Rechtsprechung
BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 626 Abs 2 BGB, § 134 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 2 SGB 9
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB 9
- ra-skwar.de
Arbeitsrecht: Zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist wegen Strafhaft
- IWW
§ 626 Abs. 1 BGB, § ... 275 Abs. 1 BGB, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 359 StPO, § 360 StPO, § 7 StVollzG, § 10 StVollzG NRW, § 11 StVollzG, §§ 12, 53 ff. StVollzG NRW, § 57 StGB, § 149 StVollzG, § 94 StVollzG NRW, § 41 StVollzG, § 29 StVollzG NRW, §§ 23 ff. StVollzG, §§ 18 ff. StVollzG NRW, §§ 2, 68 SGB IX, § 85 SGB IX, § 134 BGB, § 91 Abs. 2 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX, § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 91 SGB IX, § 88 SGB IX, § 626 Abs. 2 BGB, § 88 Abs. 1 SGB IX, § 91 Abs. 3 SGB IX, § 88 Abs. 5 SGB IX, § 89 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB IX, § 91 Abs. 5 SGB IX, § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 3 LPVG NRW, § 1 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 52, § 78 Abs. 1, Abs. 4 LPVG NRW, § 66 Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW, § 74 Abs. 1 Satz 1 LPVG NRW, § 91 Abs. 1 ZPO
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB IX
- Wolters Kluwer
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen langjähriger Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aufgrund Inhaftierung
- rabüro.de
Zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist wegen Strafhaft
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft
- Betriebs-Berater
Außerordentliche Kündigung wegen langjähriger Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB 9
- Bundesarbeitsgericht
(Außerordentliche Kündigung - Strafhaft - Zustimmungsfiktion des § 91 Abs 3 S 2 SGB 9)
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitgeber muss verurteiltem Straftäter nicht jahrelang den Arbeitsplatz reservieren
- RA Kotz
Haftstrafe - Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen langjähriger Strafhaft; Geltung der Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX; Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX - Außerordentliche Kündigung; Strafhaft
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen langjähriger Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aufgrund Inhaftierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung - wegen langjähriger Strafhaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - und die Zustimmung des Integrationsamtes
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Strafhaft
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist wegen langjähriger Strafhaft - Geltung der Zustimmungsfiktion des § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Langjährige Arbeitsverhinderung aufgrund einer Strafhaft als Kündigungsgrund
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
»Jail-Office« verhindert keine Kündigung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigung von "unkündbarem" Schwerbehinderten nach Haftstrafe
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigung von "unkündbarem" Schwerbehinderten nach Haftstrafe
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Langjährige Strafhaft stellt wichtigen Grund für außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist dar
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
- taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)
Selbst schuld bei haftbedingter Arbeitsverhinderung - Wirksame Kündigung trotz ordentlicher Unkündbarkeit und Gleichstellung
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 27.08.2013 - 4 Ca 1400/13
- LAG Köln, 29.01.2014 - 3 Sa 866/13
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14
Papierfundstellen
- BAGE 153, 102
- NZA 2016, 482
- BB 2016, 691
- BB 2016, 765
- DB 2016, 1508
Wird zitiert von ... (20)
- BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18
Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang
(1) Die teleologische Reduktion von Rechtsnormen ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle nicht anwendet, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 31; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 102) .der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20 mwN) .
- BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20
Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"
Sie lässt auch keinen Rechtsfehler erkennen (zur Möglichkeit und den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses wegen haftbedingter Abwesenheit vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 15, BAGE 153, 102) . - OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19
Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Soweit das Landgericht eine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Klägers durch den Abschluss des mit der X-Klinik am 20.01.2012 geschlossenen Aufhebungsvertrages mit der Begründung abgelehnt habe, dass dieser Aufhebungsvertrag kein kausal beachtliches Ereignis sei, das einem Entschädigungsanspruch entgegenstehe, da der Kläger während der Untersuchungshaft ohnehin keinen Anspruch auf Arbeitslohn gehabt hätte und die Inhaftierung bei lebensnaher Betrachtung überdies zu einer (notfalls kündigungsbedingten) Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hätte, sei die Unterstellung einer hypothetischen kündigungsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig und mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.2014 - 2 AZR 381/14 - Urteil vom 24.03.2011 - 2 AZR 790/09 - Urteil vom 23.05.2013 - 2 AZR 120/12 - LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2017 - 8 SA 146/17 -) nicht in Einklang zu bringen, denn eine arbeitgeberseitige Kündigung bei Untersuchungshaft wäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt gewesen.
