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   BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16   

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https://dejure.org/2017,44205
BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16 (https://dejure.org/2017,44205)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16 (https://dejure.org/2017,44205)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 (https://dejure.org/2017,44205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76a Abs 3 BetrVG, § 76a Abs 1 BetrVG, § 33 Abs 1 BetrVG, § 29 Abs 2 S 3 BetrVG, § 33 Abs 2 BetrVG
    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers; Betriebsratsbeschluss über die Bestellung eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers; Anforderungen an einen wirksamen Betriebsratsbeschluss; Nachträgliche Heilung eines fehlerhaften ...

  • bag-urteil.com

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • rewis.io

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers

  • datenbank.nwb.de

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Betriebsratsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Beschluss des Betriebsrats - und seine Wirksamkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschlussfassung des Betriebsrats - und die Sitzungsniederschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht übermittelte Tagesordnung des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einigungsstelle - betriebsfremder Beisitzer - Anspruch auf Vergütung und Kostenersatz - Beschlussfassung des Betriebsrats - Ladung ohne Tagesordnung - nachträgliche Heilung eines unwirksamen Beschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 732
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Dazu muss der Betriebsrat beschlussfähig iSd. § 33 BetrVG sein und sich auf einer Betriebsratssitzung aufgrund einer mit den Vorschriften des BetrVG in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 20 mwN, BAGE 148, 26) .

    Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, liegt ein evidenter Gesetzesverstoß vor (vgl. BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 25 - 27, BAGE 148, 26) .

    Diesem wird vielmehr durch das Einstimmigkeitserfordernis hinreichend Rechnung getragen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 35 f., BAGE 148, 26) .

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Eine solche Beweisregel enthält § 34 BetrVG nicht (vgl. BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 38, BAGE 149, 182) .

    Eine Aufklärung über den Verlauf der Betriebsratssitzung und die Beschlussfassung ist daher regelmäßig entbehrlich, wenn der Betriebsrat ein den Anforderungen des § 34 BetrVG genügendes Protokoll der Betriebsratssitzung vorlegt, aus dem die vom Arbeitgeber bestrittene Beschlussfassung ersichtlich ist (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 39 ff., aaO) .

    Erst einem solchen Vortrag muss das Arbeitsgericht nachgehen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 45, aaO; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 6 der Gründe, BAGE 70, 85) .

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    § 76a Abs. 3 BetrVG begründet einen gesetzlichen Anspruch des betriebsfremden Beisitzers auf Vergütung seiner Tätigkeit in der Einigungsstelle (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 10, BAGE 124, 188) .

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung, so entsteht weder ein Honoraranspruch nach § 76a Abs. 3 BetrVG (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 10 f. mwN, BAGE 124, 188) noch ein Anspruch auf Kostenerstattung.

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - 5 TaBV 45/15

    Honorar, Vergütungsanspruch, Einigungsstelle, Beisitzer, Bestellungsbeschluss,

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Januar 2016 - 5 TaBV 45/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Dieser Vergütungsanspruch steht auch einem vom Betriebsrat bestellten hauptamtlichen Gewerkschaftssekretär zu (vgl. BAG 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 3 c der Gründe) .
  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Erst einem solchen Vortrag muss das Arbeitsgericht nachgehen (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 45, aaO; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - zu B III 6 der Gründe, BAGE 70, 85) .
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95

    Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16
    Dazu zählen Fahrt- und Übernachtungskosten (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 24/95 - zu B III a der Gründe; Kreutz/Jacobs GK-BetrVG 10. Aufl. § 76a Rn. 13; Fitting 28. Aufl. § 76a Rn. 9, 14) .
  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Er bildet seinen gemeinsamen Willen regelmäßig nach § 33 Abs. 1 BetrVG durch Beschluss (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 12) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    § 76a Abs. 3 BetrVG begründet einen gesetzlichen Anspruch des betriebsfremden Beisitzers auf Vergütung seiner Tätigkeit in der Einigungsstelle (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 10 mwN; 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 1 der Gründe) .

    Der Honoraranspruch hängt von einer wirksamen Bestellung zum Beisitzer der Einigungsstelle sowie der Annahme dieser Bestellung durch den Beisitzer ab (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 11; 13. Mai 2015 - 2 ABR 38/14 - Rn. 37, BAGE 151, 317; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 11, BAGE 124, 188; 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 2 der Gründe) .

    a) Der Entsendungsbeschluss des Betriebsrats vom 14. Januar 2015 genügt nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen (vgl. zu diesem Erfordernis: BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 11; 24. April 1996 - 7 ABR 40/95 - zu B 2 der Gründe jew. mwN) .

  • LAG Thüringen, 14.04.2021 - 6 TaBV 35/18

    Honorar - Einigungsstellenbeisitzer - ordnungsgemäße Bestellung - Heilung einer

    Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung, so entsteht weder ein Honoraranspruch nach § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG noch ein Anspruch auf Kostenerstattung (BAG 27.11.2017, 7 ABR 46/16, NZA 2018, 732).

    Die Wirksamkeit eines in einer Betriebsratssitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses setzt grundsätzlich voraus, dass die Betriebsratsmitglieder nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG von der*dem Vorsitzenden rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung geladen wurden (BAG 27.11.2017, 7 ABR 46/16, NZA 2018, 732).

    Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, liegt ein evidenter Gesetzesverstoß vor (BAG 27.11.2017, 7 ABR 46/16, NZA 2018, 732).

    Hierauf kommt es für die Kammer an dieser Stelle für die Entscheidungsfindung noch nicht an, denn trotz der vom BAG betonten Wichtigkeit der Möglichkeit einer Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte einer Betriebsratssitzung für die demokratischen Erfordernissen genügende Willensbildung und den hierfür nötigen Schutz auch vor Überrumpelung (und Überforderung) (BAG 27.11.2017, 7 ABR 46/16, NZA 2018, 732), führt das Fehlen der vorherigen Übermittlung einer Tagesordnung und eine fehlende ausdrückliche Ergänzung/Präzisierung einer Tagesordnung an beginn oder im Laufe der Sitzung nicht immer zur Unwirksamkeit eines gleichwohl gefassten Beschlusses.

    Betriebsrats ist nicht erforderlich (BAG 27.11.2017, 7 ABR 46/16, NZA 2018, 732).

  • LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20

    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Zugangszeiten zum

    Im Übrigen liegt jedenfalls eine Heilung vor, da der Betriebsrat beschlussfähig war und die Anwesenden einstimmig beschlossen haben, über den Tagesordnungspunkt zu beraten und abzustimmen (Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 46/16- OS. 2).
  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

    Soweit der Arbeitgeber die ordnungsgemäße Ladung zu dieser Betriebsratssitzung bestreitet, liegt jedenfalls eine Heilung vor, weil die Anwesenden einstimmig beschlossen, über den Regelungsgegenstand zu beraten und abzustimmen (Bundesarbeitsgericht 4. November 2015 -7 ABR 61/13- Rn. 32; 22. November 2017 -7 ABR 46/16- Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2020 - 3 TaBV 1/20

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Durchführung

    Zur vorherigen Ladung ist konkret vorgetragen worden und die Tagesordnung wurde zum einen mit Schreiben vom 30.09.2019 (Blatt 59 der Akte) übermittelt, zum anderen durch das beschlussfähig mit 12 von 13 Mitgliedern tagende Gremium am 01.10.2019 einstimmig genehmigt worden, was wiederum selbst bei verfahrensfehlerhafter Ladung zur Heilung führen würde (BAG vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16, juris, Rz. 14; BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 (B), juris, Rz. 30 ff., 35).

    Weitergehender Darlegungen oder einer Beweisaufnahme bedarf es dann nicht mehr, vielmehr obliegt es der Arbeitgeberin, den Beweiswert der Sitzungsniederschrift zu erschüttern und einen konkreten Gegenvortrag dazu zu halten, aufgrund welcher Umstände von einer unwirksamen Beschlussfassung auszugehen sein sollte (BAG vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16, juris, Rz. 21).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 4 TaBV 7/22

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Betriebsvereinbarung -

    Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, liegt ein evidenter Gesetzesverstoß vor (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 -).

    Diesem wird vielmehr durch das Einstimmigkeitserfordernis hinreichend Rechnung getragen (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 -).

  • BAG, 11.12.2019 - 7 ABR 4/18

    Einigungsstelle - Vergütung des Vorsitzenden - Insolvenz des Arbeitgebers

    § 76a Abs. 3 BetrVG begründet einen gesetzlichen Anspruch des betriebsfremden Mitglieds auf Vergütung seiner Tätigkeit in der Einigungsstelle (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - Rn. 10; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 10, BAGE 124, 188) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.09.2023 - 4 TaBV 4/23

    Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit in Beschlussverfahren - Beschlussfassung in

    Erfolgt die Ladung zu einer Betriebsratssitzung ohne Übermittlung der Tagesordnung, liegt ein evidenter Gesetzesverstoß vor (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 -).

    Diesem wird vielmehr durch das Einstimmigkeitserfordernis hinreichend Rechnung getragen (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 46/16 - BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 -).

  • LAG Hessen, 06.03.2023 - 16 TaBV 85/22

    Rechtsschutzinteresse des Betriebsrats für einen Unterlassungsantrag nach § 23

    Hierbei kann dahinstehen, ob die am 13. Mai 2022 um 15:07 Uhr erfolgte Einladung rechtzeitig war, da der aus 9 Mitgliedern bestehende Betriebsrat mit 8 ordentlichen Mitgliedern und einem Ersatzmitglied einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst hat (siehe Protokoll der Betriebsratssitzung vom 16. Mai 2022, Bl. 320, 321 der Akte; vergleiche: Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 46/16-Rn. 14).
  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21

    Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Ersatzbetriebsratsmitgliedes zu

  • LAG Thüringen, 24.10.2023 - 1 TaBV 25/21

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung

  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 6 Sa 179/19

    Kündigung, betriebsbedingt, Vermutungswirkung, Betriebsänderung,

  • VerfG Hamburg, 06.01.2023 - HVerfG 2/22
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 TaBV 17/21

    Einigungsstelle - Bestellung betriebsfremder Beisitzer - Vergütung - Höhe

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

  • LAG Hessen, 30.10.2023 - 16 TaBVGa 173/23
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