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   BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63   

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https://dejure.org/1963,433
BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63 (https://dejure.org/1963,433)
BAG, Entscheidung vom 22.11.1963 - 1 AZR 17/63 (https://dejure.org/1963,433)
BAG, Entscheidung vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 (https://dejure.org/1963,433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf Versorgungsmöglichkeiten - Schadenersatzverpflichtung - Fürsorgepflicht - Altersversorgung - Versendung durch Post - Unterrichtung über einschlägige Tarifbestimmungen - Verletzung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1964, 38
  • DB 1964, 518
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.12.1956 - 3 AZR 301/54

    Arbeitsentgelt: Zustimmungsbedürftigkeit der Abweichung vom Lohngefüge der

    Auszug aus BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. Mai 1963 (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst im Anschluß an BAG 3, 253 Z25Ö7 = AP Nr. 16 zu § 3 TO.A unter III der Grunde) den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kraft der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten ist, den Arbeitnehmer auf die zu seinen Gunsten bestehenden Versorgungsmöglichkeiten hinzuweisen.
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
    Auszug aus BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63
    Diese er gibt sich auch für den Fall 1er positiven Vertragsverletzung aus § 282 BGB (BAG 3, 280 8 6 7 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht -

    Auszug aus BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. Mai 1963 (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst im Anschluß an BAG 3, 253 Z25Ö7 = AP Nr. 16 zu § 3 TO.A unter III der Grunde) den allgemeinen Grundsatz aufgestellt, daß der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kraft der ihm obliegenden Fürsorgepflicht gehalten ist, den Arbeitnehmer auf die zu seinen Gunsten bestehenden Versorgungsmöglichkeiten hinzuweisen.
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Erschwert oder verweigert nämlich der Arbeitgeber die Information, so wäre ein Nichteingreifen der tariflichen Ausschlußfrist wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben zu prüfen (offengelassen in BAG 14. Juni 1994 - 9 AZR 284/93 - BAGE 77, 81 ff.; vgl. auch 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP BGB § 611 Öffentlicher Dienst Nr. 6).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Es hat damit ohne Verkennung des Rechtsbegriffs des rechtsmissbräuchlichen Berufens auf eine Ausschlussfrist angenommen, dass im Arbeitsverhältnis aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen grundsätzlich selbst zu sorgen hat (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22; vgl. BGH 19. Juli 2012 - III ZR 71/12 - Rn. 21; zu Ausnahmen bei Ansprüchen auf Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sh.: BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 - Rn. 19, BAGE 147, 155; 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - zu 5 a der Gründe) .
  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Bewerber oder angestellten Arbeitnehmer auf die Versorgungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst hinzuweisen (BAGE 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 -, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu 4 der Gründe).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 -, AP Nr. 10 zu § 670 BGB , unter 2 der Gründe; BAG vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 -, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, aaO.).

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