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   BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79   

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BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79 (https://dejure.org/1981,698)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 6 ABR 69/79 (https://dejure.org/1981,698)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 (https://dejure.org/1981,698)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 385
  • DB 1982, 811
  • JR 1982, 440
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. April 1979 (-- 6 ABR 29/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972) dargelegt, daß zwar die Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit zunächst auch selbst zu entscheiden hat ("Vorfragenkompetenz"), dies aber nicht dazu führt, daß bei Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle das Rechtsschutzinteresse für die Klärung dieser Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Spruch der Einigungsstelle zu verneinen wäre (vgl. nunmehr ebenso die Beschlüsse des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1979 -- 1 ABR 49/77 -- AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 mit Anmerkung von Birk und vom 17. Februar 1981 -- 1 ABR 101/78 -- (demnächst) AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972).

    Die dort genannte "tarifliche Regelung" umfaßt nur solche Bestimmungen, durch die für die in § 87 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Tatbestände abschließende Regelungen getroffen sind, die für betriebliche Regelungen keinen Raum mehr lassen (vgl. den Senatsbeschluß vom 3. April 1979, aaO (zu III 2 der Gründe) mit Nachweisen; BAG, Beschluß vom 4. August 1981 -- 1 ABR 54/78 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

  • BAG, 09.12.1980 - 1 ABR 80/77
    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Dazu zählen auch Leistungen des Arbeitgebers, die im weiteren Sinne gelegentlich als "Soziallohn" bezeichnet werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 12. Juni 1975, aaO; vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 80/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 8. Dezember 1981 -- 1 ABR 55/79 --).

    Die den Mitarbeitern der Antragstellerin aufgrund des Vorstandsbeschlusses aus dem Jahr 1969 gewährte Ermäßigung des Elternbeitrags bei der Unterbringung eigener Kinder in den Einrichtungen der Antragstellerin stellt -- wenn nicht schon ausschließlich Entgelt -- so doch zumindest einen Vermögensvorteil dar, der zwar nicht unmittelbar der Abgeltung einer zeitlich bestimmten Arbeitsleistung dient, aber andererseits auch nicht unentgeltlich und vom Arbeitsverhältnis losgelöst erbracht wird (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980, aaO für die Gewährung zinsgünstiger Darlehn).

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Beide Vorschriften enthalten eine Generalklausel, die nicht nur den unmittelbaren Austausch von Arbeitsleistung und von Lohn betrifft, sondern alle Formen der Vergütung aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (so für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG: BAG vom 12. Juni 1975 -- 3 ABR 13/74 -- AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung mit weiteren Nachweisen).

    Dazu zählen auch Leistungen des Arbeitgebers, die im weiteren Sinne gelegentlich als "Soziallohn" bezeichnet werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 12. Juni 1975, aaO; vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 80/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 8. Dezember 1981 -- 1 ABR 55/79 --).

  • BAG, 15.12.1978 - 6 ABR 93/77

    Recht des Betriebsrats - Beisitzer der Arbeitnehmerseite -

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Einmal wird dadurch für den Betriebsrat und für den Arbeitgeber die Befugnis begründet, Beisitzer der Einigungsstelle zu benennen sowie gemeinsam den Vorsitzenden zu bestellen und ggf. jeweils Honorarzusagen für diese Personen zu geben (vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 15. Dezember 1978 -- 6 ABR 93/77 -- AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972 und vom 13. Januar 1981 -- 6 ABR 106/78 -- (demnächst) AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Dazu zählen auch Leistungen des Arbeitgebers, die im weiteren Sinne gelegentlich als "Soziallohn" bezeichnet werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 12. Juni 1975, aaO; vom 10. Juli 1979 -- 1 ABR 88/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 9. Dezember 1980 -- 1 ABR 80/77 -- (demnächst) AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und vom 8. Dezember 1981 -- 1 ABR 55/79 --).
  • BAG, 13.01.1981 - 6 ABR 106/78

