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   BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20   

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https://dejure.org/2021,38291
BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20 (https://dejure.org/2021,38291)
BAG, Entscheidung vom 22.09.2021 - 7 ABR 13/20 (https://dejure.org/2021,38291)
BAG, Entscheidung vom 22. September 2021 - 7 ABR 13/20 (https://dejure.org/2021,38291)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; Kein gerichtliches Rechtsgutachten; Feststellungsinteresse und Streitbeendigung

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Versetzung - Feststellungsinteresse

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Der Arbeitgeber kann das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts nur bezogen auf eine gesamte Maßnahme feststellen lassen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Versetzung - und der Feststellungsantrag der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Versetzung; Feststellungsinteresse

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis; Kein gerichtliches Rechtsgutachten; Feststellungsinteresse und Streitbeendigung

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitbestimmungspflicht der Zuordnung von Arbeitnehmern im Homeoffice zu neuen Dienstorten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 359
  • DB 2022, 678
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 19/14

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung fehlt regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .

    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, einem Beteiligten zu bescheinigen, dass er im Recht war, oder eine die Verfahrensbeteiligten interessierende Rechtsfrage gutachterlich zu klären (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - aaO) .

    Zwar hat ein Betriebsrat im Hinblick auf seine Möglichkeit, nach § 101 BetrVG vorzugehen, grundsätzlich kein rechtliches Interesse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO an einer gerichtlichen Feststellung, ihm habe bei einer bereits endgültig durchgeführten personellen Einzelmaßnahme ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zugestanden (BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZN 82/20

    Nichtzulassungsbeschwerde - zwischenzeitliche Klärung der Rechtsfrage

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Der Justizgewährungsanspruch (vgl. dazu BAG 10. Dezember 2020 - 2 AZN 82/20 - Rn. 5) gebietet, dass der Arbeitgeberin eine Möglichkeit offensteht, gerichtlich klären zu lassen, ob sie durch die Durchführung der Maßnahme, ohne die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG einzuholen, einen betriebsverfassungswidrigen Zustand herbeiführt oder nicht.
  • LAG Hessen, 14.01.2020 - 4 TaBV 5/19

    Eine die Dauer von einem Monat überschreitende Zuordnung eines in einem Home

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2020 - 4 TaBV 5/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30; 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 13; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 19; 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

    Versetzung - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung fehlt regelmäßig, wenn der Antragsteller sein Recht im Wege eines Leistungs- oder Gestaltungsantrags verfolgen kann und nicht Gründe der Prozessökonomie einen Feststellungsantrag ausnahmsweise als sachdienlich erscheinen lassen (vgl. BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 ABR 14/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 26.02.2020 - 7 ABR 20/18

    Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzschutz - Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Der Antrag genügt auch dann nicht den Anforderungen des § 256 Abs. 1 ZPO, wenn man ihn zu Gunsten der Arbeitgeberin dahin auslegt (vgl. zur Antragsauslegung: BAG 26. Februar 2020 - 7 ABR 20/18 - Rn. 16; 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 16, BAGE 153, 271 jew. mwN) , festzustellen, dass dem Betriebsrat bei den unter Ziffer 1 a) bis c) des ursprünglichen Hauptantrags genannten Zuordnungen der Mitarbeiter an neue Dienstorte kein Mitbestimmungsrecht nach § 99 iVm. § 95 Abs. 3 BetrVG zusteht.
  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 24/12

    Einigungsstelle - Anfechtung - Feststellungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30; 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 13; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 19; 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 18/17

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse bei vergangenheitsbezogener

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Nach dem auch im Beschlussverfahren anwendbaren (vgl. BAG 23. Oktober 2018 - 1 ABR 18/17 - Rn. 14) § 256 Abs. 1 ZPO kann die gerichtliche Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses beantragt werden, wenn der Antragsteller an der alsbaldigen Feststellung ein rechtliches Interesse hat.
  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (BAG 19. November 2019 - 1 ABR 2/18 - Rn. 30; 18. Mai 2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 13; 22. Juli 2014 - 1 ABR 9/13 - Rn. 19; 17. September 2013 - 1 ABR 24/12 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 361/16

    Feststellungsantrag - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 13/20
    Es ist auch dann nicht gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag ein zwischen den Parteien bestehender Streit nicht insgesamt bereinigt wird (vgl. BAG 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 - Rn. 9; zur sog. Elementenfeststellungsklage: BAG 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 24; 14. Oktober 2020 - 7 AZR 286/18 - Rn. 98 jew. mwN) .
  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

    Denn die Aufnahme potentieller Bewerber für internationale Friedensmissionen und Wahlbeobachtungen in den von der Beklagten unterhaltenen digitalen Expertenpool begründet eine Mitgliedschaft sui generis und damit ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (zum Begriff des Rechtsverhältnisses sh. - statt vieler - BAG 22. September 2021 - 7 ABR 13/20 - Rn. 14; BGH 23. April 2013 - II ZR 74/12 - Rn. 27, BGHZ 197, 162; Zöller/Greger ZPO 34. Aufl. § 256 Rn. 3 mwN) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 20.04.2022 - 9 Ca 6120/21
    Unabhängig davon, dass es sich um eine zukunftsbezogene Feststellungsklage handelt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 27. Juli 2021 -9 AZR 376/20 - Rn. 18, NZA 2021, 1775; BAG, Urteil vom 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 23, NZA 2020, 582) ist die Feststellungsklage dazu geeignet den Streit zwischen den Parteien umfassend zu bereinigen und weitere Rechtsstreite vorzubeugen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 22. September 2021 - 7 ABR 13/20 - Rn. 17, juris; BAG, Urteil vom 15. Juli 2021 -6 AZR 561/20 - Rn. 14, NZA 2022, 29; BAG, Urteil vom 27. Juli 2021 - 9 AZR 448/20 - Rn. 17, NZA 2021, 1702).
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