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   BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14   

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https://dejure.org/2014,37660
BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14 (https://dejure.org/2014,37660)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14 (https://dejure.org/2014,37660)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 (https://dejure.org/2014,37660)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 3 ArbGG, § 5 Abs 1 S 1 ArbGG, § 2 Abs 1 Nr 3 ArbGG, § 17 Abs 1 S 1 GVG, § 17 Abs 3 GVG
    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § ... 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG, § 5 ArbGG, § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG, § 17a Abs. 3 GVG, § 17a Abs. 4 GVG, § 4 Satz 1 KSchG, § 7 KSchG, § 39 Abs. 1 GmbHG, § 91 ZPO, § 63 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Klage des Geschäftsführers einer GmbH

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Arbeitsrechtsweg für Klage eines Geschäftsführers, der zwischen Klageerhebung und Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird

  • Betriebs-Berater

    Abberufung eines GmbH-Geschäftsführer - Rechtsweg

  • hensche.de

    Geschäftsführer: Arbeitsgericht, Geschäftsführer: Abberufung, Geschäftsführer: Kündigung

  • bag-urteil.com

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • rewis.io

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Geschäftsführer; Abberufung; Rechtsweg

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Klage des Geschäftsführers einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Geschäftsführer gegen seine Abberufung klagt...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abberufung eines Geschäftsführers und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsgerichte können für Klage von abberufenem Geschäftsführer zuständig sein

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 1 Abs 1 MitbestG, § 5 Abs 1 MitbestG, § 7 MitbestG, § 1 DrittelbG, § 2 DrittelbG, § 4 DrittelbG, § 95
    Abberufung des Fremdgeschäftsführers, Arbeitsgericht, früherer Geschäftsführer, Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Geschäftsführer - Abberufung - Rechtsweg

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsgerichte können für Klage von abberufenem Geschäftsführer zuständig sein

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer: Rechtsweg zum Arbeitsgericht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Geschäftsführerverträgen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Abberufung des GmbH-Geschäftsführers nach Kündigung

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsführer können nach Abberufung zum Arbeitsgericht

  • das-gesellschaftsrecht-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsweg bei Kündigung des GmbH-Geschäftsführers II

  • rb-heidelberg.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitnehmerschutz für Geschäftsführer? EuGH und BAG leisten Schützenhilfe (RAin Dr. Kerstin Reiserer; BB 2016, 1141-1145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 570
  • ZIP 2015, 98
  • NZA 2015, 60
  • BB 2014, 3123
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    In diesen Fällen (sic-non-Fälle) eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 21 mwN) .

    Ist ein Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht wirksam abberufen, ist und bleibt für die Klage der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten zulässig (BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23 mwN) .

    (2) Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, es komme für das Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausschließlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23; 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23) , wird hieran nicht festgehalten (kritisch auch Pröpper GmbHR 2013, 255 ff.) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2014 - 4 Ta 52/14
    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 29. April 2014 - 4 Ta 52/14 - aufgehoben.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    Sie soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Vertretungsorgane mit der juristischen Person keinen Rechtsstreit im "Arbeitgeberlager" vor dem Arbeitsgericht führen (BAG 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 107, 165) .
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    Auch wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Mitglied des Vertretungsorgans wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist und deshalb materielles Arbeitsrecht zur Anwendung kommt, sind zur Entscheidung eines Rechtsstreits aus dieser Rechtsbeziehung die ordentlichen Gerichte berufen, solange die Fiktion Wirkung entfaltet (BAG 23. August 2011 - 10 AZB 51/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 139, 63) .
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    (2) Soweit der Senat die Auffassung vertreten hat, es komme für das Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausschließlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23; 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23) , wird hieran nicht festgehalten (kritisch auch Pröpper GmbHR 2013, 255 ff.) .
  • BGH, 18.05.1995 - I ZB 22/94