- LAG Hessen, 21.11.2017 - 8 Sa 146/17
§ 1 Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG
Dementsprechend muss der Arbeitgeber bei der Rückkehr eines langjährig inhaftierten Arbeitnehmers mit Einarbeitungsaufwand rechnen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - NZA 2016, 482 ff.; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 790/09 - NZA 2011, 1084 ff.; vgl. auch BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 120/12 - NZA 2013, 1211 ff.). - BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15
WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung
(aa) Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, BAGE 153, 102; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 33, BAGE 147, 60) . - ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16
Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung, …
(1)Die teleologische Reduktion ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, BAGE 153, 102; BSG 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R, BSGE 118, 18).der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.; 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, ZTR 2013, 518).
Eine Gesetzesanwendung, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortsinn einer Norm hintanstellt, ohne dass diese Voraussetzungen vorlägen, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14 - BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.).
- BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 731/13
Bewährungsaufstieg - Unterbrechung durch Elternzeit
Dies kann den Verlust von Erfahrungswissen nach sich ziehen (vgl. für die Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch eine langjährige Freiheitsstrafe BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 14;… Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. 11. Kapitel Rn. 181) . - BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 317/17
Sachgrundlose Befristung - Neugründung
Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Zusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (vgl. BAG 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 - Rn. 31; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34 mwN, BAGE 153, 102;… 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 33, aaO) .der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 - Rn. 34, aaO; 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20) .
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22
Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher …
(1)Die teleologische Reduktion (Einschränkung) ist dadurch gekennzeichnet, dass sie die nach ihrem Wortlaut anzuwendende Vorschrift hinsichtlich eines Teils der von ihr erfassten Fälle für gleichwohl unanwendbar hält, weil Sinn und Zweck, Entstehungsgeschichte und Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelung gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, BAGE 153, 102; BSG 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R, BSGE 118, 18).der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 27.09.2017 - 7 AZR 629/15; 22.10.2015 - 2 AZR 381/14, aaO.; 21.02.2013 - 2 AZR 433/12, ZTR 2013, 518).
- LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch
Sie setzt voraus, dass der gesetzessprachlich erfasste, das heißt der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (vgl. BAG…, Urteil vom 27. September 2017 - 7 AZR 629/15 -, juris, Rn. 31; BAG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 2 AZR 381/14 -, juris, Rn. 34; BAG…, Urteil vom 19. Dezember 2013-6 AZR 190/12 -, juris, Rn. 33, m.w.N.). - LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Verwendung eines Textbausteins zur Unterrichtung …
- LAG Düsseldorf, 02.06.2017 - 6 Sa 111/17
Betriebsrente; Anrechnung anderer Versorgungsbezüge
- BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16
Kündigungsschutz nach dem EuAbgG
- LAG Nürnberg, 21.07.2016 - 5 Sa 498/15
Personenbedingte Kündigung - Haftstrafe
- LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14
Außerordentliche/verhaltensbedingte Kündigung
- VG Köln, 15.01.2019 - 7 K 928/17
Zustimmung des Integrationsamts zur außerordentlichen Kündigung des …
- ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16
Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von …
- OVG Sachsen, 02.06.2021 - 3 A 149/21
Schwerbehinderte; außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
- LAG Sachsen, 25.11.2020 - 2 Sa 37/20
Voraussetzungen einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Betriebliches …