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BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 314/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abreitsgerichtsverfahren: Frist für den Einspruch gegen ein nicht wirksam zugestelltes Versäumnisurteil; Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlungspflicht eines aus der Sowjetzone geflüchteten Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Schleswig-Holstein, 18.12.1953 - 3 Sa 361/52
- BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 314/54
Papierfundstellen
- BAGE 3, 185
- NJW 1957, 518
- DB 1957, 119
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52
Vorstand einer AG. Unmöglichkeit
Auszug aus BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 314/54
Die rechtlichen Folgen der Unmöglichkeit bestimmen sich für Arbeitsverträge grundsätzlich nicht nach den Vorschriften der §§ 323 - 326 BGB , die für gegenseitige Verträge gegeben sind, sondern sind aus dem besonderen Wesen des Arbeitsvertrags als eines auf der Treuepflicht des Arbeitnehmers und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beruhenden personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses zu finden ( RAG , ARS 22, 18; 37, 231; 43, 168; BGHZ 10, 187; BVerfGE 3, 176 f.).
- BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92
Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses
Dementsprechend haben der Bundesgerichtshof (BGHZ 30, 299, 300) [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58] und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 3, 185, 187 [BAG 22.11.1956 - 2 AZR 314/54] = AP Nr. 1 zu § 615 BGB Betriebsrisiko = NJW 1957, 518) die entsprechende Anwendung der §§ 516, 552 ZPO auf die Einspruchsfrist des § 339 Abs. 1 ZPO abgelehnt. - BGH, 07.07.1959 - VIII ZR 111/58
Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Sie wird auch von dem Bundesarbeitsgericht (NJW 1957, 518), den Landgerichten Weiden (NJW 1955, 797). - BAG, 09.12.1992 - 5 AS 15/92
Rechtskraft und Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Fehlen …
Dementsprechend haben der Bundesgerichtshof (BGHZ 30, 299, 300) und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 3, 185, 187 = AP Nr. 1 zu § 615 BGB Betriebsrisiko = NJW 1957, 518) die entsprechende Anwendung der §§ 516, 552 ZPO auf die Einspruchsfrist des § 339 Abs. 1 ZPO abgelehnt.
- LAG Thüringen, 13.04.1999 - 7 Sa 29/98
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein unwirksam zugestelltes, aber zugegangenes …
Ohne wirksame Zustellung wird die Einspruchsfrist nicht in Lauf gesetzt, § 516, Halbsatz 2 ZPO ist nicht analog anzuwenden (BAG vom 22.11.1956, 2 AZR 314/54;… Germelmann u. a., a. a. O., § 59 Rz 32). - BGH, 24.06.1975 - IX ZB 354/72
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit dem Bundesarbeitsgericht (NJW 1957, 518) hat der Bundesgerichtshof es abgelehnt, diese Vorschriften auf die in § 339 ZPO bestimmte Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil anzuwenden, weil eine so wichtige Regel, wie sie die §§ 516, 552 ZPO enthielten, im Wortlaut des § 339 ZPO Ausdruck hätte finden müssen, wenn sie auch für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil gelten sollte (BGHZ 30, 299, 300 f) [BGH 07.07.1959 - VIII ZR 111/58]. - BGH, 05.10.1960 - IV ZR 52/60
Rechtsmittel
Nicht anders ist es in der Landwirtschaft, sofern es sich nicht um die Bewirtschaftung größerer Güter handelt (BGH NJW 1957, 518). - BGH, 19.05.1976 - IV ZR 213/74
Anforderungen an die Auslegung eines Maklervertrages - Voraussetzungen für das …
Die Ansicht, die Vorschriften über die Fristen zur Einlegung der Berufung (§ 516 ZPO) und der Revision (§ 552 ZPO) seien auf den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil entsprechend anzuwenden, widerspricht der ganz herrschenden Ansicht (vgl. BGHZ 30, 299, 300 f; BGH LM ZPO § 339 Nr. 2 - NJW 1963, 154; BAG 3, 185 - NJW 1957, 518; LG Weiden NJW 1957, 797;… Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 339 Anm. I m.w.N.).