Rechtsprechung
BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 5 des Betriebsverfassungsgesetzes, §§ ... 99, 100 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 ArbGG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG
- Bundesarbeitsgericht
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
- rechtsprechung-im-internet.de
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
- Betriebs-Berater
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitszeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht - Unterlassungsanspruch; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
- rechtsportal.de
Unterlassungsbegehren des Betriebsrats bei betriebsverfassungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers
- datenbank.nwb.de
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bag-urteil.com (Tenor)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Arbeitszeit
Verfahrensgang
- ArbG München, 14.02.2017 - 41 BV 124/16
- LAG München, 07.12.2017 - 4 TaBV 30/17
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 17/18
Papierfundstellen
- NZA 2020, 123
Wird zitiert von ... (10)
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19
Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter
Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (st. Rspr., zB BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 25) . - LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19
Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung …
Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (…BAG vom 18.03.2020 - 5 AZR 36/19, juris, Rz. 22; BAG vom 22.10.2019 - 1 ABR 17/18, juris, Rz. 25;… BAG vom 23.10.2018 - 1 ABR 10/17, juris, Rz. 26). - BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19
Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats
Ausgehend von dem gebotenen anlassfallbezogenen Antragsverständnis (dazu zB BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15) geht es dem Betriebsrat um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, die Duldung nicht mitbestimmter zeitlicher Überschreitungen der täglichen Schichtzeiten nach Ziff. IV Nr. 2.1 Buchst. a und Nr. 2.2 Buchst. a BV ArbZ iVm. deren Anlage 3 bzw. Anlage 4 zu unterlassen.
- BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18
Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf
Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist nur zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 25; 23. Oktober 2018 - 1 ABR 10/17 - Rn. 26) . - BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18
Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von …
Das bei einer - und sei es nur kurzzeitigen - Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers in einem Entleiherbetrieb dem dortigen Betriebsrat zustehende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (vgl. ausf. BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 72, 107) greift auch hinsichtlich neu eingestellter (Leih-)Arbeitnehmer (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 21; 22. August 2017 - 1 ABR 4/16 - Rn. 20, BAGE 160, 49) .Die vorliegend von ihr geltend gemachten Einwände geben dem Senat keinen Anlass, seine ständige Rechtsprechung (vgl. zuletzt BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 21 mwN) in Frage zu stellen.
Bei einer Beschränkung der "Vorabzustimmung" auf derartige dringende betriebliche Konstellationen werden dem Arbeitgeber keine den Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG betreffende einseitige Entscheidungsbefugnisse eingeräumt (vgl. auch BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 33) .
Damit trifft sie eine Maßnahme iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, die den notwendigen kollektiven Bezug aufweist (vgl. schon BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 22) .
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
Mitbestimmung des Betriebsrats
Dieses Verständnis entspricht dem Gebot der rechtsschutzgewährenden Antragsauslegung (BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15 mwN) .Einem Unterlassungsbegehren wohnen notwendigerweise gewisse Generalisierungen inne; dies ist unschädlich, wenn - wie hier - zum Verständnis der Begriffe auf die mit dem Antrag beanstandete konkrete Verletzungshandlung und die hierzu gegebene Begründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 18 mwN) .
- ArbG Hamm, 04.05.2020 - 2 BVGa 2/20
Wiedereröffnung von Betrieben nach dem "Lockdown" - Mitbestimmung des …
Der Anspruch des Betriebsrats ergibt sich als Unterlassungsanspruch unmittelbar aus § 87 BetrVG und als Durchführungs- und Erfüllungsanspruch aus der abgeschlossenen Betriebsvereinbarung Kurzarbeit (vgl. BAG, Beschlüsse vom 30.03.2018 - 1 ABR 70/16, Rd.-Nr. 26 und 22.10.2019 - 1 ABR 17/18).Die Betriebsparteien haben eine Betriebsvereinbarung Kurzarbeit geschlossen.Zwar mögen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von Arbeitnehmern bzw. deren Einsatz dazu führen, dass der Arbeitgeber gehindert ist, Mitarbeiter i.S.v. § 5 Absatz 1 BetrVG ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats zu beschäftigen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. statt aller BAG, Beschluss vom 22.10.2019, a.a.O.).
- BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19
Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten
Der tatsächliche Regelungswille der Betriebsparteien ist zu berücksichtigen, soweit er in der Betriebsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat (st. Rspr., zB BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 25) . - LAG Hessen, 16.07.2020 - 5 TaBV 178/19
Zum Mitbestimmungsrecht privat genutzter mobiler Endgeräte während der …
Nach dem Gebot der rechtschutzgewährenden Antragsauslegung (dazu BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 - Rn. 15, zit. nach Juris) ist der Hauptantrag dahingehend zu verstehen, das generelle Verbot aufzuheben und auszusprechen, dass die Arbeitgeberin es künftig zu unterlassen hat ein derartiges Nutzungsverbot einseitig und generell aufzustellen. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2020 - 1 Sa 345/19
Auslegung einer (Konzern-) Betriebsvereinbarung
Ausgehend vom Wortlaut und dem durch ihn vermittelten Wortsinn kommt es auf den Gesamtzusammenhang, die Systematik sowie Sinn und Zweck der Regelung an (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 17/18 -, Rn. 25, juris).