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   BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16   

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https://dejure.org/2017,44204
BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 (https://dejure.org/2017,44204)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG, § ... 19 Abs. 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 19 BetrVG, § 19 Abs. 2 BetrVG, § 21a Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 2 BetrVG, § 13 Abs. 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 BetrVG, § 21a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 18 Abs. 2 BetrVG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb; Isolierte Wahlanfechtung bei der Wahl gesonderter Betriebsräte im Gemeinschaftsbetrieb; Übergangsmandat eines wirksam gewählten Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb nach erfolgreicher isolierter Anfechtung einer ...

  • bag-urteil.com

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung von Betriebsratswahlen im Gemeinschaftsbetrieb

  • rewis.io

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlanfechtung; Gemeinschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfechtung von Betriebsratswahlen in Gemeinschaftsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl und Wahlanfechtung - im Gemeinschaftsbetrieb

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahlanfechtung im Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - Anfechtungsberechtigung - Gemeinschaftsbetrieb - Anfechtung eines für einen Betriebsteil im Gemeinschaftsbetrieb gewählten Betriebsrats

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 101
  • NZA 2018, 724
  • BB 2018, 882
  • DB 2018, 1285
  • DB 2018, 1286
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 26, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, BAGE 139, 197) .

    An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 95, 15) und vom 7. Dezember 1988 (- 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276) hält der Senat nicht fest (offengelassen in BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .

    Gleiches könnte umgekehrt im Falle der Anfechtung der nächsten regelmäßigen Wahl geschehen (vgl. auch BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 22, BAGE 139, 197 für die Anfechtung in einem nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, Abs. 5 BetrVG durch Tarifvertrag gebildeten Betrieb) .

    Geradezu perplex wäre die Situation, wenn ein zur Anfechtung der Wahl Berechtigter einen anderen Anfechtungsgrund als die Verkennung des Betriebsbegriffs geltend machen würde und sich der Betriebsrat zur Verteidigung darauf beriefe, seine Wahl sei isoliert nicht anfechtbar, da auch der Betriebsbegriff verkannt worden sei (BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 21, aaO) .

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11  - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 -  7 ABR 62/04  - zu B II 1 der Gründe) .

    Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. etwa BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 35 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. April 2016 - 14 TaBV 89/15 - teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Wahlanfechtungsantrag abgewiesen hat.
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 95, 15) und vom 7. Dezember 1988 (- 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276) hält der Senat nicht fest (offengelassen in BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Ein solcher Verstoß liegt ua. vor, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 26, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29, BAGE 139, 197) .
  • BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11

    Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11  - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 -  7 ABR 62/04  - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Sie hat nur dann keinen Bestand, wenn ein offensichtlicher und besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften zu deren Nichtigkeit führt (zur Nichtigkeit vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 41; 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - zu B III 3 a der Gründe, BAGE 114, 228) .
  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    An der gegenteiligen Auffassung in den Entscheidungen vom 31. Mai 2000 (- 7 ABR 78/98 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 95, 15) und vom 7. Dezember 1988 (- 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276) hält der Senat nicht fest (offengelassen in BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    (a) Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes sollen möglichst alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers von einem Betriebsrat repräsentiert werden (vgl. etwa BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
    Gegenstand und Ziel einer derartigen Entscheidung des Arbeitsgerichts, die nach § 18 Abs. 2 BetrVG außerhalb und ohne Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl herbeigeführt werden kann, bestehen ua. darin, Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats zu klären und für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festzulegen, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 57; 24. April 2013 - 7 ABR 71/11  - Rn. 22 , BAGE 145, 60 ; 17. August 2005 -  7 ABR 62/04  - zu B II 1 der Gründe) .
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21

    Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat

    Ein solcher Verstoß hätte aber nicht ihre Nichtigkeit zur Folge gehabt (vgl. etwa BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377) .
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    a) Gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren iSv. § 19 Abs. 1 BetrVG wird ua. dann verstoßen, wenn bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff verkannt wurde (st. Rspr. vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 14, aaO; 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 65) .