    "Remailing"; Rechtsweg für eine Klage der Deutschen Post AG aufgrund des

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    Wird vorab gemäß § 17a Abs. 3 GVG über die Rechtswegzuständigkeit entschieden, sind spätere zuständigkeitsbegründende Veränderungen auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 GVG zu berücksichtigen, wenn sie dort zulässigerweise eingeführt werden können (BGH 18. Mai 1995 - I ZB 22/94 - zu II 3 a der Gründe, BGHZ 130, 13; Zöller/Lückemann aaO) .
  • BGH, 11.01.2001 - V ZB 40/99

    Erledigung einer Streitigkeit über die Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BAG, 22.10.2014 - 10 AZB 46/14
    Die veränderten zuständigkeitsrelevanten Umstände können damit dazu führen, dass ein ursprünglich begründeter Verweisungsantrag unbegründet wird (MüKoZPO/Becker-Eberhard § 261 Rn. 80; zur Möglichkeit der Erledigungserklärung in einem solchen Fall: BGH 11. Januar 2001 - V ZB 40/99 -) .
  • LAG München, 04.12.2019 - 8 Sa 146/19

    Arbeitnehmereigenschaft, Crowdworker

    In diesen Fällen eröffne bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ff.).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Damit entfällt die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG (BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 26 ff.) .

    (2) Soweit der Senat die Auffassung vertreten hatte, es komme für das Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausschließlich auf die Umstände zum Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BAG 15. November 2013 - 10 AZB 28/13 - Rn. 23; 26. Oktober 2012 - 10 AZB 55/12 - Rn. 23) , hat er hieran nicht mehr festgehalten (BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 28) .

  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Das gilt auch dann, wenn die Abberufung erst nach Eingang der Klage erfolgt (ausführlich BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 28 ff.) .
  • LAG Hamm, 07.06.2016 - 2 Ta 492/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Feststellung der

    Bei mehreren prozessualen Streitgegenständen ist die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für jeden Streitgegenstand gesondert zu prüfen (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 .

    Insofern ist allerdings zu beachten, dass die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschließende gesetzliche Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nach Sinn und Zweck sicherstellen soll, dass Streitigkeiten zwischen dem gesetzlichen Organvertreter und der von ihm vertretenen juristischen Person als Streitigkeiten im "Arbeitgeberlager" selbst dann nicht vor den Arbeitsgerichten geführt werden, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Vertragsbeziehung ausnahmsweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG, Beschl. des 5. Senats v. 20.08.2003 - 5 AZB 79/02, NZA 2003, 1108 und Beschl. des 10. Senats v. 22.10.2014 - 10 AZB, GmbHR 2015, 27).

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und den streitgegenständlichen Ansprüchen allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386 ; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).

    Dies gilt nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst auch dann, wenn die Abberufung oder die Amtsniederlegung noch während des anhängigen Rechtswegbestimmungsverfahrens erfolgt (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NZA 2015, 180 ; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342 ).

    Über die Zulässigkeit des Rechtsweges muss vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen entschieden werden, wobei die Rechtswegfrage bei mehreren Streitgegenständen für jeden prozessualen Anspruch gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 07.07.1998 - 5 AZB 46/97, [...]; LAG Hamm, Beschl. v. 02.07.2012 - 2 Ta 71/12, [...]).

    Denn in diesem Fall streiten die Parteien nicht nur über die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch die angegriffene Kündigung, sondern gerade auch darüber, ob das streitgegenständliche Rechtsverhältnis entsprechend der Rechtsansicht des Klägers tatsächlich auch ein Arbeitsverhältnis ist, sodass diese Streitigkeit nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG von den Arbeitsgerichten zu entscheiden und die Klage mangels eines hilfsweise gestellten Verweisungsantrags abzuweisen ist, wenn das streitgegenständliche Vertragsverhältnis entgegen der Ansicht des Klägers kein Arbeitsverhältnis ist (vgl. BAG, Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, NZA 2013, 54 ; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NJW 2015, 718; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15).

    Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ist daher auch bei diesen Anträgen eine für die Zulässigkeit des Rechtsweges und die Begründetheit der Klage doppelt relevante Tatsache (so auch BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ).

