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   BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99   

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BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtswegbestimmung - Nichtzulassung der weiteren Beschwerde - Rechtsbehelf - Außerordentlicher Rechtsbehelf - Verstoß gegen Verfahrensgrundrecht - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Möglichkeit einer Korrektur

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17a Abs. 4; ZPO § 577 Abs. 2, Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1
    Korrektur einer gerichtlichen Entscheidung bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 57 (Leitsatz)

    § 17a Abs. 4 GVG; § 577 Abs. 2 u. 3 ZPO; Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG
    Rechtswegbestimmung/außerordentlicher Rechtsbehelf wegen »greifbarer Gesetzwidrigkeit«

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 326
  • ZIP 2000, 284
  • MDR 2000, 538
  • NZA 2000, 503
  • NJ 2000, 276 (Ls.)
  • BB 2000, 986
  • DB 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß das Beschwerdegericht seine Entscheidung ungeachtet der Vorschrift des § 577 Abs. 3 ZPO selbst überprüft (im Anschluß an BGHZ 130, 97; BGH ZIP 1997, 1757).

    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß das Beschwerdegericht seine Entscheidung ungeachtet der Vorschrift des § 577 Abs. 3 ZPO selbst überprüft (im Anschluß an BGHZ 130, 97; BGH ZIP 1997, 1757).

    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Sie beruht im übrigen auf Erwägungen, die auch das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO, § 17 a GVG seit Jahren anwendet (vgl. nur BAG 29. September 1976 - 5 AR 232/67 - AP ZPO § 36 Nr. 20; BAG 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    b) Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zudem beruht auf Willkür, da sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 90, 94; 29, 45, 49; BGH NJW 1992, 983, 984; BVerwG NJW 1988, 722; Winter, Richterliche Willkür, Festschrift für Franz Merz, S. 611 ff.).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Ist ein Beschluß verkündet worden, kann die Beschwerde schon vor seiner Zustellung eingelegt werden (herrschende Meinung, vgl. RGZ 50, 347, 352; BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1 Zustellung 1; MünchKomm ZPO-Braun § 577 Rn. 3; Musielak/Ball, ZPO § 577 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 567 Rn. 8, 9, § 17 a GVG Rn. 13; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 577 Rn. 11, § 567 Rn. 14).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).
  • BAG, 22.02.1994 - 10 AZB 4/94

    Weitere Beschwerde im Rechtswegbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Die Möglichkeit, die Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde in einem selbständigen Beschwerdeverfahren anzugreifen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 22. Februar 1994 - 10 AZB 4/94 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 2).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fachgerichte wiederholt dazu angehalten, durch eine grundrechtlich orientierte Handhabung der Prozeßvorschriften dafür Sorge zu tragen, daß in ihrem Verfahren eingetretene Grundrechtsverstöße ohne den Umweg über eine Verfassungsbeschwerde ausgeräumt werden (BVerfGE 49, 252, 259; BVerfG NJW 1997, 1301; vgl. auch Schneider, MDR 1997, 991, 993; Pawlowski, Zu den "außerordentlichen Beschwerden" wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", Festschrift für Egon Schneider, S. 39, 60 ff.).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    b) Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zudem beruht auf Willkür, da sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 90, 94; 29, 45, 49; BGH NJW 1992, 983, 984; BVerwG NJW 1988, 722; Winter, Richterliche Willkür, Festschrift für Franz Merz, S. 611 ff.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98

    Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • RG, 26.11.1901 - VII 125/01

    Beschwerde in Auseinandersetzungssachen

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Selbst in den Fällen, in denen das Landesarbeitsgericht die (weitere) sofortige Beschwerde gegen seinen Beschluß zulassen kann (§ 77 ArbGG iVm. § 519 b Abs. 2 ZPO; § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG), ist die Möglichkeit, eine Nichtzulassung der (weiteren) sofortigen Beschwerde in einem selbständigen Beschwerdeverfahren anzugreifen, im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - BAGE 92, 326, 327 mwN).
  • LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05

    Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung -

    Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist von dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - NZA 2000, 503, 504) und von dem Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577) aufgegriffen worden.
  • BAG, 23.05.2000 - 9 AZB 21/00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde

    Die Beschwerde ist auch nicht als außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" zulässig (vgl. BAG 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach

    Auch die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (MDR 2000, 538) sowie die als Beleg herangezogene Kommentierung von Römer/Langheid (VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 40) trägt die vom Kläger vorgetragene Argumentation nicht.
  • BFH, 17.01.2002 - X B 158/01

    AdV; außerordentliche Beschwerde

    Für die außerordentliche Beschwerde besteht nämlich kein Rechtsschutzinteresse, wenn der Beschwerdeführer bereits im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe die Möglichkeit hat, die mit der Beschwerdebegründung vorgetragenen Tatsachen durch einen Antrag auf Änderung des ablehnenden Aussetzungsbeschlusses nach § 69 Abs. 6 FGO oder durch einen erneuten Aussetzungsantrag geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 2000 I B 119/99, BFH/NV 2000, 858; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1999 5 AZB 21/99, BAGE 92, 326).
  • LAG Nürnberg, 10.06.2002 - 2 Sa 801/01

    Richtige Parteibezeichnung bei Verfahrensunterbrechung gemäß § 240 ZPO

    Unabhängig davon, ob man in Fällen eines rechtlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs bei einem Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte oder bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit lediglich eine befristete Gegenvorstellung für zulässig erachtet (vgl. BGH vom 07.03.2002, Az.: IX ZB 11/01, NJW 2002, 1577; BAG vom 22.10.1999, Az.: 5 AZB 21/99, DB 2000, 483) und im Falle der Erfolglosigkeit eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (vgl. Vorlagebeschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts an das Plenum vom 16.01.2002, Az.: 1 BvR 10/99, MDR 2002, R 15, wonach das Gesetz dem Bürger bei Gehörsverletzungen Rechtsschutz bereits durch die Fachgerichte selbst eröffnen muss), kann solche außerordentlichen Rechtsbehelfe nur der Inhaber des Verwaltungs- und Verfügungsrechts erheben.
  • LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter;

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  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen

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