    Eine Betriebsratswahl unter Verkennung des Betriebsbegriffs - wie vorliegend die vom 1. März 2018 - hat zwar deren Anfechtbarkeit zur Folge, grundsätzlich nicht aber deren Nichtigkeit (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, aaO; 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - Rn. 17, BAGE 144, 290; 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 26, BAGE 139, 197; 19. November 2003 - 7 ABR 25/03 - zu C I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 55) .

  • ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18

    Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer

    Die Wahl wird nämlich nach Fristablauf trotz etwaiger Mängel unanfechtbar (BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16, Rz. 22).

    Eine andere Auslegung stünde dem Zweck der Wahlanfechtungsvorschriften sowie §§ 1, 4 Abs. 1 BetrVG entgegen, da für diesen Fall während der noch verbleibenden Dauer der Wahlperiode kein den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechender Betriebsrat gewählt werden könnte (BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16, Rz. 24).

  • LAG Hessen, 14.09.2020 - 16 TaBVGa 127/20

    1. Die Antragsberechtigung für ein Verfahren auf Abbruch einer Betriebsratswahl

    Zur analogen Anwendung von § 21a Absatz 2 BetrVG (siehe BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16).

    Hier lag nämlich ein der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. November 2017-7 ABR 40/16- vergleichbarer Sachverhalt vor.

    Daraus folgt, dass nach Rechtskraft einer erfolgreichen Anfechtung nicht nur die Wahl des von der Anfechtung betroffenen Betriebsrats unwirksam ist und die Amtszeit seiner Mitglieder erlischt, sondern zudem der größte der für die anderen Betriebsteile bestandskräftig gewählten Betriebsräte für eine höchstens 6-monatigen Übergangszeit für diejenigen Arbeitnehmer zuständig ist, die infolge der Anfechtung nicht mehr durch einen Betriebsrat repräsentiert sind, und in dieser Zeit eine der zutreffenden Betriebsratsstruktur entsprechende Wahl einzuleiten hat (Bundesarbeitsgericht 22. November 2017 -7 ABR 40/16- Orientierungssatz 2 und Rn. 25).

  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Ein solcher Verstoß hätte aber nicht ihre Nichtigkeit zur Folge gehabt (vgl. etwa BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 22, BAGE 161, 101; 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 42 mwN, BAGE 138, 377) .
  • BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

    Dieses Verständnis steht auch mit der neueren Rechtsprechung des Senats im Einklang, dass nicht zwingend sämtliche in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen erfolgte Betriebsratswahlen angefochten werden müssen, wenn statt eines einheitlichen Betriebsrats für die Belegschaften jedes einzelnen Unternehmens zeitlich versetzt gesonderte Betriebsräte gewählt worden sind und eine von Arbeitgeberseite betriebene Wahlanfechtung auf die Verkennung des Betriebsbegriffs gestützt wird (vgl. hierzu BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - unter Aufgabe von BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15 und 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276; offengelassen von BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    Das in § 21a BetrVG geregelte Übergangsmandat stellt sicher, dass bei betrieblichen Organisationsänderungen in der Übergangsphase keine betriebsratslosen Zeiten entstehen (BT-Drs. 14/5741 S. 39; BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 26, BAGE 161, 101) .
  • LAG Nürnberg, 28.11.2019 - 1 TaBV 18/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses

    Hierbei muss die Betriebsratswahl "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG vom 23.07.2014, 7 ABR 40/16, Rn. 41, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 05.09.2019 - 11 TaBV 82/18

    Wahlanfechtung egen Verkennung des Betriebsbegriffs, gemeinsamer Betrien

    Dies stellt einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren im Sinne von § 19 Abs. 1 BetrVG dar, der auch geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen (BAG, Beschluss vom 22.11.2017 - 7 ABR 40/16 - Juris; BAG, Beschluss vom 23.11.2016 - 7 ABR 3/15 - Juris; BAG, Beschluss vom 19.11.2003 - 7 ABR 25/03 - Juris).
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