  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

    Diese Ansicht wird in ständiger Rechtsprechung von dem Bundesarbeitsgericht, den Landesarbeitsgerichten und in der Literatur vertreten (vgl. BAG, Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, NZA 2013, 54; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 03.12.2014 - 10 AZB 98/14, NJW 2015, 718; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15; LAG Hamm, Beschl. v. 07.06.2016 - 2 Ta 492/15; LAG Köln, Beschl. v. 24.01.2017 - 7 Ta 221/16, juris; Stagat NZA 2015, 193 ff. und Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 2 ArbGG Rdnr. 36, 37, 18. Auflage 2018), so dass die Beschwerdekammer keine Veranlassung sieht, von dieser anerkannten und richtigen Rechtsprechung abzuweichen, zumal der Kläger insoweit auch keine schlüssigen Gegenargumente vorgetragen hat.

    Das gleiche gilt für den vom Kläger geltend gemachten Weiterbeschäftigungsanspruch, da auch dieser aus den Wertungen des Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes abgeleitete Anspruch zwingend das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraussetzt, so dass auch insoweit eine sogenannte doppelt relevante Tatsache vorliegt (so auch BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; LAG Hamm, Beschl. v. 07.06.2016 - 2 Ta 492/15, juris).

  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 556/15

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

    Der Kläger hat unter Berufung auf die (neue) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14) die Ansicht vertreten, dass der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten wegen seiner tatsächlichen Arbeitnehmerstellung eröffnet sei.

    Da er bereits gleichzeitig mit der Kündigung am 15.04.2015 abberufen worden und die Abberufung am 22.04.2015 in das Handelsregister eingetragen worden sei, komme es auf die vom Arbeitsgericht herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 22.10.2014 (10 AZB 46/14) gar nicht an.

    Insoweit macht der Kläger auch zu Recht geltend, dass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für die vorliegende Fallkonstellation bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht bereits aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG ausgeschlossen ist, sodass es insoweit einer Auseinandersetzung mit der vom 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschluss vom 22.10.2014 (10 AZB 46/14) geänderten Rechtsauffassung gar nicht bedarf.

    Das Arbeitsgericht ist dabei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des 5.Senats und des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nach Sinn und Zweck sicherstellen soll, dass Streitigkeiten zwischen dem gesetzlichen Organvertreter und der von ihm vertretenen juristischen Person als Streitigkeiten im "Arbeitgeberlager" selbst dann nicht vor den Arbeitsgerichten geführt werden, wenn die der Organstellung zugrunde liegende Beziehung ausnahmsweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (vgl. BAG, Beschl. des 5. Senats v. 20.08.2003 - 5 AZB 79/02, NZA 2003, 1108 und Beschl. des 10. Senats v. 22.10.2014 - 10 AZB, GmbHR 2015, 27).

    Mit der Beendigung der Organstellung fällt daher gleichzeitig auch die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG weg, sodass die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nicht mehr unabhängig von der Rechtsnatur der Streitigkeit allein mit der Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verneint werden kann, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen beurteilt werden muss (vgl. BAG, Beschl. v. 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, DB 2011, 2386; Beschl. v. 26.10.2012 - 10 AZB 55/12, GmbHR 2013, 253; Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 08.09.2015 - 9 AZB 21/15, NZA 2015, 1342; OLG München, Beschl. v. 27.10.2014 - 7 W 2097/14, NZA-RR 2014, 660).

  • ArbG Ulm, 12.01.2016 - 5 Ca 336/15

    Rechtsweg - Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers -

    Die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entfällt, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird (BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris Rn. 26 ff.).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG entfällt, wenn ein zum Zeitpunkt der Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht noch nicht abberufener Geschäftsführer vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtswegzuständigkeit abberufen wird (BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris Rn. 26 ff.).

    Alle bis zur letzten Tatsachenverhandlung eintretenden Umstände, welche die zunächst bestehende Unzulässigkeit des Rechtswegs beseitigen, sind dagegen zu berücksichtigen, sofern nicht vorher ein (rechtskräftiger) Verweisungsbeschluss ergeht (BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris Rn. 27 mit zahlr. w. N.).

