einen Teilbereich einer Klinik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Oberarztes; Begriff des "Teilbereichs einer Klinik oder Abteilung"; Tarifliche Bewertung einer vor Inkrafttreten des TV-Ärzte/TdL ausgeübten Funktion

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Oberarztes; Begriff des "Teilbereichs einer Klinik oder Abteilung"; Tarifliche Bewertung einer vor Inkrafttreten des TV-Ärzte/TdL ausgeübten Funktion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    (1) Die Auslegung des Begriffs des Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, ArztR 2010, 228) .

    Es ist aber regelmäßig davon auszugehen, dass ein solcher Teilbereich im tariflichen Sinne über eine bestimmte Mindestgröße verfügen muss und nicht auf der untersten Hierarchieebene stehen kann, was jedoch durch die Anforderung einer organisatorischen Selbständigkeit und die Anbindung an das Merkmal der "medizinischen Verantwortung" in der Regel auch ausgeschlossen sein dürfte (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 36 mwN, NZA 2010, 895) .

    Dies gebietet der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, insbesondere im Hinblick auf neue, erst durch die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (zB - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) höchstrichterlich einer näheren Auslegung unterzogene tarifliche Tätigkeitsmerkmale, die gemessen an der komplexen Wirklichkeit einen außerordentlich hohen Abstraktionsgrad aufweisen und dementsprechend einer intensiven Auslegung unterzogen werden müssen.

    Das gilt auch, wenn er die Tätigkeit weiter ausüben lässt, weil er der Auffassung ist, sie erfülle nicht das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL (vgl. dazu ausf. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 56 bis 67 mwN, NZA 2010, 895).

    Von der Übertragung einer medizinischen Verantwortung im Tarifsinne kann demnach nur dann gesprochen werden, wenn sich das Aufsichts- und - eingeschränkte - Weisungsrecht auch auf Fachärzte der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL erstreckt und andererseits die Verantwortung für den Bereich ungeteilt ist (vgl. dazu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53 mwN, NZA 2010, 895) .

    c) In seiner Entscheidung über eine Ärztin der KAI, die als Leiterin eines Arbeitsbereichs eingesetzt wurde (9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - ArztR 2010, 228) , hat der Senat einen Arbeitsbereich der KAI als grundsätzlich geeignet angesehen, ein Teilbereich im tariflichen Sinne zu sein.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 568/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    (1) Die Auslegung des Begriffs des Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, ArztR 2010, 228) .

    c) In seiner Entscheidung über eine Ärztin der KAI, die als Leiterin eines Arbeitsbereichs eingesetzt wurde (9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - ArztR 2010, 228) , hat der Senat einen Arbeitsbereich der KAI als grundsätzlich geeignet angesehen, ein Teilbereich im tariflichen Sinne zu sein.

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    Dies gebietet der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, insbesondere im Hinblick auf neue, erst durch die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (zB - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) höchstrichterlich einer näheren Auslegung unterzogene tarifliche Tätigkeitsmerkmale, die gemessen an der komplexen Wirklichkeit einen außerordentlich hohen Abstraktionsgrad aufweisen und dementsprechend einer intensiven Auslegung unterzogen werden müssen.
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    (1) Die Auslegung des Begriffs des Teilbereichs ergibt unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) , dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (vgl. hierzu ausführlich BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - Rn. 29, ArztR 2010, 228) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    So hat der Senat für eine entsprechende Verweisungsklausel im Bereich der kommunalen Arbeitgeber entschieden, dass ein den BAT/VKA ersetzender Tarifvertrag der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist (22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 21 ff., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 38 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 827/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    Dies gebietet der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, insbesondere im Hinblick auf neue, erst durch die Senatsentscheidungen vom 9. Dezember 2009 (zB - 4 AZR 495/08 - NZA 2010, 895; - 4 AZR 827/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5) höchstrichterlich einer näheren Auslegung unterzogene tarifliche Tätigkeitsmerkmale, die gemessen an der komplexen Wirklichkeit einen außerordentlich hohen Abstraktionsgrad aufweisen und dementsprechend einer intensiven Auslegung unterzogen werden müssen.
  • LAG Sachsen, 08.12.2008 - 3 Sa 129/08
    Auszug aus BAG, 22.09.2010 - 4 AZR 112/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 2008 - 3 Sa 129/08 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 24. Januar 2008 - 14 Ca 3054/07 - in Höhe von 11.200,00 Euro nebst Zinsen betr.
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