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   BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16   

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BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 (https://dejure.org/2016,29798)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 (https://dejure.org/2016,29798)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 (https://dejure.org/2016,29798)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 17 Abs. 3 KSchG, § ... 134 BGB, § 561 ZPO, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG, §§ 111, 112 BetrVG, § 17 Abs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 21b BetrVG, § 17 KSchG, Richtlinie 98/59/EG, § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 6 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 Nr. 1 KSchG, § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 KSchG, § 126 BGB, § 126b BGB, § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 KSchG, § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG, Art. 267 AEUV, § 17 Abs. 3a KSchG, § 26 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 102 BetrVG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 15 Abs. 4 KSchG, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 15 Abs. 1 bis Abs. 3 KSchG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG, § 1 Abs. 3 KSchG, § 894 ZPO, § 888 ZPO, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, §§ 18, 20 KSchG, §§ 68, 85 SGB IX, § 88 Abs. 3 SGB IX, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 113 Abs. 3 BetrVG, § 111 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 112 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, §§ 111 ff. BetrVG, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Massenentlassung; Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • hensche.de

    Massenentlassung, Betriebsrat

  • bag-urteil.com

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Erneutes Konsultations- und Anzeigeverfahren bei wiederholtem Ausspruch von Kündigungen

  • rewis.io

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen in Textform ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Blockade zwecklos - Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - und das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsgrund: Betriebsstilllegung im Konzern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungen, kein Interessenausgleich - und keine Abfindung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung, Folgekündigungen - und die Textform für das Konsultationsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassungen - und der Informationsbedarf des Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung: Arbeitgeber dürfen Konsultationsverfahren bei fehlender Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats beenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat bei Massenentlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - Anzeigeverfahren - Betriebsstilllegung - Rechtsmissbrauch - Restmandat des Betriebsrats - örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit - Nachteilsausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schriftform der Unterrichtung des Betriebsrats über geplante Massenentlassung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats beendet Konsultationsverfahren

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Darum sollte der Betriebsrat verhandeln

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Massenentlassung - fehlende Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats nach ordnungsgemäßer Information beendet das Konsultationsverfahren

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Fehlende Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats bei Konsultationsverfahren

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat bei Massenentlassungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen darf bei mangelnder Verhandlungsbereitschaft des Betriebsrats als beendet angesehen werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dauer der Konsultation bei Massenentlassungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 1
  • ZIP 2016, 76
  • ZIP 2017, 193
  • MDR 2017, 158
  • NZA 2017, 175
  • BB 2017, 115
  • BB 2017, 2495
  • BB 2017, 440
  • NZG 2017, 670
 
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Wird zitiert von ... (326)

  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Beide Verfahren stehen selbstständig nebeneinander und sind auch vor einer Betriebsstilllegung durchzuführen (vgl. EuGH 3. März 2011 - C-235/10 bis C-239/10 - [Claes ua.] Rn. 33, 43; BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 22, BAGE 157, 1) .

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Konsultationsverfahren trotz seiner gesetzlichen Verankerung im KSchG materiell um eine betriebsverfassungsrechtlich geprägte Regelung handelt (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 37, BAGE 157, 1) .

    Die Anzeigepflicht als selbstständiger Teil des Massenentlassungsverfahrens soll es der Agentur für Arbeit ermöglichen, durch geeignete Maßnahmen Belastungen des Arbeitsmarkts zu vermeiden oder zumindest zu verzögern, die Folgen der Entlassungen für die Betroffenen zu mildern und für deren anderweitige Beschäftigung zu sorgen (vgl. EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 47; ebenso BAG 13. Juni 2019 - 6 AZR 459/18 - Rn. 28; 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1; 20. Januar 2016 - 6 AZR 601/14 - Rn. 27, BAGE 154, 53) .

    Dann sei es Sache der angegangenen Behörden, sich über die örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung nach §§ 18, 20 KSchG abzustimmen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 70, BAGE 157, 1) .

