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   BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15   

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BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15 (https://dejure.org/2016,50916)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 AZR 700/15 (https://dejure.org/2016,50916)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 (https://dejure.org/2016,50916)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs 1 SGB 9, § 2 Abs 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 2 SGB 9
    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • IWW

    § 85 SGB IX, § ... 134 BGB, §§ 85, 91 Abs. 1 SGB IX, § 2 Abs. 1, Abs. 2 SGB IX, § 90 Abs. 2a SGB IX, § 69 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IX, § 242 BGB, §§ 85 ff. SGB IX, § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt, § 4 Satz 1 KSchG, § 167 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 13 Abs. 3 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrats vor jeder Kündigung; Information des Arbeitgebers über einen Sonderkündigungsschutz erst nach Zugang der Kündigung; Weitere Informationen für den Betriebsrat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens; Auflösungsantrag nur bei ...

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Kündigungsschutzklage

  • bag-urteil.com

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes als schwerbehinderter Mensch

  • rewis.io

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung - Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen; Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch; Verwirkung; Betriebsratsanhörung; Auflösungsantrag

  • rechtsportal.de

    Inhalt der Unterrichtung des Betriebsrats vor jeder Kündigung

  • datenbank.nwb.de

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Mitteilungsfrist einer Schwerbehinderten-Eigenschaft nach Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Arbeitnehmer - und Zustimmung des Integrationsamtes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung - und die erforderliche Anhörung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksamke Betriebsratsanhörung vor der Kündigung - und der Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - und die Unkenntnis des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigung des Arbeitgebers - und die vorherige Anhörung des Betriebsrats

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen - Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Verwirkung - Betriebsratsanhörung - Auflösungsantrag

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unterschlagene Faktenlage macht Kündigung unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dreiwochenfrist für die Anzeige einer Schwerbehinderung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung schwerbehinderter Menschen und nachträgliche Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorlage des Schwerbehindertenausweises - Kündigung unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung trotz Unkenntnis des Arbeitgebers bei Ausspruch der Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Kein Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter bei verspäteter Mitteilung

  • karief.com (Kurzinformation)

    Eine unrichtige Belehrung des Betriebsrats kann zur Unwirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung führen

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung: Wann ist eine Kündigung unwirksam?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Wochen nach Kündigung Zeit sich auf Schwerbehinderung zu berufen - Recht zur Geltendmachung des Sonderkündigungsschutzes für Schwerbehinderte unterliegt Verwirkung

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung in Unkenntnis einer Schwerbehinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 684
  • NZA 2017, 304
  • BB 2017, 244
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 22) .

    Schildert er dem Betriebsrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15 f., BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15) .

    durch Sinn und Zweck der Anhörung determiniert (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - aaO) .

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern ggf. eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 14, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 22) .

    Schildert er dem Betriebsrat bewusst einen solchen irreführenden Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 15 f., BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 14) .

    Der Arbeitgeber darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - Rn. 19, BAGE 152, 118; 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Rn. 15) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    a) Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15) .

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 85 ff. SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 16) .

    c) Als Maßstab für die Rechtzeitigkeit der Geltendmachung ist vielmehr seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) von der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG auszugehen (BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 34, BAGE 153, 1; 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 21, BAGE 133, 249) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 539/05

    Schwerbehinderte; Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    a) Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens - wie hier - rechtzeitig einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt gestellt, steht ihm der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis hatte (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - Rn. 16, BAGE 133, 249; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 15) .

    Dies ist mit Blick auf den Sonderkündigungsschutz eines Arbeitnehmers nach §§ 85 ff. SGB IX der Fall, wenn der Arbeitgeber von der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch keine Kenntnis hatte und der Arbeitnehmer sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber auf seine bereits festgestellte oder zur Feststellung beantragte Schwerbehinderteneigenschaft beruft (BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 659/08 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 539/05 - Rn. 16) .

  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - 17 Sa 48/14

    Betriebsratsanhörung mit danach neuem Sachverhalt - umfangreiche Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. September 2015 - 17 Sa 48/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommt nur in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung allein aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit und nicht aus anderen Gründen iSv. § 13 Abs. 3 KSchG rechtsunwirksam ist (BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 44; 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 19, BAGE 140, 47) .
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Eine Kündigung ist dabei nach Satz 3 nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 78, 39) .
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Es lag eine wesentliche Änderung des von der Beklagten selbst bisher als für ihren Kündigungsentschluss maßgeblich dargestellten Sachverhalts vor (zu diesem Erfordernis BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 255; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 773/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsänderung - tariflicher

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Eine Kündigung ist dabei nach Satz 3 nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (BAG 23. Februar 2012 - 2 AZR 773/10 - Rn. 30; 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 78, 39) .
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15
    Es lag eine wesentliche Änderung des von der Beklagten selbst bisher als für ihren Kündigungsentschluss maßgeblich dargestellten Sachverhalts vor (zu diesem Erfordernis BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 255; 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 347/14

    Kündigung - Klageverzicht - Inhaltskontrolle

  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Mit Urteil vom 22. September 2016 (- 2 AZR 700/15 -) befand der Senat alle vier Kündigungen mangels Zustimmung des Integrationsamts oder wegen unzureichender Anhörung des Betriebsrats für unwirksam.

    Die nun streitbefangene Kündigung hat sie noch vor der Senatsentscheidung vom 22. September 2016 (- 2 AZR 700/15 -) vorbereitet und sodann zügig ausgesprochen.

    Insbesondere hat sie den Betriebsrat über die Erkrankung des Klägers und dessen Stellungnahme vom 19. September 2013 gegenüber dem Integrationsamt informiert (vgl. dazu BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 33) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Soweit der Kläger rügt, die Beklagte habe den Personalrat unzutreffend über seine Fehlzeiten informiert, verkennt er, dass der Inhalt der Unterrichtung nach § 74 Abs. 2 LPVG NRW grundsätzlich subjektiv determiniert ist (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 26 zu § 102 Abs. 1 BetrVG) .
  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    b) Soweit der Kläger der Beklagten vorwirft, sie habe den Personalrat falsch über den Kündigungssachverhalt informiert, verkennt er, dass der Inhalt der Unterrichtung nach §§ 86, 87 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 3 LPVG Baden-Württemberg grundsätzlich subjektiv determiniert ist (vgl. BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 26 zu § 102 Abs. 1 BetrVG) .
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