    Das gilt auch im Rahmen der Rechtswegzuständigkeitsprüfung nach § 5 ArbGG (ausf. BAG 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, juris Rn. 28).

    Diese Fiktionswirkung wäre jedoch nach der Entscheidung des BAG vom 22.10.2014 (10 AZB 46/14) mit der Abberufung des Klägers als Geschäftsführer entfallen.

  • ArbG München, 20.02.2019 - 19 Ca 6915/18

    Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers

    In diesen Fällen eröffnet bei streitiger Tatsachengrundlage die bloße Rechtsansicht der Klagepartei, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis, den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ff.).
  • OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17

    Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH

    Deshalb fingiert die Norm, dass diese Personen keine Arbeitnehmer sind, unabhängig davon ein, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist (BAG, Beschluss vom 08.09.2015, 9 AZB 21/15, NJW 2015, 3469 ff., zitiert nach: juris, Rn. 14; BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 19).

    Die Fiktion endet mit der wirksamen Abberufung als Organvertreter oder mit der Amtsniederlegung; die Eintragung ins Handelsregister wirkt dabei nur deklaratorisch (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 30).

    Vielmehr ist nunmehr zu prüfen, ob über arbeitsrechtliche Ansprüche zu entscheiden ist, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte eröffnet ist (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 25).

    Dieser Rechtsweg ist bereits dann eröffnet, wenn die klagende Partei Ansprüche geltend macht, die nur dann begründet sein können, wenn das Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, und die klagende Partei die Auffassung vertritt, es handele sich um ein Arbeitsverhältnis (BAG, Beschluss vom 22.10.2014, 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570 ff., zitiert nach: juris, Rn. 21; BAG, Beschluss vom 15.11.2013, 10 AZB 28/13, GmbHR 2014, 137 f., zitiert nach: juris, Rn. 21; sog. "Sic-Non-Fälle").

  • LAG Hessen, 28.02.2020 - 10 Ta 434/19

    1. War der Geschäftsführer einer GmbH bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung als

    Es handelt sich um eine negative Fiktion, die unabhängig von dem zu Grunde liegenden Anstellungsverhältnis gilt (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 19, NZA 2015, 60) .

    Nach allgemeiner Ansicht ist diese Bestimmung allerdings nur dann in Betracht zu ziehen, wenn (zumindest) bei Einreichung der Klage überhaupt noch eine Organstellung vorhanden war (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 27, NZA 2015, 60).

    bb) In der Vergangenheit hat das Bundesarbeitsgericht einen Sic-non-Fall auch dann angenommen, wenn der Kläger in dem Kündigungsschutzantrag formuliert hat, es möge festgestellt werden, dass das zwischen den Parteien bestehende "Arbeitsverhältnis" durch die im Streit stehende Kündigung nicht aufgelöst worden ist (vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 22, NZA 2015, 60; BAG 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - zu II 2 c der Gründe, NZA 2001, 341; BAG 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - zu II 3 a der Gründe, NZA 2001, 285; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. Juli 2014 - 3 Ta 21/14 - Rn. 15, Juris) .

    Die Rechtsprechung wurde in der Folge gleichwohl so aufgefasst, dass es allein auf die Bezeichnung als Arbeitsverhältnis im Feststellungsantrag ankomme, gleich ob es um eine außerordentliche oder um eine ordentliche Kündigung gehe ( vgl. BAG 22. Oktober 2014 - 10 AZB 46/14 - Rn. 22, NZA 2015, 60; LAG Köln 27. Juli 2017 - 11 Ta 22/17 - Juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 7. Juli 2014 - 3 Ta 21/14 - Rn. 15, Juris).