    Einigungsstelle - Ermessen

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Einmal wird dadurch für den Betriebsrat und für den Arbeitgeber die Befugnis begründet, Beisitzer der Einigungsstelle zu benennen sowie gemeinsam den Vorsitzenden zu bestellen und ggf. jeweils Honorarzusagen für diese Personen zu geben (vgl. dazu die Senatsentscheidungen vom 15. Dezember 1978 -- 6 ABR 93/77 -- AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG 1972 und vom 13. Januar 1981 -- 6 ABR 106/78 -- (demnächst) AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.10.1979 - 1 ABR 49/77

    Betriebsänderung - Zuständigkeit der Einigungsstelle - Herbeiführung eines

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. April 1979 (-- 6 ABR 29/77 -- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972) dargelegt, daß zwar die Einigungsstelle über ihre Zuständigkeit zunächst auch selbst zu entscheiden hat ("Vorfragenkompetenz"), dies aber nicht dazu führt, daß bei Streit über die Zuständigkeit der Einigungsstelle das Rechtsschutzinteresse für die Klärung dieser Frage im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren vor dem Spruch der Einigungsstelle zu verneinen wäre (vgl. nunmehr ebenso die Beschlüsse des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Oktober 1979 -- 1 ABR 49/77 -- AP Nr. 5 zu § 111 BetrVG 1972 mit Anmerkung von Birk und vom 17. Februar 1981 -- 1 ABR 101/78 -- (demnächst) AP Nr. 9 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.12.1980 - 5 AZR 570/78

    Mitbestimmungsrecht - Allgemeine Richtlinien - Widerruf - Zulagen

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Ebenso unterliegt die Abänderung dieser Regelung durch den Beschluß des Vorstands vom 18. Mai 1976 der Mitbestimmung durch den Antragsgegner (vgl. auch Urteil des BAG vom 17. Dezember 1980 -- 5 AZR 570/78 -- (demnächst) AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Diese Bestimmungen enthalten eine Rechtsweggarantie, die nicht durch die Einrichtung einer tariflichen Schlichtungsstelle beseitigt werden kann (vgl. BAG vom 19. Mai 1978 -- 6 ABR 25/75 -- BAG 30, 298 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972 unter Ziff. 4 b der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 76 Rdnr. 39; GK-Thiele, BetrVG, 2. Bearbeitung, § 76 Rdnr. 124, 126; Galperin/Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rdnr. 50; G. Müller, ZFA 1972, 235; derselbe DB 1973, 78; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 252).
  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

    Auszug aus BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79
    Die dort genannte "tarifliche Regelung" umfaßt nur solche Bestimmungen, durch die für die in § 87 Abs. 1 BetrVG aufgezählten Tatbestände abschließende Regelungen getroffen sind, die für betriebliche Regelungen keinen Raum mehr lassen (vgl. den Senatsbeschluß vom 3. April 1979, aaO (zu III 2 der Gründe) mit Nachweisen; BAG, Beschluß vom 4. August 1981 -- 1 ABR 54/78 -- (demnächst) AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

  • BAG, 17.02.1981 - 1 ABR 101/78

    Betriebsaufspaltung - Betriebsänderung

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Sie hat daher in den durch § 77 Abs. 3 , § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG gezogenen Grenzen den Charakter einer Generalklausel (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 36, 385 = AP Nr. 10 zu 76 BetrVG 1972; Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 600; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 87 Rz 130).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Zwar hat die Einigungsstelle, bevor sie eine Regelung in der Sache trifft, ihre Zuständigkeit als Vorfrage zu prüfen (BAG 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 - BAGE 36, 385; Fitting aaO § 76 Rn. 83 mwN).
  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    bb) Ob und inwieweit bestehende betriebliche und tarifliche Regelungen dem Regelungswunsch des Betriebsrats entgegenstehen, wird die Einigungsstelle in eigener Zuständigkeit als Vorfrage selbst prüfen müssen, bevor sie eine Regelung in der Sache trifft (sog. Vorfragenkompetenz, dazu BAG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 -, BAGE 36, 385-392, Rn. 19).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Deshalb entfällt nicht das Interesse an gerichtlicher Klärung (BAG Beschluß vom 22. Oktober 1981, BAGE 36, 385, 388 f. = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Vom Mitbestimmungsrecht erfaßt werden alle Formen der Vergütung und damit auch gelegentlich als "Soziallohn" bezeichnete Leistungen aus Anlaß des Arbeitsverhältnisses (BAGE 36, 385, 390 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Sie hat daher in den durch § 77 Abs. 3 , § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG gezogenen Grenzen den Charakter einer Generalklausel (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung; BAGE 36, 385 = AP Nr. 10 zu 76 BetrVG 1972; Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 600; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 87 Rz 130).
  • LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der

