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   BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00   

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https://dejure.org/2001,21772
BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00 (https://dejure.org/2001,21772)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 AZR 135/00 (https://dejure.org/2001,21772)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 135/00 (https://dejure.org/2001,21772)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 285/98

    Anspruch auf Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    b) Der Senat hat in dem angezogenen Urteil (25. Februar 1999 aaO, zu B I 2 b der Gründe) darüber hinaus auch im einzelnen begründet, warum die tarifvertragliche Regelung zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt für Cockpitpersonal nicht im Widerspruch zu § 29 Abs. 7 VBL-Satzung steht; der Wortlaut der Bestimmung schließt es nicht aus, daß ein prozentualer Anteil der Gesamtvergütung ("Bestandteil") auf Grund einer entsprechenden tarifvertraglichen Bestimmung von der Zusatzversorgungspflicht freigestellt wird.

    Der Senat hat noch einmal in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1999 (- 3 AZR 285/98 - nv.) sein Urteil vom 9. Dezember 1997 (- 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16) bestätigt, wonach es grundsätzlich nicht gleichheitswidrig ist, wenn bei der Zusatzversorgung nach sozialen Gründen differenziert wird und den schlechter verdienenden Arbeitnehmern eine relativ höhere Vergütung zugesagt wird als den besser Verdienenden.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Es besteht in jedem Falle ein für einen Feststellungsantrag hinreichendes Interesse daran, dass die allgemeine Grundlagen seines Versorgungsanspruchs unbelastet von im einzelnen schwierigen Berechnungsfragen geklärt werden (vgl. hierzu BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 239 f.).

    Sie entscheiden beispielsweise auch eigenverantwortlich darüber, welches Versorgungssystem sie wählen und welche Ziele sie damit im einzelnen verfolgen (vgl. hierzu BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 243 f.; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA GG Art. 3 Nr. 50, zu C der Gründe; 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198 f.; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 17.09.1999 - 2 Sa 2389/97

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertragliche Begrenzung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 1999 - 2 Sa 2389/97 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlußrevision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 1999 - 2 Sa 2389/97 - aufgehoben, soweit es festgestellt hat, daß die Beklagte verpflichtet war, während des Sonderurlaubs des Klägers in den Monaten November 1991 sowie April und August 1992 Beiträge in voller Höhe der Schattentabelle an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu entrichten.

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 213/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Dies hat der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 25. Februar 1999 (- 3 AZR 213/97 - nv., zu B I 2 a der Gründe) entschieden.
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Der Senat hat noch einmal in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1999 (- 3 AZR 285/98 - nv.) sein Urteil vom 9. Dezember 1997 (- 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16) bestätigt, wonach es grundsätzlich nicht gleichheitswidrig ist, wenn bei der Zusatzversorgung nach sozialen Gründen differenziert wird und den schlechter verdienenden Arbeitnehmern eine relativ höhere Vergütung zugesagt wird als den besser Verdienenden.
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 578/96

    Rentenfähiger Arbeitsverdienst und Provisionen

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Sie entscheiden beispielsweise auch eigenverantwortlich darüber, welches Versorgungssystem sie wählen und welche Ziele sie damit im einzelnen verfolgen (vgl. hierzu BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 243 f.; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA GG Art. 3 Nr. 50, zu C der Gründe; 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198 f.; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Sie entscheiden beispielsweise auch eigenverantwortlich darüber, welches Versorgungssystem sie wählen und welche Ziele sie damit im einzelnen verfolgen (vgl. hierzu BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 243 f.; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA GG Art. 3 Nr. 50, zu C der Gründe; 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198 f.; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Sie entscheiden beispielsweise auch eigenverantwortlich darüber, welches Versorgungssystem sie wählen und welche Ziele sie damit im einzelnen verfolgen (vgl. hierzu BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 243 f.; 16. Januar 1996 - 3 AZR 767/94 - AP GG Art. 3 Nr. 222 = EzA GG Art. 3 Nr. 50, zu C der Gründe; 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 198 f.; 17. Februar 1998 - 3 AZR 578/96 - BAGE 88, 32, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Dabei kann zugunsten des Klägers unterstellt werden, daß die Tarifvertragsparteien unmittelbar an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (so zuletzt BAG 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19 mwN = RdA 2001, 110, 113 mit kritischer Anm. Dieterich; aA 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - AP TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 25 = EzA GG Art. 9 Nr. 74 mwN).
  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 135/00
    Es war jedenfalls im Jahre 1967 von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn Beschäftigte in einem Rechtsverhältnis, das jedenfalls zunächst nur auf Zeit durchgeführt werden sollte, von einer Zusatzversorgung ausgenommen wurden, die eine Betriebstreue auf Dauer fördern sollte (so auch BAG 13. Dezember 1994 - 3 AZR 367/94 - BAGE 79, 8).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Hessen, 09.06.2020 - 15 TaBV 101/19

    Die Gruppenvertretung für das Kabinenpersonal ist für an Schulungen zum

    Durch die Bezeichnung Grundausbildung wird zusätzlich deutlich gemacht, dass es um die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse für die danach auszuübende Tätigkeit geht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 135/00 - Rz. 94).

    cc) Aus den sich aus der Verordnung (EU) Nr. 290/2012 (Teil CC. Teilabschnitt TRA. 220 Erstausbildung und Prüfung) ergebenden Anforderungen an die erforderliche Erstausbildung sowie aus dem Begriff der Ausbildung folgt, dass Grundausbildung iSv. § 1 Abs. 2 MTV Nr. 2 die erstmalige, grundlegende Vermittlung von Kenntnissen ist, die es ermöglichen, diesen Beruf auszuüben (vgl. zum Begriff der Grundausbildung iSv. § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages Nr. 7 Bordpersonal: BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 135/00 - Rz. 95).

  • LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06

    Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für

    Der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2001 (3 AZR 135/00, juris) überzeugt nicht.
  • LAG Hamburg, 25.03.2021 - 3 Sa 47/20
    Bereits aus der unterschiedlichen Vergütungshöhe der tariflichen zu den AT-Mitarbeitern ergibt sich eine unterschiedliche Fähigkeit, sich während des aktiven Arbeitslebens durch private Vorsorgemaßnahmen eine zusätzliche wirtschaftliche Sicherheit im Alter zu verschaffen (so auch BAG vom 23. Januar 2001, Az. 3 AZR 135/00).
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