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   BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96   

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BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96 (https://dejure.org/1998,16168)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1998 - 8 AZR 755/96 (https://dejure.org/1998,16168)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 8 AZR 755/96 (https://dejure.org/1998,16168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Betriebsüberganges - Wirtschaftliche Einheit einer durch eine gemeinsame Tätigkeit verbundenen Gesamtheit von Arbeitnehmern - Gesamtwürdigung aller Umstände bezüglich der Identität der wirtschaftlichen Einheit bei Fortführung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.04.1997 - 8 AZR 848/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse -

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 768/95

    Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsübergangs; Funktionsnachfolge; Grundsätze des

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 1996 - 13 Sa 768/95 - aufgehoben.
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Dies hat auch der EuGH in einer Vorlageentscheidung vom 19. Mai 1992 in der Rechtssache Stichting so entschieden (- Rs C - 29/91 - EuGHE I 1992, 3189, 3212 = AP Nr. 107 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 755/96
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 24. April 1997 - 8 AZR 848/94 - n.v., zu II 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Köln, 12.08.2004 - 6 TaBV 42/04

    Betriebsübergang, Betriebsrat, Fluggastkontrolle, einstweilige Verfügung

    Werde nämlich vom Auftragnehmer eine Leistung angeboten, die er "an" den jeweiligen Einrichtungen des Auftragsgebers zu erbringen bereit sei, ohne dass er daraus einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielen und ohne dass er typischerweise über Art und Umfang ihres Einsatzes bestimmen könnte, gehörten diese Einrichtungen nicht zu den Betriebsmitteln des Auftragnehmers (BAG 22.01.1998 und 14.05.1998 - 8 AZR 755/96 und 8 AZR 418/96 - NZA 1998, 1137 und NZA 1999, 483).
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