    Auch wenn die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit selbst zu prüfen hat (dazu BAG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 -, BAGE 36, 385-392, Rn. 19), ist es nicht ihre Aufgabe, im Verfahren nach § 85 BetrVG als Gutachter darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegeben oder offenkundig zu verneinen sind (LAG Hamm, Beschluss vom 03. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16 -, Rn. 39, juris; Steffan, RdA 2015, 270; auf gl. Linie GK/Franzen, 11. Aufl. 2018, § 85 BetrVG, Rn. 10).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Der Spruch der tariflichen Schlichtungsstelle unterliegt in demselben Umfang der gerichtlichen Nachprüfung, in dem auch ein Spruch der Einigungsstelle der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen würde (vgl. dazu BAG Beschluß vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 - BAGE 36, 385, 387 f. = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Vom Ersten und Sechsten Senat sind auch sonstige betriebliche Sozialleistungen wie Arbeitgeberdarlehen und Ermäßigungen des Elternbeitra ges für Kindergärten diesem Mitbestimmungsrecht unterworfen worden (Beschluß vom 9- Dezember 1980 - 1 ABR 80/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG Lohngestaltung [zu B I 2 der Gründe] und vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 - [zu III 2 der Gründe], beide Beschlüsse sind zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 501/85
    Die Auseinandersetzung endete durch Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1981 (BAGE 36, 385 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972).

    Die Ermäßigung ist Gegenleistung aus dem Arbeitsverhältnis (so bereits BAGE 36, 385, 390 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe), sie ist einzuordnen als betriebliche Sozialleistung, ähnlich den vom Arbeitgeber gewährten zinsgünstigen Darlehen, Essenszuschüssen oder Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Hilger, Anm. zu BAG AP Nr. 10, aaO, zu II 2) .

    Erst durch den Beschluß des Sechsten Senats vom 22. Oktober 1981 (BAGE 36, 385) änderte sich die Lage.

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Vom Ersten und Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts sind auch sonstige betriebliche Sozialleistungen wie Arbeitgeberdarlehen, Ermäßigungen des Elternbeitrags für Kindergärten und im Wettbewerb zu gewinnende Reisen diesem Mitbestimmungsrecht unterworfen worden (BAG 34, 297, 301 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 2 der Gründe; BAG 36, 385, 390 = AP Nr. 10 zu § 76 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 TaBV 3/09

    Prüfungskompetenzen der Paritätischen Kommission - Entgeltrahmen-TV in der

  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer

  • LAG Köln, 13.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle - Zuständigkeit - Privatnutzung von Dienstwagen

  • BAG, 08.03.1983 - 1 ABR 38/81

    Eingruppierung

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf

  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 670/84

    Essenszuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Vorliegen

  • LAG Köln, 16.01.2020 - 9 TaBV 66/19

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Privatnutzung von Dienstwagen

  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 731/85

    Essenmarkenzuschuss und Mitbestimmung des Personalrats - Fehlen

  • LAG Köln, 26.04.2019 - 9 TaBV 12/19

    Errichtung einer ständigen Einigungsstelle in einer Rahmenbetriebsvereinbarung

  • BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 11/86

    Anspruch auf Essenszuschuss aus betrieblicher Übung

  • BAG, 14.01.1988 - 6 AZR 95/86

    Anspruch auf Zahlung eines Essenszuschusses - Anforderungen an einen

  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 30/83
  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 39/80
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.12.2017 - KGH.EKD I-0124/5-2017
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