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • LAG Hamm, 13.03.2019 - 2 Ta 586/18

    Rechtsweg; Wegfall der Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG ; Wirksamwerden der

  • LAG Hamm, 04.05.2016 - 2 Ta 26/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Wegfall der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1

  • LAG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - 10 TaBV 3/15

    Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Verlust des Status leitender Angestellter -

  • ArbG Hagen, 14.07.2016 - 4 Ca 2175/15

    Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers;

  • LAG Hessen, 01.02.2022 - 19 Ta 507/21

    Annahme eines Arbeitsverhältnisses bei fehlender Bezeichnung anhand tatsächlicher

  • ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 1296/19
  • LAG Bremen, 23.04.2021 - 3 Ta 10/21

    Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Corona-Prämie nach § 150a SGB

  • LAG Düsseldorf, 12.11.2019 - 3 Ta 377/19

    Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit

  • LAG Bremen, 08.12.2020 - 1 Sa 30/20

    Gewöhnlicher Arbeitsort bei Ausübung einer Tätigkeit in mehreren Staaten

  • LAG Hamm, 19.01.2017 - 17 Sa 993/16

    Keine treuwidrige Vereitelung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf

  • LAG Köln, 30.09.2020 - 9 Ta 117/20

    Rechtswegzuständigkeit - Mindestlohn - Sic-non-Fall

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 9 Ta 16/17

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Fremdgeschäftsführer - GmbH - sic-non-Fall

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2023 - 3 Ta 273/23

    Fremdgeschäftsführer im Arbeitsverhältnis; Unternehmensumwaldung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2019 - 9 Ta 2458/18

    Organ - Vorstand - Stiftung - organschaftliche Vertretungsbefugnis -

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2022 - 26 Ta 1171/21

    Kündigung eines Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters in der Insolvenz -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2015 - 3 Ta 38/15

    Rechtswegzuständigkeit - fristlose Beendigung eines

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2019 - 4 Ta 412/19

    Verfahrensart; Beschlussverfahren; Vorabentscheidungsverfahren; Abmahnung;

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

  • LAG Hamburg, 10.07.2017 - 4 Ta 10/17

    Abberufung Geschäftsführer - Kündigungsschutzklage

  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 2 Ta 372/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Klage auf

  • LAG Köln, 24.01.2017 - 7 Ta 221/16

    Rechtsweg; GmbH-Geschäftsführer; Abberufung als Geschäftsführer;

  • LAG Köln, 06.02.2018 - 9 Ta 3/18

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche des abgerufenen Geschäftsführers

  • LAG Köln, 30.03.2015 - 5 Ta 91/15

    Zuständiger Rechtsweg für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH auf Vergütung

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2022 - 12 Ta 8/22

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Sic-non-Fall - Geschäftsführer - ordentliche

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

  • LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14

    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 Ta 402/19

    Rechtsweg; Fremdgeschäftsführer; Kündigung; sic-non; Vertragstypenwah

  • LAG Nürnberg, 12.12.2016 - 7 Ta 94/16

    Rechtsweg bei abberufenem Geschäftsführer - Feststellung der

  • LAG Köln, 28.10.2019 - 9 Ta 158/19

    Rechtsweg - Geschäftsführer nach Abberufung und Kündigung des ruhenden

  • LAG Hessen, 13.01.2023 - 10 Ta 3/23
  • LAG Hamm, 12.06.2018 - 2 Ta 667/17

    Umfang der Bindungswirkung einer unanfechtbar gewordenen Rechtswegverweisung

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2022 - 4 Ta 141/22

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Durchführung einer Betriebsratswahl;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • LAG Sachsen, 12.03.2024 - 1 Ta 17/24
  • LAG München, 08.07.2021 - 6 Ta 161/21

    Rechtswegzuständigkeit bei Rechtsstreit um Corona-Prämie für Pflegepersonal

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.11.2018 - 4 Ta 2101/18

    Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst - keine Rechtswegeröffnung zu den

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 237/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

  • ArbG Wuppertal, 25.01.2022 - 6 Ca 2019/21

    Zuständigkeit Arbeitsgerichtsbarkeit, Geschäftsführervertrag, Arbeitsverhältnis

  • ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 456/21
  • ArbG Nürnberg, 15.01.2016 - 6 Ca 5250/15

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

  • ArbG Köln, 18.11.2019 - 14 Ca 1698/19
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 6 Ta 118/17

    Verweisung, Sofortige Beschwerde, Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten,

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