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   BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83   

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BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83 (https://dejure.org/1985,1382)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1985 - 1 ABR 81/83 (https://dejure.org/1985,1382)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 (https://dejure.org/1985,1382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Zustimmungsersetzung - Personalmaßnahmen - Verweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 235 (Ls.)
  • BB 1986, 1776
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Für eine solche Fallgestaltung ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß der Beklagte bzw. Antragsgegner durch eine Entscheidung, die die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist, beschwert ist, wenn er mit seinem Antrag eine Abweisung der Klage bzw. des Antrages als unbegründet erstrebt hat (BGHZ 28, 349; BVerwG Urteil vom 10. Februar I960 - V C 14.58 - AP Nr. 21 zu § 9 MuschG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, Grundzüge vor § 511 Anm. 3 b; Thomas/Putzo, aaO, vor § 511 Anm. IV 2 c, bb mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Für eine solche Fallgestaltung ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß der Beklagte bzw. Antragsgegner durch eine Entscheidung, die die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist, beschwert ist, wenn er mit seinem Antrag eine Abweisung der Klage bzw. des Antrages als unbegründet erstrebt hat (BGHZ 28, 349; BVerwG Urteil vom 10. Februar I960 - V C 14.58 - AP Nr. 21 zu § 9 MuschG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, Grundzüge vor § 511 Anm. 3 b; Thomas/Putzo, aaO, vor § 511 Anm. IV 2 c, bb mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Parallelsache zur Entscheidung vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - .
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1983 (BAG 42, 386 = AP Nr. .18- zu § 99 BetrVG 1972) entschieden, daß die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat verlängert werden könne.
  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Daß im vorliegenden Falle der Betriebsrat gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen können muß, ergibt sich auch aus folgenden Überlegungen: Wäre auch die Antragstellerin davon ausgegangen, daß die Zustimmung des Betriebsrats wegen Versäumung der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG als erteilt gelte und hätte sie eine entsprechende Feststellung durch das Gericht und nur hilfsweise beantragt, die Zustimmung zu ersetzen (vgl. die Fallgestaltung in der Entscheidung des Senats vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972), und hätte das Arbeitsgericht dem Feststellungsantrag stattgegeben, so hätte der Betriebsrat ohne Frage gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen können.
  • BAG, 08.05.1968 - 4 AZR 243/67

    Arbeitnehmer von Spielbanken - Troncaufkommens - Angestellte der Spielbanken

    Auszug aus BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 81/83
    Protokollnotizen haben die Wirkung von Tarif normen, wenn sie - wie hier - schriftlich niedergelegt und von beiden Tarifvertragsparteien unterzeichnet sind (BAG Urteil vom 8. Mai 1968 - 4 AZR 243/67 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB. Croupier; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 422).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    Die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer kann auch in Fällen gegeben sein, in denen der Beklagte bzw. ein Beteiligter nach seinem Vorbringen eine Abweisung der Klage bzw. des Antrags als unbegründet erstrebt, das Gericht jedoch keine Sachentscheidung trifft, sondern die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist (BAG 22.10.1985 - 1 ABR 81/83, juris Rn. 16; BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97, juris Rn. 14).

    Dies hat die Rechtsprechung dann angenommen, wenn das Gericht dem Arbeitgeber genau das zugesprochen hat, was der Betriebsrat mit seinem Antrag auf Zurückweisung des Antrags der Arbeitgeberin verhindern wollte (BAG 22.10.1985 a.a.O. Rn. 14 f.; BAG 18.09.1997 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer auch in Fällen gegeben sein kann, in denen der Beklagte bzw. Antragsgegner nach seinem Prozeßvorbringen eine Abweisung der Klage bzw. des Antrags als unbegründet erstrebt, das Gericht jedoch keine Sachentscheidung trifft, sondern die Klage bzw. den Antrag als unzulässig abweist (vgl. BAG, Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP Nr. 24 zu § 99 BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, 186 = AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit, zu B. II 1 der Gründe; BGH, Urteil vom 18. November 1958 - VIII ZR 131/57 - BGHZ 28, 349, 350; BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1960 - V C 14.58 -BVerwGE 10, 148 = AP Nr. 21 zu § 9 MuSchG ; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 89 Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., Rechtsmittel, Einleitung V Rdn. 93; MünchKomm/Rimmelspacher, ZPO , Vor § 511 Rdn. 26; Zöller/Gummer, ZPO , 20. Aufl., Vor § 511 Rdn. 18; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Aufl., Grundz.
  • LAG Thüringen, 09.05.2023 - 1 TaBV 5/22

    Mitbestimmung Betriebsrat - Versetzung - Veränderung der Teamzuordnung

    Vielmehr genügt es, wenn sich aus der Beschwerdebegründung ergibt, inwieweit eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses angestrebt wird (BAG 22.10.1985 - 1 ABR 81/83 - Rn. 11; BAG 22.05.1985 - 4 AZR 88/84 - Rn. 10; Germelmann-Schlewing, ArbGG, 9. Auflage 2017, § 89 Rn. 25).
  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Ist das der Fall, braucht die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung nicht vom Gericht ersetzt zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Dem hat sich der Senat schon mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1985 (- 1 ABR 81/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) angeschlossen.
  • BAG, 23.02.2010 - 1 ABR 65/08

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

    Ein ausdrücklicher Antrag ist insoweit nicht erforderlich (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 43).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 11/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

    Es genügt, wenn aus dem Inhalt der Begründung ersichtlich wird, in welchem Umfang die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts angefochten wird und inwieweit es aufgehoben werden soll (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 43, zu B I der Gründe).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 12/07

    Rechtsmittelbelehrung - Revision - Prozessbeteiligung

    Es genügt, wenn aus dem Inhalt der Begründung ersichtlich wird, in welchem Umfang die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts angefochten wird und inwieweit es aufgehoben werden soll (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 43, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 135/07

    Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit

    Es genügt, wenn seinem Vorbringen eindeutig zu entnehmen ist, dass er seine vorinstanzlich gestellten Anträge weiterverfolgt (BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - juris Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 43, zu B I der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.01.2006 - 10 TaBV 144/05

    Zulässigkeit der Beschwerde im Beschlussverfahren ohne ausdrücklichen

    Das Fehlen eines besonderen Antrags ist dann unschädlich, wenn sich Umfang und Ziel des Rechtsmittels durch Auslegung bestimmen lassen (BAG, Urteil vom 22.05.1985 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6; BAG, Beschluss vom 22.10.1985 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24; BAG, Urteil vom 20.06.1989 - AP HGB § 87 Nr. 8 m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 61/11

    Honoraranspruch und -durchsetzung eines außerbetrieblichen

  • LAG Hessen, 15.01.2013 - 4 TaBV 145/12

    Versetzung zum Zweck der Flugkapitänsförderung - keine Mitbestimmung der

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

  • LAG Hamm, 15.12.2003 - 10 TaBV 164/03

    Einigungsstellenbesetzungsverfahren, Vermittlung durch den Präsidenten des

  • LAG Thüringen, 05.12.2023 - 5 TaBV 8/22

    Unterlassungsantrag - grober Verstoß nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG - streitige

  • LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10

    Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans nach Eröffnung einer

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

  • LAG Hessen, 17.02.2011 - 5 TaBV 110/10

    Zulässigkeit einer Beschwerde - fehlender Beschwerdeantrag

  • LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 56/84

    Gerichtliche Ersetzbarkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur Höhergruppierung

  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 57/84

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche

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