    Auch Kündigungen, die der Arbeitgeber ohne eine nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG wirksame Massenentlassungsanzeige erklärt hat (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 21, BAGE 157, 1) , haben keinen Bestand.

    Unabhängig davon, dass dieses Schreiben mangels eines Regelungscharakters schon kein Verwaltungsakt war (zu den Voraussetzungen eines Verwaltungsakts BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 65 ff., BAGE 142, 202) , sondern nur eine Eingangsbestätigung, hinderte selbst ein bestandskräftiger Bescheid der Arbeitsverwaltung nach § 18 Abs. 1, § 20 KSchG die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht daran, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige festzustellen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 33, BAGE 157, 1; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - Rn. 66) .

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    (3) Die innerbetrieblichen Organisationsstrukturen sind auch nicht deswegen irrelevant, weil die Station Düsseldorf bei Erstattung der Massenentlassungsanzeige bereits durch Stilllegung untergegangen war und die in Frage stehenden Kündigungen nur vorsorglich ausgesprochen werden sollten (dazu BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 70, BAGE 157, 1) .

    Auch dieser Fehler in der Anzeige führt für sich genommen nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit der Kündigung vom 27. Januar 2018 (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 21, 33, BAGE 157, 1) .

    Dementsprechend ist die Massenentlassungsanzeige unwirksam, wenn der Arbeitgeber ihr eine Stellungnahme des Betriebsrats nicht beifügt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG) bzw. er Darlegungen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG unterlässt oder den Stand der Beratungen mit dem Betriebsrat in einer Weise irreführend darstellt, die geeignet ist, eine für ihn - den Arbeitgeber - günstige Entscheidung der Behörde zu erwirken (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1) .

    Diesem kommt insoweit eine Beurteilungskompetenz zu, wann er den Beratungsanspruch des Betriebsrats als erfüllt ansieht (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, 53, BAGE 157, 1) .

    Die Interessen des Arbeitgebers sind dadurch ausreichend gewahrt, dass er der Arbeitsverwaltung seine gegenteilige Rechtsauffassung mitteilen kann (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 32, BAGE 157, 1) .

  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    Sie soll für eine anderweitige Beschäftigung der Betroffenen sorgen (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 24, BAGE 157, 1) .

    Das Konsultationsverfahren, das auch vor einer Betriebsstilllegung durchzuführen ist (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 22, BAGE 157, 1) , steht selbständig neben dem Anzeigeverfahren.

    Die Wahrung der Textform entsprechend § 126b BGB reicht hierzu aus (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 42, BAGE 157, 1; noch offengelassen von: BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 405/15 - Rn. 27, BAGE 155, 245; 20. September 2012 - 6 AZR 155/11 - Rn. 55 ff., BAGE 143, 150) .

    Erbetene Informationen, etwa zur Möglichkeit der Gründung einer BQG oder eines Betriebsübergangs, hat der Beklagte erteilt und sich mit den Vorschlägen des Betriebsrats ernsthaft auseinandergesetzt (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 26, BAGE 151, 83) und so gezeigt, dass er mit dem ernstlichen Willen zu einer Einigung in die Beratungen gegangen ist (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, BAGE 157, 1) .

    Entgegen der der Argumentation des Klägers zugrunde liegenden Annahme besteht kein Einigungszwang und erst recht kein Zwang, die Vorstellungen des Betriebsrats zu übernehmen (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - aaO) .

    Eine Verhandlungsmindestdauer ist nicht vorgeschrieben (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 50, BAGE 157, 1) , zumal die Aufforderung, der Interessenausgleich müsse jetzt unterschrieben werden, durch den den Betriebsrat beratenden Rechtsanwalt und den Gewerkschaftssekretär, hingegen nicht den Beklagten erfolgte.

    Es gilt hier - wie im Verfahren nach § 102 BetrVG - die Sphärentheorie, nach der sich Mängel im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Betriebsrats grundsätzlich nicht zulasten des Arbeitgebers auswirken (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 60, BAGE 157, 1) .

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